Hinweis zu den gesetzlichen Grundlagen
Hinweis zu den gesetzlichen Grundlagen der Beratungs- und Informationspflichten der Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich und ihren AußenwirtschaftsCentern
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14.09.2024
- Die Wirtschaftskammer Österreich hat einen gesetzlichen Auftrag (§31 WKG 1998) „zur Beratung und Information der Mitglieder in außenwirtschaftlichen Angelegenheiten im In- und Ausland“ sowie zur „Förderung der Wirtschaftsbeziehungen im Binnenmarkt und mit Drittstaaten.“
- Die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer erfüllt diesen Auftrag durch Bereitstellung von Beratungs- und Veranstaltungsangeboten sowie Informationen zu der im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen gesetzlich möglichen Geschäftstätigkeit heimischer Unternehmen in Staaten, mit denen die Republik Österreich diplomatische Beziehungen unterhält.
- Die Bereitstellung dieser Serviceleistungen, die vor allem Marktchancen aber auch politische und wirtschaftliche Risiken einer Marktbearbeitung zum Gegenstand haben, erfolgt ohne Berücksichtigung der jeweiligen Staatsformen, Regierungssysteme oder Herrschaftsformen sowie ohne Beurteilung und Billigung der politischen Systeme, der ideologischen Ausrichtung, der internationalen Agenda oder der Menschenrechtsbilanz dieser Staaten (sofern eine solche Beurteilung nicht in für Österreich völkerrechtlich verbindlichen Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregimen ihren Niederschlag findet).
- Hinweise auf Geschäftsmöglichkeiten in Märkten, deren Staats- und Gesellschaftssysteme sich nicht an den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates, den Grund- und Freiheitsrechten oder dem in Österreich ausgeprägten Verständnis von Nachhaltigkeit oder gesellschaftlicher Verantwortung orientieren, sind keine Empfehlungen zur Kollaboration und Unterstützung solcher Staaten.