Tiroler Innovationsförderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte
Zuschüsse für Kleinstunternehmen und KMU zur Entwicklung marktnaher Produkte
Einstellungen
Förderungswerber
Fördernehmer:innen für Initiativprojekte können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Förderungszweck
Das Ziel der Tiroler Innovationsförderung liegt vor allem darin, eine höhere Innovations- und Technologieentwicklungstätigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zu erreichen.
Förderungsgegenstand
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche
- zur Entwicklung marktnaher neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur wesentlichen Verbesserung bestehender, bereits am Markt erfolgreich eingeführter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,
- zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie
- in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.
Ausschlussgrund
- Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden.
- Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollen zu wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen für die beteiligten Fördernehmer:innen führen.
- Den Wissenschaftspartner:innen muss es grundsätzlich ermöglicht werden, Ergebnisse zu publizieren, sofern dadurch deren Schützbarkeit nicht gefährdet wird.
Art und Ausmaß der Förderung
- Die Förderung im Schwerpunkt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. max. € 40.000. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 20.000 betragen, die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 100.000 begrenzt.
- Mindestens 20 Prozent der Projektkosten müssen aus externen Kosten (externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten und ähnliches) bestehen.
- Werden Forschungseinrichtungen (auch Forschungseinrichtungen außerhalb Tirols) mittels eines Auftragsverhältnisses in das jeweilige Projekt eingebunden, kann für diese Kosten ein erhöhter Förderungssatz von max. 50 Prozent zur Anwendung gelangen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Angebots der Forschungseinrichtung im Zuge des Antragsverfahrens.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt sofern in der Fördervereinbarung nicht anders festgelegt – maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Anträge können laufend eingebracht werden.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7
T +43 512 508 2402
F +43 512 508 742421
M wirtschaft.wissenschaft@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.