Auf einem grauen Untergrund stehen vier graue Paragrafensymbole versetzt in einem Raum
© Steffen Kögler | stock.adobe.com

Kombinierte Nomenklatur 2020 im Amtsblatt veröffentlicht

Etwas mehr als 100 Änderungen, dienen der Klarstellung und im Wesentlichen auch der Zusammenfassung

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Die Kombinierte Nomenklatur 2020 wird gegenüber der heuer gültigen einige punktuelle Änderungen enthalten. Sie wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776 im Amtsblatt L 280 am 31. Oktober 2019 veröffentlicht (Achtung große Datenmenge).

    Folgende Positionen und Kapitel sind hauptsächlich betroffen:

    • alkoholhaltige Getränke (Branntwein usw.), Kapitel 22
    • Zubereitungen von Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien, Kapitel 27
    • synthetische oder rekonstituierte Edelsteine od. Schmucksteine, Kapitel 71
    • bestimmte Waren aus Eisen oder Stahl des Kapitel 73
    • bestimmte Büromaschinen der Position 8472
    • bestimmte elektrische Maschinen, Geräte und Apparate des Kapitels 85
    • optische Mikroskope und andere Instrumente und Apparate des Kapitel 90

    Von der Europäischen Kommission wurden dazu auch Transponierungslisten 2019/20 und 2020/19 zur Verfügung gestellt.

    Bei der Kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der Europäischen Union, die Grundlage ist für die Zollanmeldung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen bzw. Verboten und Beschränkungen allgemein, die anwendbaren Zollsätze und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke.

    Stand: 20.11.2019

    Weitere interessante Artikel
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      Das Import Controll System wird durch ICS2 schrittweise an den Unionszollkodex angepasst
      Weiterlesen
    • Änderung des Ländernamens "Türkei" in "Türkiye"
      Weiterlesen