Mehrere verschiedene Euro-Scheine neben- und aufeinander liegend
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Kärnten: Unternehmenserhaltende Maßnahmen

Geförderte Beratung, Zuschüsse und Darlehen

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.05.2025
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss Geförderter Kredit
Thema:
Liquidität
Reorganisiation

Förderungswerber

Unternehmen aus Gewerbe, Industrie und Tourismus

Förderungszweck

Erhaltung von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden

Förderungsgegenstand

Beratung, Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Gewährung von Darlehen

Ausschlussgrund

Maßnahmen, die ausschließlich der finanziellen Vergangenheitsbewältigung dienen

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten; Darlehen mit Laufzeit von mindestens 6 Monaten und begünstigtem Zinssatz

Anmerkung

Sanierungsfähigkeit und Sanierungswille müssen gegeben sein

Einreichung

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
Völkermarkter Ring 21-23, 9020 Klagenfurt
T 0463-55800 F 0463-55800-22
www.kwf.at

Richtlinientext als PDF

KWF-Richtlinie (Download)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.