Überprüfung von Stau- und Hochwasserschutzanlagen

Abgabe einer Stellungnahme bis 25.9.2023 möglich 

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Überprüfung von Stau- und Hochwasserschutzanlagen“ der Fachgruppe „Wasserbau, Ingenieurbiologie und Ökologie“ hat vor kurzem den Entwurf zum ÖWAV-Regelblatt 306 „Überprüfung von Stau- und Hochwasserschutzanlagen“ fertig gestellt.

Gegenstand dieses Regelblatts sind nachfolgende Stauanlagen:

  • für Wasserkraftnutzung (ausgenommen Flusskraftwerke),
  • für Beschneiung,
  • für Bewässerung,
  • für Fischereinutzung,
  • für Hochwasserrückhalt
  • und vergleichbare Nutzungen. 

Für alle diese Stauanlagen ist der Wasserberechtigte für Aufrechterhaltung und Nachweis der ordnungs­gemäßen Funktion und Sicherheit verantwortlich. Daneben ist es Aufgabe der Gewässeraufsicht, die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften (vorhandenen Bescheide) zu prüfen und auf offensichtliche Mängel so­wie auf Abweichungen gegenüber dem Stand der Technik hinzuweisen. Das gegenständliche Regelblatt richtet sich insbesondere an die Gewässeraufsicht, an Wasserberechtigte und Betreiber.

Zusätzlich zu diesem ÖWAV-Regelblatt 306 wird auch ein Programm zur Flutwellenabschätzung bereitgestellt. Dabei handelt es sich um eine neue Web-Applikation. Weitere Infos dazu erhalten Sie auf Anfrage im Umweltservice der WKOÖ.

Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte spätestens 25.9.2023 an das Umweltservice Ihrer Wirtschaftskammer (für Mitglieder der Wirtschaftskammer OÖ: umweltservice@wkooe.at).

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