
Förderungen für Vorarlberger Unternehmen
Förderungen unterstützen Unternehmen in verschiedenen Phasen und Bereichen. Eine Übersicht über die wichtigsten Förderbereiche ist hier zu finden.
Lesedauer: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Jungunternehmerförderungen
JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG (LAND VORARLBERG)
- 10 % Zuschuss für Investitionen von € 10.000 bis € 50.000
- Bis 1 Jahr nach Gründung/Übernahme für hauptberufliche Gründer:innen
- Antrag vor Investition beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Via, www.vorarlberg.at
- Weitere Infos: Vorarlberg fördert Jungunternehmer - WKO
ÖHT-JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG (TOURISMUS/FREIZEIT)
- 15 % Zuschuss für Investitionen von € 50.000 – € 500.000
- Nur für Tourismusbetriebe mit Fremdfinanzierung und 25 % Eigenmittel
- Bis drei Jahre nach der Gründung
- Antrag vor Investition über die finanzierende Bank an die ÖHT: Jungunternehmerförderung - Österreichische Hotel- und Tourismusbank
NEUGRÜNDUNGSFÖRDERUNG (NeuFöG)
- Befreiung der Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung
- Nur bei Neugründung (nicht für Betriebsübernahmen): Befreiung gewisser AG-Lohnnebenkosten (ca 6 %)
- Infos und Antrag im Vorhinein beim Gründerservice der WKV: www.gruenderservice.at
GRÜNDUNGS- UND JUNGUNTERNEHMENSBERATUNG (WKV)
- Bis zu 75 % Zuschuss für die Erstellung eines Businessplans (bei Teilplänen geringere Förderung
- Infos und Antrag online beim Gründerservice der WKV: www.gruenderservice.at
UNTERNEHMENSGRÜNDUNSPROGRAMM (UGP, AMS)
- Finanzielle Unterstützung & Coaching für arbeitslose Gründer:innen
- Antragstellung vor Gründung erforderlich
- Infos und Antrag bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS: www.ams.at
Kredite und Haftungen
ERP-KREDIT
- Zinsgünstiger Kredit (€ 10.000–30 Mio), Laufzeit bis max. 20 Jahre
- Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Förderung von Investitionen, Grunderwerb, immaterielle Werte, gebrauchte Güter
- Keine Kosten vor Antragstellung, keine unbesicherte Projekte (Bank- oder aws-Haftung erforderlich)
- Antrag vor Projektstart über die Bank , www.aws.at/aws-erp-kredit bzw. www.oeht.at
aws-GARANTIE
- Garantie für Investitions- oder Betriebsmittelkredite, max. € 15 Mio, Laufzeit 3–20 Jahre
- Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Förderung materieller/immaterieller Investitionen, Betriebsmittel, etc.
- Spezielle Konditionen für junge Unternehmen, Eigenkapital hebeln, ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung, Internationalisierung oder Stabilisierung
- Antrag vor Projektstart über die Bank oder Vorab-Garantie über die aws möglich https://www.aws.at/aws-garantie/
Förderungen für die Einstellung der ersten Arbeitskraft
EPU-FÖRDERUNG des AMS
- 25 % des Bruttogehalts für max. 12 Monate
- Ein-Personen-Unternehmen (mind. 3 Monate GSVG-versichert), die erstmals bzw. nach 5 Jahren ihre erste Arbeitskraft einstellen, die mindestens zwei Wochen beim AMS arbeitslos gemeldet ist.
- Echte Dienstverhältnisse mit mindestens 50 % Normalarbeitszeit und einer Dauer von mehr als 2 Monaten
- Keine nahen Angehörigen (Ehepartner, Kindern, Eltern, etc.), geschäftsführende Organe, Lehrlinge, freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer, GesbRs
- Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim AMS: www.ams.at
Weiterbildungsförderungen
QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE
- Arbeitgeber trägt die Weiterbildungskosten, AMS übernimmt bis zu 50 %
- Beschäftigte mit Vollversicherung, die über der Geringfügigkeitsgrenze angestellt sind:
- Männer mit höchstens Pflichtschulabschluss
- Frauen mit Abschluss Lehre oder berufsbildende mittlere Schule
- Beschäftigte ab 45 Jahren
- Weiterbildung für höhere oder altersgerechte Tätigkeiten, Basiskompetenzen, zertifizierte Abschlüsse, Spezialisierung und Beschäftigungssicherung mit einer Dauer von mind. 16 Stunden
- Keine Studien und Lehrgänge an Unis/FHs, Informationsveranstaltungen (Tagungen, Kongresse), Auslandsmaßnahmen (nur in Ausnahmefällen)
- Antrag spätestens 1 Woche vor Kursbeginn beim AMS, www.ams.at
BILDUNGSZUSCHUSS
Bildungsprämie für Arbeitnehmer:innen oder Unternehmer:innen
- Arbeitnehmer:innen: mindesten einjährige vollversicherte Berufstätigkeit und Monatsbruttoeinkommen unter € 4.500
- Unternehmer:innen: Sitz in Vorarlberg, Haupteinkommen aus Selbständigkeit
- a) Berufsbegleitende Ausbildungen: z. B. Vorbereitungen auf Lehrabschluss, Meister- oder Befähigungsprüfung, FH-/Uni-Lehrgänge, WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen
b) Weiterbildungen: Fachkurse ab 80 Unterrichtsstunden mit erkennbarem Bezug zur beruflichen Tätigkeit - a) bis zu 40 % Zuschuss für bestimmte Ausbildungen (max. € 2.500)
b) bis zu 1/3 Zuschuss für weiterführende berufliche Kurse (max. € 2.500) - Die Weiterbildung muss zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung der beruflichen Tätigkeit führen
- bis spätestens 3 Monate nach Abschluss bei der Arbeiterkammer Vorarlberg
- für Unternehmen: die Selbständigkeit muss spätestens bei Antragstellung gegeben sein
- Informationen und Antrag unter www.bildungszuschuss.at
Beratungsförderungen
BERATUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN (LAND VORARLBERG)
- 30 % Zuschuss, max. € 300/Tag, für 5–20 Beratungstage
- Kleine Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, Mitglied der Wirtschaftskammer
- Externe Beratungen zu Neuausrichtung, Strategie, Markt, Nachhaltigkeit
- keine Werbe- und Finanzberatungen
- Antrag vor Projektbeginn beim Land Vorarlberg, www.vorarlberg.at
BETRIEBSANLAGEN-COACHING
- Professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Einreichunterlagen für eine Betriebsanlagengenehmigung
- 75 % Zuschuss auf Beratungshonorar, maximal 750 € netto pro Betriebsanlage
- Gründer:innen und KMU mit Mitgliedschaft in der WKV
- Antrag nach Erstgespräch per E-Mail an wirtschaftspolitik@wkv.at
- Weitere Informationen: Vorarlberg: Betriebsanlagen-Coaching - WKO
GRÜNDUNGS- & JUNGUNTERNEHMENSBERATUNG
- 75 % Zuschuss, max. € 2.600, Beraterstundensatz max. € 115
- Gründer:innen bis 3 Jahre nach der Gründung bei Gesellschaften, über 50 % Beteiligung & Geschäftsführung
- Betriebswirtschaftliche Beratung zu Finanzierung, Umsatz, Marketing, Konzepterstellung
- Antrag online beim Gründerservice der WKV, www.gruenderservice.at
ZAHLEN-CHECK FÜR JUNGE UNTERNEHMEN
- 75 % Zuschuss, max. € 500, Beraterstundensatz bis € 115
- Unternehmer:innen bis 3 Jahre nach Gründung und WKV-Mitglied
- BWL-Zahlenanalyse: Soll/Ist, Kalkulation, Optimierung
- Antrag online beim Gründerservice der WKV, www.gruenderservice.at
BETRIEBSNACHFOLGEBERATUNG
- Übergeber:innen & Übernehmer:innen (nicht mehr Jungunternehmer), neue Branchen
- Erst-Nachfolge-Check :75 % Zuschuss, max. € 450
- Unternehmensbewertung, Übergabekonzept, Mediation: 50 % Zuschuss, max. € 600
- Antrag online beim Gründerservice der WKV: www.gruenderservice.at
Förderungen für Tourismusbetriebe
ÖHT-INVESTITIONSKREDIT (ÖHT)
- Kredit bis € 5 Mio., max. 70 % der Investitionen, Zinszuschuss 2 % für 10 Jahre
- für Tourismus- und Freizeitbeitriebe (KMU)
- nur aktivierbare Investitionen z. B. Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Personalunterkünfte, etc.
- Antragstellung vor Projektbeginn, über Bank an die ÖHT, www.oeht.at
GRÜNER TOURISMUSKREDIT (ÖHT)
- Kredit: € 70.000 - € 1 Mio., max. 70 % der Investitionen, Zinszuschuss 3 % für 10 Jahre
- für Tourismus- und Freizeitbeitriebe (KMU)
- nur aktivierbare Investitionen, wenn mindestens 20 % der förderbaren Projektkosten auf Energieeffizienzverbesserung, Ressourceneinsparung oder Emissionsreduktion abzielen
- Antragstellung vor Projektbeginn, über Bank an die ÖHT, www.oeht.at
NACHHALTIGKEITSBONUS
- Zuschuss von 3,5 % (max. € 175.000)
- nur in Kombination mit ÖHT-Investitionskredit bzw. dem grünen Tourismuskredit
- Maßnahmen bezügl. Ökologie, Mitarbeiter & Regionen sowie Wirtschaft & Digitalisierung
- Antragstellung über die Bank an die ÖHT www.oeht.at
ÖHT-HAFTUNG
- Haftung bis 80 % für Investitionskredite zwischen € 100.000 und € 4 Mio.
- für Tourismus- und Freizeitbeitriebe (KMU)
- für Qualitätsverbesserung, Personalunterkünfte, Neuausrichtung, etc.
- Antragstellung vor Projektbeginn; Investition frühestens nach Vorliegen der Haftungsentscheidung (ca. 2 - 3 Monate); über die Bank an die ÖHT, www.oeht.at
QUALITÄTSVERBESSERUNG GASTRONOMIE (LAND VORARLBERG)
- Zuschuss: 10 % bei Investitionen von € 25.000 bis € 250.000
- Für kleine Verpflegungsbetriebe mit ansprechendem Speise- und Getränkeangebot
- Aus- und Umbauten, Küchensanierung, Barrierefreiheit, etc.
- Antragstellung vor Projektbeginn, direkt oder über Bank an das Land Vorarlberg, Abt. VIa, www.vorarlberg.at
QUALITÄTSVERBESSERUNG BEHERBERGUNG (LAND VORARLBERG)
- Zuschuss: 10 % bei Investitionen von € 25.000 bis € 250.000
- Für kleine Verpflegungsbetriebe mit
- ansprechendem Speise- und Getränkeangebot
- Modernisierung von Gästezimmern, Um- und Zubauten (keine Neubauten), Verbesserung der Aufenthaltsqualität, behinderten oder kindergereicht Maßnahmen, etc.
- Antragstellung vor Projektbeginn, direkt oder über Bank an das Land Vorarlberg, Abt. VIa, www.vorarlberg.at
Weitere Förderungen
FÖRDERUNGEN FÜR UMWELT UND ENERGIE IN BETRIEBEN
Für Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten rund um Umwelt- und Energieprojekte. z.B:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Nachhaltige Heizsysteme und Gebäudetechnik
- Sanierung von Betriebsgebäuden
- Infos unter www.umweltfoerderung.at/betriebe
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Für innovative Projekte in Forschung und Entwicklung bieten die FFG und die aws gezielte Unterstützung– von der Idee bis zur Marktreife.
z.B.
- Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Kooperative Forschungsprojekte mit Partnern oder Hochschulen
- technologische Innovationsvorhaben
- Frühphasenförderung und Prototypenentwicklung
- Infos unter www.ffg.at und www.aws.at
- Beratung erfolgt über die
INTERNATIONALISIERUNG
Unterstützung für österreichische Unternehmen, die neue Auslandsmärkte erschließen und Netzwerke aufbauen möchten z.B.
- Unterstützung beim Markteintritt im Ausland
- Förderung von Messebesuchen und Geschäftsreisen
- Zuschüsse für Beratungen und Marktforschung
- Förderung von Schulungen zur Exportkompetenz
- Infos unter www.go-international.at