Business Downtown und Financial Center von Bangkok, Hauptstadt von Thailand. Moderne Hochhäuser und historische Gebäude
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Thailand: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen

Lesedauer: 5 Minuten

Reiseinformationen 

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen. 

Einreise 

Für die Einreise nach Thailand ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit hat. Österreichische Touristen, die sich nicht länger als 30 Tage im Land aufhalten wollen, sind bei der Einreise visumbefreit. Man erhält bei der Einreise einen entsprechenden Einreisestempel in den Pass bzw. auf die „Departure Card“ – bitte diese unbedingt aufheben, muss bei der Ausreise vorgewiesen werden! Geht die geplante Aufenthaltsdauer über 30 Tage hinaus, so muss bereits in Österreich bei der zuständigen Vertretungsbehörde ein längerfristiges Touristenvisum ausgestellt werden (60 Tage). Unter gewissen Umständen kann man auch in Thailand das Touristenvisum verlängern, es empfiehlt sich aber schon in Österreich, das passende Visum zu beantragen.

Überschreitet man die 30-Tagesfrist ohne Visum muss bei der Ausreise eine Strafe in Höhe von THB 500 pro überzogenem Tag bezahlt werden (Höchststrafe: THB 20.000). Wenn die 30 Tage um mehr als 90 Tage überzogen werden, wird in der Regel außerdem ein Wiedereinreiseverbot von mindestens einem Jahr verhängt.

Für einen längeren Aufenthalt oder eine Geschäftsreise nach Thailand ist ein „Non-Immigrant“-Visum nötig, welches nach Vorlage eines Einladungsschreibens bzw. Nachweises über den Zweck der Reise in Österreich bei der jeweiligen Vertretungsbehörde ausgestellt wird und zu einem Aufenthalt von 90 Tagen berechtigt. Wir empfehlen daher für Geschäftsreisen nach Thailand unbedingt ein geeignetes Business-Visum im Vorhinein in Österreich zu beantragen. Für die Visaausstellung sind die Königliche Thailändische Botschaft in Wien und auch die Thailändischen Konsulate in Salzburg, Innsbruck und Bregenz zuständig.

Thailand verfügt über sieben internationale Flughäfen. Direktflüge nach Bangkok sind u.a. ab Wien (Austrian Airlines, Thai Airways und EVA Air), Zürich (Swiss Airlines) und Frankfurt (Lufthansa) möglich.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs können zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören auch 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 Gramm Tabak sowie ein Liter Alkohol (bis 40%). Bitte beachten Sie, dass der Import und die Verwendung von E-Zigaretten oder E-Shishas generell verboten ist. Die Einfuhr von Drohnen ist möglich, der Betrieb unterliegt aber besonderen Regelungen. Die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Lebensmitteln unterliegt Beschränkungen. Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen ist bis zu einem Gesamtwert von THB 20.000 pro Person abgabenfrei möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen über einem Gegenwert von USD 15.000 ist deklarationspflichtig. Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von THB 450.000 pro Person möglich.

Empfohlen sind die für Tropenreisen üblichen Impfungen. Bitte verifizieren Sie die Notwendigkeit mit Ihrem Reisebüro oder den zuständigen Gesundheitsstellen bzw. Tropeninstituten.

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet. 

In Thailand ist es absolut tabu, den König, Mitglieder der königlichen Familie, den Buddhismus, Mönche, sowie andere Religionen zu kritisieren. Öffentliche Kritik am Königshaus (Majestätsbeleidigung) wird strafrechtlich streng geahndet; mehrjährige Gefängnisstrafen können die Folge sein (es kann schon ein Facebook Posting ausreichend sein!). Da Politik viel Zündstoff birgt, empfiehlt es sich, dieses Thema generell zu meiden. Allgemein gilt: Lieber zuhören als reden. 

Weiters drohen für Drogenbesitz und -konsum drakonische Strafen: Der Erwerb, Besitz, das Verteilen sowie die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) ist mit hohen Freiheitsstrafen bedroht. Für gewisse Delikte sieht das thailändische Strafgesetzbuch die Todesstrafe vor, die immer noch gelegentlich vollstreckt wird.

Der Diebstahl von Gegenständen auch nur mit geringem Wert wird mit sehr hohen Haftstrafen geahndet. Diebstähle an besonders schützenswerten Orten (etwa am Flughafen) führen zu einem erhöhten Strafausmaß.

In der Öffentlichkeit ist der Körperkontakt bei Menschen der älteren Generation unterschiedlichen Geschlechts verpönt. Auch sonst sollten weder Kinder noch Mönche berührt werden, und schon gar nicht am Kopf, der als Sitz der Seele gilt. Die höchsten Tugenden sind Selbstdisziplin und Geduld. Sie werden auch von Ausländern erwartet. 

Man sollte versuchen, die Namen der Geschäftspartner richtig auszusprechen. Es reichen Titel und Vorname. Als Hilfe dienen Visitenkarten. Lautes Sprechen oder gar Schreien ist zu vermeiden und führt zu Gesichtsverlust. Bei Hauseinladungen sind die Schuhe auszuziehen. Thais legen Wert auf gute Geschäftskleidung und ordentliches Auftreten.

Mit dem Skytrain, Bangkoks Metro-System und dem Airport Link gibt es durchaus effiziente öffentliche Verkehrsmittel. Allerdings sind sie untereinander noch nicht optimal verbunden. Motorradtaxis und Tuk Tuks sind nur für kurze Strecken zu empfehlen und nicht ungefährlich. Bei Taxifahrten sollte man unbedingt auf das Einschalten des Taxameters bestehen. Ansonsten kann die Fahrt teuer werden. 

Es ist auch zu empfehlen, vom Hotel eine Business Card mitzunehmen, auf der die Adresse für den Taxifahrer auf "Thai" geschrieben ist. Da die meisten Fahrer nicht oder nur schlecht Englisch verstehen bzw. sprechen (und zum Teil auch nicht lesen können), gestaltet sich sonst die Suche nach der Adresse oft als sehr schwierig. Im Notfall sollte man nicht zögern, das Hotel oder den zukünftigen Geschäftspartner zu kontaktieren, damit dem Taxifahrer telefonisch die Anfahrt erklärt werden kann.

Feiertage und Geschäftszeiten 

Feiertage 

Onlinekalender für Thailand
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Geschäftszeiten

Kaufhäuser: Montag – Sonntag, 10.00 – 22.00 Uhr 
Banken: Montag – Freitag, 9.30 – 15.30 Uhr
Büros: Montag – Freitag, 8.00 bzw. 8.30 – 16.00 bzw. 16.30 Uhr

Sonstige Informationen 

Die Fahrt mit dem Taxi vom Flughafen ins Zentrum dauert im Normalfall über den Expressway 30 – 40 Minuten. Zur Stoßzeit (insbesondere Freitagnachmittag) kann die Fahrt aber auch weit mehr als eine Stunde dauern. Die Fahrt kostet ca. THB 500 (inkl. Flughafenzuschlag in Höhe von THB 50 sowie THB 75 Maut für den Expressway) zu bezahlen.

Trinkgeld: Für kleinere Dienste, z.B. Koffertragen im Hotel, etwa THB 20. Hotels und Restaurants berechnen meist einen zehnprozentigen Bedienungszuschlag. Zusätzliche Trinkgelder können je nach geleistetem Service gegeben werden. Fahrer von Mietwagen erwarten, wenn sie den ganzen Tag gebraucht werden, ca. THB 100.

Zeitverschiebung: MEZ plus sechs Stunden/während der Sommerzeit 5 Stunden.

Sicherheit

Sowohl während der Vorbereitung für Ihre Reise, als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland, steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Bangkok mit seinem Service zur Verfügung.

Vor nicht notwendigen Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala, Pattani und Songhkla, sowie Preah Vihear und Umgebung wird abgeraten, da es des Öfteren zu Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und muslimischen Bevölkerungsteilen sowie Bombenanschlägen kommt.

Notrufe:

  • Rettung: 199
  • Polizei: 191
  • Feuerwehr: 191
  • Touristenpolizei: 1155 oder 1699

Weitere Sicherheitsinformationen zu Thailand finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 30.06.2024