Information zum Kollektivvertragsabschluss für gewerblichen Forstunternehmen 2025

Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen 2025

folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Holzschlägerungsunternehmen Österreichs, abgeschlossen am 12. April 2002, gültig ab 1. März 2002, in der Fassung vom 1. März 2024, werden beschlossen:

1. Lohntafel gültig ab 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 (Anlage A)

Kollektivvertragliche Mindeststundenlöhne ab 1.3.2025:

Kategorie Zeitlohn in Euro Akkordlohn in Euro
1.Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) 11,58 14,48
2.Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) 11,87 14,84
3. Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung 13,68 17,10
4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) 13,95 17,44
5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) 17,05 21,31

Zulagen     Zeitlohn in Euro Akkordlohn in Euro
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,79 2,24
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,79 2,24
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 2,08
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 0,70

2. Lehrlingseinkommen ab 1.3.2025 monatlich in Euro (Anlage B):

Lehrling im 1. Lehrjahr € 1.477,52
Lehrling im 2. Lehrjahr € 1.802,22
Lehrling im 3. Lehrjahr € 2.126,93
Forsttechniker Zeitlohn: € 2.420,23

3. Reiseaufwandsentschädigung

Die Reiseaufwandsentschädigung gem. § 5 Z 3 wird wie folgt erhöht:

  • Taggeld von € 26,40 auf € 30,00, bei Kostenübernahme für Mittag-/Abendessen: von € 13,20 auf € 15,00
  • Nächtigungsgeld: von € 15,00 auf € 17,00

4. Wirksamkeit und Geltungsdauer

Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2025 in Kraft und gelten bis zum 28. Februar 2026.

Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:

Peter Konrad

Bundesvorsitzender Forstunternehmer

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE:

Franz Stürmer, diplômé

Sekretär

Lukas Brodtrager

Designierter Sekretär

Wien, am 17. Februar 2025