Benin: Reisen und vor Ort
Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen
Lesedauer: 2 Minuten
Reiseinformationen
Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen
Einreise
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten nachlesen.
Dos and Don‘ts
Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet
Obwohl heutzutage bei vielen Unternehmen auch auf Englisch verhandelt werden kann, spielt die Beherrschung der französischen Sprache für die Wirtschaftsbeziehungen mit dem frankophonen Westafrika und somit für die Wettbewerbsposition österreichischer Unternehmen nach wie vor eine große Rolle. Firmenpräsentationen sollten daher auf Französisch und dementsprechend gut vorbereitet sein.
Das Verhalten westafrikanischer Geschäftsleute ist formal, höflich und respektvoll. Dies wird auch von ihrem Geschäftspartner erwartet. Zur Begrüßung ist ein Handschlag üblich, wobei Ältere immer zuerst begrüßt werden.
Bei der Anrede sollte der Titel des Gesprächspartners ausgesprochen werden, z.B. „Bonjour Monsieur le Directeur Général“ oder „Bonjour Madame la Ministre“.
Der Austausch von Visitenkarten an alle Gesprächspartner (mit der rechten Hand, denn die linke Hand gilt insbesondere bei Muslimen als unrein) erfolgt selbstverständlich.
„Ihr habt die Uhr, wir haben die Zeit“ - Diese alte afrikanische Weisheit gilt auch weiterhin. Bei Zeitvorstellungen und Terminempfinden gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Afrikanern und Europäern. Meetings beginnen in den seltensten Fällen pünktlich. Oft sind mehrere Anläufe notwendig, um den gewünschten Gesprächspartner tatsächlich anzutreffen.
Das Gleiche gilt für die Entscheidungsfindung. Der Weg zum Geschäftsabschluss folgt ihren eigenen Regeln und lässt sich nicht durch westliches Zeitmanagement steuern. Bürokratische Prozesse, insbesondere im Französisch geprägten Westafrika, können langwierig sein. Hier gilt: Geduld und Gelassenheit zeigen.
Von europäischen Geschäftspartnern wiederum wird die Einhaltung von Terminen durchaus erwartet. Typisch deutsch-österreichische Tugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ordnungsliebe und Korrektheit werden von den meisten Afrikanern geschätzt. Es herrscht eine eher kurzfristige Erfolgsmentalität, schnelle Ergebnisse werden langfristigen Vorausplanungen vorgezogen.
Feiertage und Geschäftszeiten
Onlinekalender für Benin
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Sonstige Informationen
Stromspannung 220 V / 50 Hz, Steckertypen C und E (Eurostecker verwendbar)
In Benin wird mit dem CFA-Franc der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion, dem auch Kamerun, die Republik Kongo, Gabun, der Tschad und die Zentralafrikanische Republik angehören, bezahlt. Er ist mit einem festen Wechselkurs (1 Euro = 655,957 CFA-Franc) an den Euro gebunden.
Die meisten der lokalen beninischen Fluglinien befinden sich auf der Liste der von der EU aus Sicherheitsgründen gebannten Fluglinien. Diese Liste sollte vor der Buchung von Regional- oder Inlandsflügen konsultiert werden.
Sicherheit
Laut Außenministerium besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im ganzen Land. Im Notfall wird eine Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst der österreichischen Botschaft Abuja, Nigeria unter der Telefonnummer +234 803 456 8080 empfohlen.
Weitere Sicherheitsinformationen zu Benin finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.
Stand: 17.02.2023