Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Public Viewing
Rechtstipps
Lesedauer: 1 Minute
17.01.2024
Public Viewing von Live-Sport-Veranstaltungen
- es dürfen nur Live-Spiele gezeigt werden, keine Wiederholungen;
- keine Genehmigungspflicht durch das Magistrat notwendig, um Public Viewing im Schanigarten anzubieten (für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen);
- Bildschirme so einrichten, das Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt oder beeinträchtigt werden;
- keinen Eintritt verlangen, Übertragung muss gratis zur Verfügung gestellt werden.