Miniaturholzhaus steht bei einem Fensterbrett und darin leuchtet eine  angelehnte Glühbirne, im Hintergrund zeigt sich ein grün, gelbes Bokeh
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Tirol: AMS Eingliederungsbeihilfe „Come Back“

Zuschuss zu den Lohnkosten

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Personalanstellung

Förderungswerber

Diese Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. WiedereinsteigerInnen oder AusbildungsabsolventInnen mit fehlender betrieblicher Praxis), gewährt werden. 

Es können regional unterschiedliche Altersgrenzen gefördert werden.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Höhe und Dauer der Förderung werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vereinbart.

Einreichung

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und ArbeitgeberIn bezüglich der zu fördernden Person gebunden.

 Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.

Es sind regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.