Neuseeland: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 5 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Sydney die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Ausländische Staatsangehörige (australische Staatsbürger ausgeschlossen) sind verpflichtet, ein gültiges Arbeitsvisum vorweisen zu können.
Neuseeland verfügt über zahlreiche Visakategorien mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Für Visa-Angelegenheiten ist das "New Zealand Immigration Service" (NZIS) zuständig, dessen Website immigration.govt.nz gute Basisinformationen bietet.
Im wesentlichen sieht das neuseeländische Recht Visa-Kategorien für die kurzfristige Arbeit (special purpose Visa) ebenso vor, wie solche für mittel- und langfristige Arbeitseinsätze, für die in Neuseeland Kräfte gesucht werden (green list) .
Neuseeland hat kein gesetzlich verpflichtendes Sozialversicherungssystem wie Österreich. Die sogenannte Accident Compensation Corporation (ACC) deckt Arbeits- und Privatunfälle neuseeländischer Einwohner und Besucher ab, und wird durch verpflichtete Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen sowie durch Zuschüsse der neuseeländischen Regierung finanziert.
In Neuseeland existieren sogenannte „Individual Agreements“, die zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer abgeschlossen werden, und „Collective Agreements“, die zwischen Arbeitgeber und den sogenannten Trade Unions (ähnlich Gewerkschaften in Österreich) verhandelt und nachfolgend zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden.
Das Gehalt ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In Neuseeland existieren jedoch gesetzliche Mindestlöhne (“Minimum Wage“ nach dem “Minimum Wage Act 1983“). Der gesetzlich festgelegte Mindeststundenlohn beträgt aktuell (April 2023) NZD 22,70 (rund 13,10 Euro) pro Stunde. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Mehr Information finden Sie auf der Hompage des Employment New Zealand Department.
Die Lohnsteuer (Pay As You Earn – PAYE) wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Die Lohnsteuer ist progressiv gestaffelt.
» Näheres Infos und Steuerrechner
Bei der (auch nur temporären) Entsendung von Arbeitskräften müssen die neuseeländischen Arbeitsbestimmungen (Arbeitszeiten, Bezahlung, Urlaub, Krankenstand etc.) berücksichtigt werden.
Für mehr Informationen zum Arbeitsrecht oder Fragen zu den verschiedenen Visakategorien schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Die mentalitätsmäßige Nähe zu Europa sollte nicht zu dem Schluss führen, dass alles wie zu Hause funktioniert. Gerade das unterschiedliche Rechtssystem - es basiert auf dem Common Law britischer Prägung - muss bei Geschäften mit Neuseeland berücksichtigt werden. Im Bereich der Standards haben sich Neuseeland und Australien sehr weitgehend auf eine Vereinheitlichung beziehungsweise gegenseitige Anerkennung geeinigt.
Die zuständige Behörde für Steuern und Finanzen in Neuseeland ist das “Inland Revenue Department“.
Dieses vergibt auf Antrag eine Steuernummer sowohl für natürliche, als auch juristische Personen. Unternehmen die in Neuseeland wirtschaftlich tätig werden möchten, benötigen hierfür eine solche zugeteilte Steuernummer.
Zudem ist für Unternehmen die Beantragung einer Mehrwertsteuernummer (Goods and Services Tax Number) gesetzlich vorgeschrieben. Für die Erteilung sind bestimmte, von dem Finanzamt näher bezeichnete, Nachweise zu erbringen.
Wie im österreichischen Recht besteht die Möglichkeit der Geltendmachung der Vorsteuer. Die “Goods and Services Tax“ (GST) beträgt 15 % und fällt für Warenlieferungen und Leistungen an. Gewisse Güter, wie z.B. Finanzdienstleistungen, Wohnungsmieten, Geschäfte nicht gewinnorientierter Körperschaften und Edelmetalle sind von der GST ausgenommen. Einige Güter wie Kraftfahrzeuge, Alkohol und Tabak unterliegen zusätzlichen Steuern.
Das reverse charge Verfahren findet im neuseeländischen Steuerrecht Anwendung und kann mit Geschäftskunden (mit neuseeländischer Firmennummer) vereinbart werden, wobei der Hinweis auf der Rechnung anzubringen ist.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Angesichts der Entfernung von Österreich und der Ausdehnung Neuseelands – das Land ist 3mal größer als Österreich – bietet es sich an, in Neuseeland eine eigene Firma zu gründen oder mit neuseeländischen Partnern im Rahmen eines Vertretungsverhältnisses zusammen zu arbeiten. Die Wahl der Vertriebsstruktur wird von der Natur des Produktes, vom Geschäftsvolumen, der Art der Zusammenarbeit und der gewünschten Tiefe der Marktbearbeitung bestimmt.
Ausländische Investorinnen und Investoren können Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Neuseeland relativ einfach und kostengünstig (keine Mindestkapitalvorschriften) gründen. Die Rechtsgrundlagen des neuseeländischen Gesellschaftsrechts bilden im Wesentlichen der Companies Act 1993 und der Financial Reporting Act 2013. Kapitalgesellschaften werden im Companies Act 1993 geregelt. Die weitverbreitetste Gesellschaftsform Neuseelands ist die Limited Liability Company (Ltd), die die österreichische GmbH und die österreichische AG gleichermaßen abdeckt. Personengesellschaften werden im Partnership Act 1908 (österreichische Offene Gesellschaft) bzw. im Limited Partnership Act 2008 (österreichische Kommanditgesellschaften) geregelt.
Ausländische Unternehmen unterliegen nur wenigen Beschränkungen, welche im Overseas Investment Act 2005 sowie den Overseas Investment Regulations 2005 zu finden sind und vom Overseas Investment Office (OIO) überwacht werden. Die Aufsichtsbehörde für Gesellschaftsgründungen in Neuseeland ist das New Zealand Companies Office (NZCO).
Investitionsschutz
Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.
Vertretungsvergabe
Es gibt in Neuseeland kein eigenes Vertreterrecht und Vertretungsverträge können gemäß dem neuseeländischen Common Law frei vereinbart werden. Daher sollten in Verträgen mit neuseeländischen Partnern einige Punkte beachtet werden, die für österreichische Firmen auf den ersten Blick ungewöhnlich sind. Grundsätzlich sollten daher Verträge mit neuseeländischen Partnern immer entweder von einem neuseeländischen Anwalt aufgesetzt oder vor Unterzeichnung überprüft werden.
Angesichts der Größe Neuseelandes ist es wichtig, dass die Vertreterfirma – vor allem, wenn sie sich um Exklusivität für das ganze Land bewirbt – selbst über eine ausreichende Vertriebsstruktur verfügt. Ist dies nicht der Fall, kann eine räumliche Abgrenzung des Vertretungsgebietes getroffen oder die Bestellung von Subvertretern vorgesehen werden. Wurde Exklusivität vereinbart, sollte diese unbedingt auch strikt eingehalten werden.
Das AußenwirtschaftsCenter Sydney unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung in Neuseeland erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 22.02.2024