Kärnten: Unternehmenserhaltende Maßnahmen
Geförderte Beratung, Zuschüsse und Darlehen
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen aus Gewerbe, Industrie und Tourismus
Förderungszweck
Erhaltung von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden
Förderungsgegenstand
Beratung, Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Gewährung von Darlehen
Ausschlussgrund
Maßnahmen, die ausschließlich der finanziellen Vergangenheitsbewältigung dienen
Art und Ausmaß der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 50 % der Beratungskosten; Darlehen mit Laufzeit von mindestens 6 Monaten und begünstigtem Zinssatz
Anmerkung
Sanierungsfähigkeit und Sanierungswille müssen gegeben sein
Einreichung
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
Völkermarkter Ring 21-23, 9020 Klagenfurt
T 0463-55800 F 0463-55800-22
www.kwf.at
Richtlinientext als PDF
KWF-Richtlinie (Download)
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.