Panoramablick auf New Delhi mit vielen Häusern, im Vordergrund sieht man das Minarett und die Kuppel der Jama Masjid Moschee
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Indien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns! 

Importbestimmungen

Das strenge Importlizenzsystem wurde graduell gelockert. Die indische Regierung hat jedoch eine Reihe von nicht-tarifären Maßnahmen (z.B. Zertifizierungspflicht beim indischen Normungsinstitut BIS, Kennzeichnungsvorschriften, Gesundheitszeugnisse, etc.) eingeführt, um Importe zu beschränken.

Für weitere diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte inklusive Angabe des relevanten HS Code (Zolltarifnummer) an das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.

Zollbestimmungen

Der Zolltarif (Customs Tariff Act 1975) basiert grundsätzlich auf der Brüsseler Nomenklatur (Harmonisiertes System, unterscheidet sich aber in manchen Bereichen). Mit Einführung der GST im Juli 2017 hat sich auch das Zollsystem verändert. Eine Reihe von Zöllen wurde abgeschafft und wird nun als IGST eingehoben. Wenn zwischen dem Exportland und Indien nicht anders ausverhandelt, so beträgt der Standardzoll bei der Einfuhr 10% des Warenwertes plus 3% Bildungssteuer. Hinzu kommt, wie bereits erwähnt, der jeweilige IGST Steuersatz plus 3% Bildungssteuer. Für einige Schad- und Luxusgüter wie Autos oder Tabakprodukte kann noch eine sogenannte GST Compensation Cess fällig werden, die bis zu 15% des Warenwertes ausmachen kann.

Präferenzzölle gibt es im Rahmen von Freihandelsabkommen mit den Nachbarstaaten und einigen wenigen anderen Ländern.

Die zollfreie Einfuhr mit Carnet-ATA-Verfahren ist in Indien für Messegut, Demonstrationsgeräte und Filmausrüstung für Firmen möglich. Das Carnet-ATA wird von der Federation of Indian Chambers of Commerce and Industry (FICCI) garantiert.

Handelsabkommen

Die Europäische Union und Indien haben 2021 die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen, Investitionsschutzabkommen und einem Abkommen zu Geographischen Ursprungsbezeichnungen („GI“) wieder aufgenommen.

» Weitere Informationen zu den laufenden Verhandlungen

Sonstige Einfuhrabgaben

Einfuhr und zollrechtliche Fragen erfordern sind oftmals sehr komplex. Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Muster

Kommerzielle Muster bis 1.000 US-Dollar können innerhalb eines Kalenderjahres zollfrei importiert werden. Alle weiteren Mustersendungen werden verzollt, obwohl Indien Vertragsstaat des „Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial“ vom November 1952 ist.

Die zollfreie Einfuhr mit Carnet-ATA-Verfahren ist in Indien für Messegut, Demonstrationsgeräte und Filmausrüstung für Firmen möglich. Das Carnet-ATA wird von der (Federation of Indian Chambers of Commerce and Industry (FICCI)) garantiert.

Die Waren dürfen ausschließlich über die Zollämter Mumbai, New Delhi, Kolkata, Chennai, Hyderabad, Bangalore und Chennai importiert werden. Für Postsendungen ist das Carnet-ATA nicht anwendbar.

E-Commerce

E-Commerce ist in Indien sehr populär und es gibt einige große Anbieter in diesem Bereich wie etwa Flipkart, Amazon, jioMart oder IndiaMART. Bis 2030 wird der jährliche Umsatz voraussichtlich auf USD 320 Milliarden anwachsen.

Während der Verkauf innerhalb Indiens mittels E-Commerce Plattformen sehr weit verbreitet ist, bestehen beim Verkauf aus dem Ausland nach Indien direkt einige Hürden. Insbesondere bei den Themen Zahlungsintegration, Konsumentenrichtlinien, Logistik und Import bestehen zahlreiche Herausforderungen. Bei größeren Volumen wird im Normalfall mit lokalen Importeuren zusammengearbeitet, die auch den B2C Vertrieb übernehmen.

Export von Dienstleistungen

Für technische Dienstleistungen (z.B. Software, Beratung, etc.) sowie Einkommen aus Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren (Royalties) fällt in Indien gemäß dem indisch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in vielen Fällen eine Quellensteuer von 10 % an. Die indische Firma zieht bei der Zahlung 10 % Steuern ab, welche sie bei den indischen Steuerbehörden hinterlegen, und übermittelt dem österreichischen Unternehmen ein TDS-Zertifikat. Das TDS-Zertifikat dient als Nachweis der Steuerzahlung in Indien.

Der indische Kunde wir vor Bezahlung der Rechnung das österreichische Unternehmen im Normalfall um folgende Dokumente bitten:

  • Tax Residency Certificate (TRC) – In Österreich ist das ein „Nachweis über die Erfassung als Unternehmer bzw. Unternehmen“ (U70). Dieses Dokument wird sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache ausgestellt und kann bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt werden.
  • Form 10F – ein Muster des Formulars 10F und ein Beispiel, wie es auszufüllen ist kann bei Bedarf das AußenwirtschaftsCenter New Delhi zur Verfügung stellen.
  • Zusätzlich kann auch ein „No PE Certificate“ verlangt werden, ein Muster davon kann Ihnen ebenfalls das AußenwirtschaftsCenter New Delhi übermitteln.

Darüber hinaus wird auch eine indische PAN „Permanent Account Number“ für die Einreichung der Dokumente benötigt. Sollten Sie noch keine indische PAN haben, kann Sie das AußenwirtschaftsCenter New Delhi dabei unterstützen eine zu erlangen.

Paketversand

Geschenksendungen sind regulär zu verzollen und nicht lizenzpflichtig. Einzelne Pakete können vom Zoll aufgehalten werden, was zu signifikanten Verspätungen führen kann. Planen Sie daher beim Versand genügend Zeit ein.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Angaben über Ursprungsland und Hersteller werden empfohlen und sind bei manchen Konsumgütern verpflichtend. Auf Packstücken muss ferner auf zwei Seiten das Bruttogewicht angeben sein. Für Lebensmittel gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften, worüber das AußenwirtschaftsCenter Auskunft erteilt. Über Erfordernisse u.a. der Preisauszeichnung von Konsumgütern schon vor dem Import sollte Rücksprache mit dem indischen Importeur gehalten werden.

Begleitpapiere

  • Handelsrechnung
    • 3-fach, in englischer Sprache, mit allen handelsüblichen Angaben (Ursprungsland, falls notwendig Importlizenznummer, Verkaufspreis, genaue Warenbezeichnung und CIF-Wert); eine 8-stellige ZTN-Angabe, mit Beschreibung, erleichtert die Zollberechnung.
  • Klausel
    • "We certify and swear that the goods are manufactured in the Federal Republic of Austria and the present invoice contains a true and correct account."
      Diese Klausel muss mit Stempel und Unterschrift ordnungsgemäß unterfertigt sein.
  • Ursprungszeugnis (dreifach)
    • Ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert jedoch die Zollabfertigung.
  • Konnossemente
    • bedürfen keiner Beglaubigung. Order-Konnossemente sind zugelassen, jedoch mit der Angabe der Kontaktadresse zu versehen.
  • Inspektionszertifikate
    • Für Exporte nach Indien generell nicht notwendig. Ausnahme: Lebensmittel & Getränke. Hier sind je nach Produktart eventuell Untersuchungen von anerkannten Prüfstellen beizulegen.
      Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter New Delhi.
  • Packliste
    • Erforderlich, falls eine Sendung aus mehreren Packstücken unterschiedlichen Inhalts besteht. Angabe von Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt jedes einzelnen Packstückes.

Restriktionen

Zollrechtliche Einschränkungen und Non-Tarif Barriers bestehen vor allem für Waren, in der Lebensmittelbranche und bei Agrarerzeugnissen, wie z.B. Pflanzen, Früchte, Kerne; diese müssen den indischen Food Safety Standards entsprechen. Außerdem gibt es überdurchschnittlich hohe Importzölle für Alkohol. Einzelne pharmazeutische Erzeugnisse können auch betroffen sein. Gerne hilft Ihnen das AußenwirtschaftsCenter New Delhi bei der Abklärung.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter New Delhi hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.06.2024