Detailansicht eines türkisblauen Baches umrahmt von Pflanzen, die im oberen Bildrand ins Wasser hängen
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Begutachtung Naturschutzgebiet Almsee

Schutz vieler Vogelarten und des seltenen Virginien-Rautenfarns 

Lesedauer: 1 Minute

13.02.2024

Das Land OÖ hat einen Begutachtungsentwurf, mit dem der Almsee und dessen Umgebung zum Naturschutzgebiet erklärt werden soll, veröffentlicht. Der Entwurf dient als Grundlage für einen Ersatz für die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung LGBl. Nr. 33/2013

Der Detailplan zum geplanten Naturschutzgebiet in der Gemeinde Grünau im Almtal ist auf der Homepage des Landes OÖ unter dem Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm im Bereich „Verordnungsentwürfe der Direktion Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung“  veröffentlicht.  

Das Gebiet hat große ornithologische Bedeutung mit ca. 20 Brutvogelarten und zahlreichen Durchzugsarten. Die weitgehende Naturnähe, selten gewordene Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume wie Verlandungs- und Auwaldbereiche, Feuchtwiesen, Niedermoorstandorte und auch die Geschiebedynamik aus den Zuflüssen des Toten Gebirges rechtfertigen den strengen Schutz als Naturschutzgebiet. 

Neben sprachlichen und rechtlichen Anpassungen insbesondere zur Nutzung bzw. Begehung/Betreten bei den gestatteten Eingriffen (§ 2) erfolgt auch eine Erweiterung des Gebietes um etwa 2,19 ha zum Schutz des überaus seltenen Virginien-Rautenfarns (Botrychium virginianus), das knapp außerhalb des bestehenden Naturschutzgebietes gefunden wurde. Die Beschränkungen bezüglich Nutzung bzw. Begehung/Betreten erfolgen auch zur Risikominimierung betreffend Einschleppung der Krebspest und der invasiven Quagga-Dreikantmuschel.  

Vom Verordnungsentwurf betroffene Betriebe werden gebeten, ihre allfällige Stellungnahme bis 18. März 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) zu senden, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann. 

Die Begutachtungsunterlagen (Entwurf, Erläuterungen und Pläne) finden Sie unter den Downloads bzw. sind auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm abrufbar. 

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