Steiermark: Ideen!Reich – Innovationsförderung für KMU
Unterstützung bei Entwicklung von innovativen Produkten, Technologien, Dienstleistungen, Geschäftsmodellen und deren Umsetzung
Einstellungen
Förderungswerber
Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstandort in der Steiermark, die als Produktions- und Handwerksbetriebe, unternehmensbezogene Dienstleistungsunternehmen und ArchitektInnen/ZiviltechnikerInnen einzustufen sind (nur in Ausnahmefällen auch Gründer).
Förderungszweck
Entwicklung von Innovationen bei Produkten, Technologien und Dienstleistungen sowie deren Umsetzung. Projekte, die auf nachhaltige und digitale Technologien setzen, haben die Chance auf eine höhere Förderung
Förderungsgegenstand
Entwicklungs- und Innovationsprojekte (interne Personalkosten, externe Beratungskosten und Kreativleistungen, Sachkosten)
Ausschlussgrund
Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind.
Projekte, deren Ergebnis „nur“ ein Konzept bzw. ein Strategiepapier sind
Art und Ausmaß der Förderung
- Modul „Ideen!Reich XS“: Zuschuss von max. 70 % bzw. max. € 14.000,-- bei max. € 20.000 Projektvolumen
- Modul „Ideen!Reich XL“: Zuschuss von max. 50 % bzw. max. € 75.000,--für Projektvolumina zwischen € 20.000,-- und € 150.000,--
Anmerkung
Die Förderung besteht immer aus einer Basishöhe plus entsprechende Boni.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein; mindestens 25 % in Form von Eigenmitteln.
Persönliche Beratung bei der SFG vor Einreichung wird empfohlen.
Einreichung
Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0
M office@sfg.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.