3D-Rendering der Weltkugel in Farbe mit dem Kontinent Afrika im Fokus
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go-international: Internationalisierungsscheck

Neue Märkte erobern – 50%-Zuschuss zu den Markteintrittskosten

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.4.2023 – 31.3.2027
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Export & Internationalisierung

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der

  • Wirtschaftskammern Österreichs und der
  • Kammern der ZiviltechnikerInnen

mit dem Ziel, Waren in das Zielland zu exportieren oder im Zielland Dienstleistungen zu erbringen. 

„New to market“- Kriterium muss im gewählten Zielland erfüllt sein. 

Förderungszweck

Der Internationalisierungsscheck unterstützt Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen durch Kofinanzierung direkter Kosten für den nachhaltigen Eintritt in neue Zielländer.

  • Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts, wofür ein ausgewogener Mix an Aktivitäten notwendig ist.

Förderungsgegenstand

Externe Kosten für

  • Marketing,
  • Beratung,
  • Reisen,
  • Veranstaltungen,
  • Inkubatorbüro

Ausschlussgrund

  • Die De-minimis-Grenze darf nicht überschritten sein
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich muss gegeben sein: Importanteil von maximal 75% (Anteil von importierten Waren/Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette) als Richtwert.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.
  • Maximaler Auszahlungsbetrag: 10.000,- Euro Fernmarkt / 5.000,- Europa (plus 2.500,- Euro Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)

Anmerkung

Kontaktieren Sie uns! | go-international

Einreichung

Die go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern beraten umfassend zum Förderprogramm. Anschließend wird der Antrag über das Förderkonto gestellt.

Richtlinientext als PDF

Internationalisierungsscheck | go-international


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.