Ein Heftklammern-Tacker vor einem weißen Hintergrund. Neben dem Tacker liegen Heftklammern
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Nägel und Heftklammern mit Ursprung in China

Antidumpingverfahren

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Produkt

Heftklammern, auch zusammenhängend in Streifen oder Rollen, Ringklammern (Hog Rings), auch zusammenhängend in Streifen, Stiftnägel, zusammenhängend in Streifen, und Stifte, zusammenhängend in Streifen, aus Stahldraht, auch beschichtet, aus Draht aus Aluminiumlegierungen oder aus Draht aus nicht rostendem Stahl

Land

China

KN-Code

ex 7317 00 20, ex 7317 00 60, ex 7317 00 80, ex 7326 20 00, ex 7616 10 00, 8305 20 00 und ex 8308 10 00

Verwendung

Materialien oder Gegenstände miteinander zu verbinden oder zusammenzuhalten

Kläger

sechs Unionsherstellern aus Rumänien, Polen, Kroatien, Spanien und Italien


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2019/C 425/08 vom 18.12.2019

Einstellung Antidumpingverfahren:
Durchführungsverordnung (EU) 2020/1202 vom 14. August 2020


Europäische Kommission leitet Antidumpingverfahren ein

Der Europäischen Kommission liegt eine Klage von sechs Unionsherstellern aus Rumänien, Polen, Kroatien, Spanien und Italien auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen Einfuhren von Nägeln und Heftklammern mit Ursprung in China vor.

Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um Heftklammern, auch zusammenhängend in Streifen oder Rollen, Ringklammern (Hog Rings), auch zusammenhängend in Streifen, Stiftnägel, zusammenhängend in Streifen, und Stifte, zusammenhängend in Streifen, aus Stahldraht, auch beschichtet, aus Draht aus Aluminiumlegierungen oder aus Draht aus nicht rostendem Stahl, die dazu bestimmt sind, Materialien oder Gegenstände miteinander zu verbinden oder zusammenzuhalten. In Rollen zusammenhängende Nägel sind von der zu untersuchenden Ware ausgenommen.

Die Ware ist derzeit unter den KN-Codes ex 7317 00 20, ex 7317 00 60, ex 7317 00 80, ex 7326 20 00, ex 7616 10 00, 8305 20 00 und ex 8308 10 00 eingereiht.

Den Antragstellern zufolge seien die gedumpten Einfuhren aus China stark gestiegen, was sich auf die Verkaufsmengen, die Preise und den Marktanteil der Unionsindustrie negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse sowie die Finanz- und Beschäftigungssituation im Wirtschaftszweig der Union sehr nachteilig beeinflusst habe.

Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2019/C 425/08 vom 18.12.2019 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen Nägel und Heftklammern aus China bekannt.

Interessierte Unternehmen, die zum Antrag, zB zu Angelegenheit im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tun.

Kontaktdaten der Europäischen Kommission:

Generaldirektion Handel
Direktion H
Büro CHAR 04/039 1049
Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË

E-Mail-Adressen:

Die Untersuchung wird in der Regel binnen 13 Monaten, spätestens jedoch binnen 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Antidumpingmaßnahmen können nach 7 Monaten, allerspätestens jedoch 8 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeführt werden.


Europäische Kommission stellt Antidumpingverfahren ein

Im Dezember 2019 leitete die Europäische Kommission aufgrund einer Klage von sechs Unionsherstellern aus Rumänien, Polen, Kroatien, Spanien und Italien ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Nägel und Heftklammern (KN-Codes ex 7317 00 20, ex 7317 00 60, ex 7317 00 80, ex 7326 20 00, ex 7616 10 00, 8305 20 00 und ex 8308 10 00) mit Ursprung in China ein.

Im Juni 2020 informierten die Antragsteller die Kommission über die Rücknahme ihres Antrages.

Da es in der Untersuchung keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die Fortsetzung der Untersuchung in Interesse der Union wäre, gibt die Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1202 (Amtsblatt L 269 vom 17. August 2020) die Einstellung der Antidumpinguntersuchung bekannt.

Stand: 17.08.2020