Albanien: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 3 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Athen die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Der wichtigste Rechtsakt, der das Arbeitsverhältnis in Albanien regelt und die entsprechenden Rechte und Pflichten der Parteien vorsieht, ist das "Arbeitsgesetzbuch der Republik Albanien" sowie das Gesetz "Über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz".
Ausländische Personen, die nach Albanien entsendet werden, müssen auf der öffentlichen Informationsplattform der albanischen Regierung e-Albania eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser elektronische Antrag kann durch die albanische Firma, welche die entsandten Mitarbeiter empfängt, gestellt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Antragsstellung durch eine dritte bevollmächtigte Person (lokale Unternehmensberater/Steuervertreter).
Steuerliche Rahmenbedingungen
In Albanien gibt es seit dem 1.1.2014 ein progressives Steuersystem, das die Einkommens- und Körperschaftssteuer umfasst.
Einkommenssteuer
- bis 40.000,- ALL/Monat: keine Abgaben
- 40.001,- ALL bis 50.000,- ALL: 6,5% des Betrages über 30.000,- ALL (Mindestlohn)
- 50.001,- ALL bis 200.000,- ALL: 13% des Betrages über 30.000,- ALL
- ab 200.001,- ALL: ALL 22.100,- + 23% des Betrages über ALL 200.000
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 15%.
Dieser Steuersatz gilt für alle Unternehmen, deren Einkommen über 14 Mio. ALL beträgt. Für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 14 Millionen ALL liegt, beträgt der Satz seit dem 1.1.2021 0%.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Branchen einen Körperschaftsteuersatz von 5% (z. B. Softwareentwicklung, Landwirtschaft, Automobilindustrie, Agro-Tourismus).
Die Mehrwertsteuer liegt bei 20% (mit wenigen Ausnahmen wie Medikamente und Bücher).
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Geschäftsbetriebsaufnahme in Albanien sind folgende Schritte erforderlich:
- Gesellschaftsvertrag (Statut) der albanischen Gesellschaft
- Gründungsakt der albanischen Gesellschaft
Zusätzlich sind für die Registrierung im National Business Center folgende Dokumente erforderlich:
- Gründungsakt der Muttergesellschaft (übersetzt und beglaubigt)
- Statut der Muttergesellschaft (übersetzt und beglaubigt)
- Registrierungsnachweis der Muttergesellschaft (übersetzt und beglaubigt)
- Nachweis, dass die Muttergesellschaft nicht in Liquidation oder im Konkursverfahren ist
- Vollmacht für die Person, die die Registrierung in Albanien vornimmt
- Beschluss der Muttergesellschaft zur Ernennung des Geschäftsführers der albanischen Gesellschaft sowie dessen Rechte und Pflichten
- Passkopie des Geschäftsführers der albanischen Gesellschaft
Dank des One-Stop-Shops in Albanien ist es möglich, ein Unternehmen innerhalb weniger Tage zu registrieren. Nach der Eintragung im National Business Center erfolgt automatisch die Anmeldung bei der Steuerbehörde, dem Arbeitsamt und der Sozialversicherung.
Investitionsschutz
Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.
Vertretungsvergabe
Es gibt in Albanien eine weitverbreitete Handelsvertreterstruktur, vor allem im Bereich Konsumgüter und Bauindustrie.
Ein Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der für ein (ausländisches) Unternehmen die Bewerbung und den Verkauf von Waren übernimmt. Er kann entweder lediglich den Verkauf von Waren vermitteln oder in eigenem Namen auf Rechnung des Unternehmens Waren verkaufen.
Laut albanischem Gesetz gibt es keine bestimmten Vergabevorschriften bzw. Regelungen. Die Parteien sind frei, die Verträge laut eigener Vereinbarungen zu gestalten.
Das AußenwirtschaftsBüro Tirana unterstützt gerne bei der Suche nach einem Handelsvertreter durch unser breites Netzwerk.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung in Albanien erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 02.08.2023