Niederösterreich: Impulsprogramm „Nah versorgt“
Stärkung der regionalen Nahversorgung
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind folgende kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Gemeinden im Rahmen der privatwirtschaftlichen Verwaltung, die Güter des täglichen Bedarfes führen:
- Einzelhandel mit Lebensmitteln
- Bäckereien
- Konditoreien
- Fleischer
- Einzelhandel mit Papier- und Kurzwaren sowie textilen Haushaltswaren
- Einzelhandel mit Schuhen inkl. Orthopädietechnik
- Einzelhandel mit Drogerie- und Parfümeriewaren
- Einzelhandel mit Elektro-, Haus- und Küchengeräten (ausgenommen das Baunebengewerbe und der Audio- und Videobereich)
Die vorgenannten Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Jahresnettoumsatz (in allen Geschäftsbereichen) maximal 2.000.000,- Euro pro Betriebsstätte
- Lebensmitteleinzelhändler müssen ein Lebensmittelvollsortiment (Brot und Gebäck, Obst und Gemüse, Milch und Molkereiprodukte, Eier, Zucker, Reis, Fette und Öle, Tiefkühlwaren, Wurstwaren, Süßwaren, Getränke sowie Reinigungs- und Haushaltsartikel) führen,
- Öffnungszeiten mind. 5-mal wöchentlich,
- Verkaufsfläche max. 500 m² pro Betriebsstätte,
- mit nicht mehr als 10 Betriebsstätten.
Förderungszweck
Durch die Verbesserung der Qualität des Angebots sowie des Erscheinungsbildes der Unternehmen werden Anreize geschaffen, Güter des täglichen Bedarfs im Ort zu kaufen. Auf diese Weise soll auch der Individualverkehr in und um die Region reduziert werden.
Förderungsgegenstand
Förderbar sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden z.B.:
- Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerber:innen lauten,
- Skonti und Rabatte,
- Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
- Gebühren und Abgaben,
- Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
- Patentkosten,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- Reparaturkosten und Ersatzinvestitionen,
- Eigenleistungen (Personalkosten)
Art und Ausmaß der Förderung
Unterstützt wird die Sicherung der Grundversorgung zur Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde durch die Förderung von Investitionen in Anlagegüter mit einem Vorhabensvolumen von mindestens 10.000,- Euro.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von max. 10 % (maximal 50.000,- Euro) der förderbaren Kosten.
Anmerkung
Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.
Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ):
Angelika Blauensteiner
T: +43 2742 9005 16113
M angelika.blauensteiner@noel.gv.at
(Bezirke: Krems, Lilienfeld, Melk, Mödling)
Andrea Moll
T +43 2742 9005 15301
M andrea.moll@noel.gv.at
(Bezirke: Amstetten, Scheibbs)
Heinz Reinbacher
T +43 2742 9005 16129
M heinz.reinbacher@noel.gv.at
(Bezirke: Bruck/Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Tulln)
Theresia Schoberwalter
T: +43 2742 9005 16112
M theresia.schoberwalter@noel.gv.at
(Bezirke: Baden, Neunkirchen, Wiener Neustadt)
Elisabeth Karl
T +43 2742 9005 16185
M elisabeth.karl@noel.gv.at
(Bezirke: Gmünd, St. Pölten, Waidhofen/Thaya, Zwettl)
Einreichung
Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ − Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.