Bäckerin steht mit verschränkten Armen vor dem Backofen
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Niederösterreich: Impulsprogramm „Nah versorgt“

Stärkung der regionalen Nahversorgung 

Inhaltsverzeichnis

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Betriebsmittel
Gründung
Nachfolge
Nahversorgung
Übergabe

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind folgende kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Gemeinden im Rahmen der privatwirtschaftlichen Verwaltung, die Güter des täglichen Bedarfes führen:

  • Einzelhandel mit Lebensmitteln
  • Bäckereien
  • Konditoreien
  • Fleischer
  • Einzelhandel mit Textilbekleidungen, Kurzwaren und textilen Haushaltswaren
  • Einzelhandel mit Papierwaren
  • Einzelhandel mit Schuhen inkl. Orthopädietechnik
  • Einzelhandel mit Drogerie- und Parfümeriewaren
  • Einzelhandel mit Elektro-, Haus- und Küchengeräten (ausgenommen das Baunebengewerbe und der Audio- und Videobereich)

Die vorgenannten Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Jahresnettoumsatz (in allen Geschäftsbereichen) maximal € 2.500.000,– pro Betriebsstätte
  • Lebensmitteleinzelhändler müssen ein Lebensmittelvollsortiment (Brot und Gebäck, Obst und Gemüse, Milch und Molkereiprodukte, Eier, Zucker, Reis, Fette und Öle, Tiefkühlwaren, Wurstwaren, Süßwaren, Getränke sowie Reinigungs- und Haushaltsartikel) führen,
  • Öffnungszeiten mind. 5-mal wöchentlich,
  • Verkaufsfläche max. 500 m² pro Betriebsstätte,

Förderungszweck

Durch die Verbesserung der Qualität des Angebots sowie des Erscheinungsbildes der Unternehmen werden Anreize geschaffen, Güter des täglichen Bedarfs im Ort zu kaufen. Auf diese Weise soll auch der Individualverkehr in und um die Region reduziert werden.

Förderungsgegenstand

Förderbar sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Rechnungen, die nicht auf die FörderungswerberInnen lauten,
  • Skonti und Rabatte,
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
  • Gebühren und Abgaben,
  • Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
  • Patentkosten,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Reparaturkosten und Ersatzinvestitionen,
  • Eigenleistungen (Personalkosten) 

Art und Ausmaß der Förderung

Unterstützt wird die Sicherung der Grundversorgung zur Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde durch die Förderung von Investitionen in Anlagegüter mit einem Vorhabensvolumen von mindestens 10.000,- Euro.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von max. 10 % (maximal € 50.000,-) der förderbaren Kosten.

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ):

Angelika Blauensteiner
M: angelika.blauensteiner@noel.gv.at
T: +43 / 2742 / 9005 –16113
(Bezirke: Krems, Lilienfeld, Melk, Mödling)

Andrea Moll
M: andrea.moll@noel.gv.at
T: +43 / 2742 / 9005 –15301
(Bezirke: Amstetten, Scheibbs)

Heinz Reinbacher
M: heinz.reinbacher@noel.gv.at
T: +43 / 2742 / 9005 –16129
(Bezirke: Bruck/Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Tulln)

Petra Meier
M: petra.meier@noel.gv.at
T: +43 / 2742 / 9005 –12032
(Bezirke: Baden, Neunkirchen, Wiener Neustadt)

Elisabeth Karl
M: elisabeth.karl@noel.gv.at
T: +43 / 2742 / 9005 –16185  
(Bezirke: Gmünd, St. Pölten, Waidhofen/Thaya, Zwettl)

Einreichung 

Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.