Waldweg, umliegende Laubbäume von Sonnenlicht durchbrochen
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Begutachtung Europaschutzgebiet Wiesengebiete im Freiwald und Weinsberger Wald

Zusammenziehung mehrerer Schutzgebiete in einer neuen Verordnung

Lesedauer: 2 Minuten

03.05.2024

Das Land Oberösterreich hat Begutachtungsunterlagen zur Ausweisung des Europaschutzgebiets „Wiesengebiete im Freiwald und Weinsberger Wald“ veröffentlicht. Damit werden legistisch die rechtlichen Bestimmungen zum bestehenden Europaschutzgebiet „Wiesengebiete im Freiwald“ (Vogelschutzgebiet) und zum FFH-Schutzgebiet „Wiesenflächen im Mühlviertel“ in einer Verordnung zusammengezogen und neu als Europaschutzgebiet „Wiesengebiete im Freiwald und Weinsberger Wald“ genannt.  

Das Europaschutzgebiet Wiesengebiete im Freiwald und Weinsberger Wald hat eine Größe von etwa 2563 ha und besteht aus vielen Teilgebieten in den Gemeinden Grünbach, Liebenau, Sandl, St. Oswald bei Freistadt, Weitersfelden und Windhaag bei Freistadt. Etwa 70 Prozent des FFH-Gebiets „Wiesengebiete im Mühlviertel" (Gebietskennziffer AT3129000 – ca. 566 ha) sind zugleich Teil des Vogelschutzgebiets „Wiesengebiete im Freiwald“. Dies erfordert eine wechselseitige Berücksichtigung des jeweils anderen Gebiets. 

Die Naturschutzgebiete (Bumau, Richterbergau und Tannermoor) mit einer Gesamtfläche von ca. 163 ha sind als Zone A im Entwurf zusammengefasst. Hier gelten insbesondere die strengen Bestimmungen der Naturschutzgebietsverordnungen. Zone B sind Flächen von insgesamt etwa 2.138 ha, die ausschließlich Vogelschutzgebiet, die allfällig von Flächen des FFH-Gebietes Wiesengebiete im Mühlviertel überlappt werden. Diese sind zumeist auf die Schutzgutarten des Vogelschutzgebietes abgestellt. In der Zone C (ca. 126 ha) sind vorrangig Wiesen-, Moor- oder Gewässerlebensräume. Die erlaubten Maßnahmen sind sowohl auf die Schutzgüter der FFH- als auch der Vogelschutzrichtlinie abgestimmt. Zone D beinhaltet Flächen von Wiesenlebensraumtypen. Für die ca. 62 ha sind die Maßnahmen auf die Schutzgutarten der FFH-Richtlinie (zB Böhmischer Enzian) abgestimmt. Zone E (ca. 96 ha) beinhaltet Flächen des FFH-Gebietes „Wiesengebiete im Mühlviertel“ ohne kartierte Lebensräume. 

Zum Vogelschutzgebiet „Wiesengebiete im Freiwald“ werden 4 Vogelarten ergänzt durch 5 Zugvogelarten als Schutzgüter genannt. Zum FFH-Schutzgebiet „Wiesengebiete im Mühlviertel“ sind 6 Lebensraumtypen (davon zwei prioritär) und eine geschützte Pflanzenart (Böhmischer Enzian) als Schutzgut ausgewiesen. 

Die rechtlichen Bestimmungen für Naturschutzgebiete gelten ausschließlich für das ausgewiesene Gebiet. Bei Europaschutzgebieten werden Einflüsse auch von außen mitberücksichtigt. Bei Genehmigungsverfahren von Betrieben in oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen der Betriebe auf das ausgewiesene Gebiet berücksichtigt. Vor Verhandlung des Projekts wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt.  

Es liegen nur wenige Betriebe im Umfeld des geplanten Europaschutzgebietes. Relevant könnten jedoch die Vorgaben für die Tourismuswirtschaft und für Freizeitveranstaltungen werden.  

Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte bis 11. Juni 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at), damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden können.

 

Die Begutachtungsunterlagen (Entwurf, Erläuterungen und Pläne) sind auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm abrufbar.

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