Oberösterreich: Lebensmittelhandel: Geförderte Rechtsberatung – Digitalisierung im Handel
In Kooperation mit Vertrauensanwalt FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller, LL.M.(LSE, London)
Einstellungen
Förderungswerber
Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel.
Förderungsgegenstand
In der schnelllebigen Welt des Internethandels sind Betreiber von Websites- und Shops einem stetigen Wandel der Rechtsvorschriften unterworfen. Die Vielzahl an gesetzlichen Anforderungen in Bereichen wie Datenschutz, IT-Sicherheit und E-Commerce stellt für viele eine erhebliche Herausforderung dar. Um unseren Mitgliedern eine optimale rechtliche Basis zu gewährleisten, stellt das Gremium seinen aktiven Mitgliedern ab 1.1.2025 jährlich einen Gutschein im Wert von EUR 90,00 exkl. USt. zur Verfügung. Dieser kann für beliebige Beratungs-Pakete „mit oder ohne Webshop“ eingelöst werden.
Ausschlussgrund
- Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel
- Fördertopf ausgeschöpft
Art und Ausmaß der Förderung
Gutschein für ein Beratungs-Paket im Wert von EUR 90,00 exkl. USt. sowie Sonderkonditionen bei den Honorarsätzen der Kanzlei.
Nach Anforderung des Gutscheins nimmt der Vertrauensanwalt Kontakt mit Ihnen auf.
Anmerkung
Details zu den Beratungs-Paketen finden Sie beim Online-Antragsformular auf wko.at
Einreichung
Online-Antragsformular Gutschein
Richtlinientext als PDF
Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden. Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.