Spezialfahrzeug zur Personenbeförderung
Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Lesedauer: 2 Minuten
Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um ein Vierrädriges Fahrzeug mit einem 24 V 800 W-Elektromotor mit Gleichstrom, der mit zwei wiederaufladbaren 12V-Batterien mit einer Kapazität von 45 Amperestunden betrieben wird. Das Fahrzeug ist etwa 65 cm breit, 125 cm lang und 129 cm hoch (gemessen an der Rückenlehne, 85 cm bei eingeklappter Rückenlehne). Das Gesamtgewicht beträgt etwa 107 kg (108 kg mit Batterien), die Höchstlast etwa 130 kg.
Das Fahrzeug weist folgende Merkmale auf:
- eine horizontale Plattform, die den vorderen mit dem hinteren Teil verbindet, wobei die Plattform in keiner Weise an die Bedürfnisse des Benutzers angepasst werden kann (z. B. durch Falten oder Neigen),
- zwei gefederte Achsen, einen Hinterachsantrieb und einen Radstand von 820 mm,
- eine Steigfähigkeit von 130 , — einen Wendekreis von 210 cm,
- zwei Paar aufblasbarer Reifen (die Hinterreifen sind größer als die Vorderreifen),
- einen konfigurierbaren, höhenverstellbaren drehbaren Sitz mit Halterungen und Armlehnen und einer rutschfesten Fußablage,
- eine einklappbare Lenksäule mit ovalförmiger Lenkstange,
- vordere und hintere Leuchten, Fahrtrichtungsanzeiger und Rückspiegel.
Die Lenksäule verfügt auch über ein Armaturenbrett mit einem Schaltkasten, einem Geschwindigkeitsregler, einem Hupenknopf, einem Leerlaufknopf, einem Blinker, einem Lichtschalter, einem Anzeiger des Batterieladezustands und einem Geschwindigkeitsregler. Zusätzlich verfügt das Fahrzeug über zwei Hebel für das Beschleunigen, Abbremsen und Rückwärtsfahren, die manuell bedient werden. Die Lenkanlage kann so eingestellt werden, dass sie mit einer Hand betätigt werden kann. Das Fahrzeug ist mit einem „intelligenten“ elektromagnetischen Bremssystem mit Energierückgewinnungspotenzial ausgestattet. Bei voll aufgeladenen Batterien hat das Fahrzeug eine maximale Reichweite von bis zu 45 km und kann eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 15-16 km/h erreichen. Es kann mit kleinen Antikipp-Rädern an der Rückseite, einem Warenkorb, einem Gehstockhalter usw. ausgestattet sein.
Eine Einreihung in die Position 8713 als Rollstuhl oder anderes Fahrzeug für Behinderte ist ausgeschlossen, da das Fahrzeug nicht speziell für die Beförderung von Behinderten bestimmt ist, denn es verfügt über keine besonderen Merkmale, die eine Behinderung ausgleichen würden.
Obwohl das Fahrzeug so konstruiert ist, dass die Lenkanlage mit einer Hand gesteuert werden kann und es über einen bequemen drehbaren Sitz mit Halterungen und einer rutschfesten Fußablage verfügt (und optional mit kleinen Antikipprädern ausgestattet sein kann), stellen diese Merkmale objektiv keine speziellen Merkmale dar, die zum Ausgleich einer Behinderung bestimmt sind. Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit einer separaten beweglichen Lenksäule und Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h erreichen, von der Position 8713 ausgeschlossen.
Das Fahrzeug wird zur Personenbeförderung verwendet und ist bei seiner Gestellung bei den Zollbehörden aufgrund seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften, die zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein müssen, nicht als Fahrzeug erkennbar, das nur für Menschen mit Behinderungen bestimmt ist. Nachträgliche Änderungen des Fahrzeugs bleiben unberücksichtigt, ebenso wie jede Bewertung des Fahrzeugs, die von einer nationalen Behörde zu anderen als den in den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Zwecken vorgenommen werden kann.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Spezialfahrzeug für die Personenbeförderung.
Die Einreihung der Ware erfolgt daher in den KN-Code 8703 10 18 als Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1367, Amtsblatt L 294 vom 17. August 2021). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 10 %.
Stand: 18.08.2021