Begutachtung Europaschutzgebiet Schluchtwälder in den Steyr- und Ennstaler Voralpen

10 natürlichen Lebensräumen sollen auf 728,21 ha geschützt werden

Lesedauer: 1 Minute

05.12.2023

Das Land Oberösterreich hat einen Begutachtungsentwurf zur Ausweisung des Europaschutzgebietes „Schluchtwälder der Steyr- und Ennstaler Voralpen“ ausgesandt. Betroffen sind die Gemeinden Gmunden, Ebensee, Scharnstein, Grünburg, Oberschlierbach, Micheldorf, Hinterstoder, Klaus an der Pyhrnbahn, Spital am Pyhrn, Molln, Großraming, Losenstein, Reichraming, Ternberg und Weyer. Die Teilflächen liegen in den Verwaltungsbezirken Gmunden, Kirchdorf und Steyr-Land. 

Damit soll das vorgesehene Gebiet mit einem Gesamtausmaß von 728,21 ha (Gebietskennung AT 3138000) im Sinne der FFH-Richtlinie mit 10 natürlichen Lebensräumen geschützt werden. Schluchtwälder (Lebensraumtyp 9180*) sind auf Grund der speziellen Standortbedingungen selten und treten meist nur in kleinräumiger Flächenausdehnung auf. Es handelt sich um azonale Wälder, also um natürliche Wälder auf Sonderstandorten.  

Für das gesamte Gebiet werden 4 Zonen festgelegt.

  • Zone A umfasst die primären Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen mit besonderen, azonalen Standortfaktoren (Sonderstandorte) (546,59 ha).
  • Zone B sind Wald-Lebensraumtypen mit gemäßigten Standortansprüchen (163,04 ha).
  • Zone C ist für Kalktuffquellen, einem prioritären Lebensraumtyp vorbehalten (0,78 ha).
  • Zone D ist die Residualzone (17,79 ha)  

Zu den einzelnen Lebensraumtypen wird in den Erläuternden Bemerkungen der Erhaltungszustand angegeben. Es besteht ein Verschlechterungsverbot. Der Erhaltungszustand ist Grundlage für die Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. erlaubten Tätigkeiten (§ 4). Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands soll vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen bzw. nutzungsberechtigten Personen erfolgen. 

Gemäß den örtlichen Flächenwidmungsplänen sind allfällig Gebiete mit gewerblicher Nutzung direkt betroffen. Die ermittelten betriebsnahen Flächen sind gemäß der veröffentlichten Anhänge im Bezirk Gmunden: 1 und 2, im Bezirk Steyr-Land: 16 und 25 und im Bezirk Kirchdorf: 9, 26 und 27. Bei Europaschutzgebieten werden Einflüsse auch von außen mitberücksichtigt. Bei Genehmigungsverfahren von Betrieben In oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen der Betriebe berücksichtigt. Vor Verhandlung des Projekts wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt.  

Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 11. Jänner 2024 an das Umweltservice (E michaela.leutgoeb@wkooe.at).  

 

 

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