2 Männer in Arbeitskleidung vor Bagger auf der Baustelle
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Betriebsanlagengenehmigung? Sie fragen, wir antworten!

Wir haben die wichtigsten Fragen an unsere Expert:innen Katharina Brenn und Harald Fischer rund um das Thema „Betriebsanlagen“ für Sie gesammelt.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 26.03.2024

Braucht jeder Betrieb eine Betriebsanlagengenehmigung oder gibt es hier auch Ausnahmen? 

Es gibt Betriebe, die keine Betriebsanlagengenehmigung brauchen. Das sind zum Beispiel Friseure, Masseure, Büros, Fotografen, Eissalons, Kosmetikstudios, usw. Aber: Natürlich müssen sie trotzdem baurechtlich für den jeweiligen Verwendungszweck genehmigt sein und gegebenenfalls die Vorschriften zum Arbeitnehmer:innenschutz einhalten!

Mein Betrieb gehört leider nicht zu den eben genannten Branchen. Wie weiß ich, ob ich eine Betriebsanlagengenehmigung brauche?

Prinzipiell brauchen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung, wenn Ihre Betriebsanlage Sie selbst, Kunden, Nachbarn, die Umwelt oder den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen oder die Nachbarn belästigen könnte. Die Nachbarschaftsbelästigung kann zum Beispiel durch Lärm, Geruch, Staub, Abluft, Erschütterungen oder Fahrzeugbewegungen entstehen. 
Am Thema Lärm festgemacht – stellen Sie sich einfach diese Frage: Wie laut ist es jetzt, wie laut ist es dann? Wenn ein Betrieb neben der Autobahn angesiedelt ist, ist die Lärmtoleranz sicher höher, als wenn er an ein Wohngebiet angrenzen würde. Zum Beispiel als Wirt eines Gasthauses: Wenn ich die Fenster um 22 Uhr wegen der Anrainer zumachen muss, dann brauche ich eine Lüftung für den Gastraum. Wenn ich mit meinem Gasthaus alleine auf weiter Flur bin, werde ich die Fenster ohne Lärmbelästigung offen lassen können, weil es ja niemanden stört.

Können Sie uns noch ein Beispiel nennen?

Ja, natürlich! Ein klassisches Beispiel wäre die KFZ-Servicestation, wo Reifen gewechselt werden: Dazu braucht man Kompressor und Schlagschrauber, beides Geräte, die Lärm verursachen. Im Gewerbegebiet, umgeben von Lagerhallen oder anderen Unternehmen, wird dieser Lärm nicht auffallen und damit werden eher keine Lärmschutzmaßnahmen nötig sein. Angrenzend an ein Wohngebiet werden wohl Maßnahmen zu planen sein. 

Kann mein Betrieb wegen einer fehlenden Betriebsanlagengenehmigung geschlossen werden?

Wenn sich ein Anrainer über Ihren Betrieb beschwert, kommt zuerst meist einmal ein Brief von der Behörde, in dem sie nachfragt, was Sie in Ihrem Betrieb betreiben und welche Emissionen es gibt. Dann wird üblicherweise eine Frist gesetzt, bis zu der vollständige Einreichunterlagen vorzulegen sind, damit die Genehmigungsfähigkeit beurteilt werden kann. Nur in ganz seltenen Fällen, die man an einer Hand abzählen kann, wird vor Ort behördlich der Betrieb geschlossen. Da müssen aber schon ein massives Fehlverhalten oder Gefährdungen vorhanden sein. 

Wenn ich einen bestehenden Betrieb übernommen habe und nicht weiß, ob ich eine Betriebsanlagengenehmigung habe oder brauche, was soll/muss ich da tun?

Prinzipiell gilt: Wenn der Übergeber bereits eine Betriebsanlagengenehmigung hatte, bleibt diese Genehmigung auch bei Betriebsübernahme aufrecht. Knackpunkt dabei ist, dass nur das betrieben werden darf, was bewilligt ist. Wenn Ihr Vorgänger also erweitert hat, ist diese Erweiterung vielleicht (noch) nicht von der Betriebsanlagengenehmigung abgedeckt. Besorgen Sie sich auf jeden Fall die Genehmigungsbescheide des Vorbetreibers.

Und was, wenn der die nicht mehr findet?

Dann müssen Sie sich die Genehmigungsbescheide von der Gewerbebehörde organisieren. Dazu nehmen Sie in der Anlagenabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrats Einsicht in den Akt. Vergleichen Sie den genehmigten Stand mit dem Ist-Stand. So können Sie feststellen, ob der Umfang der Genehmigungen aktuell ist oder Veränderungen vorgenommen wurden, die vielleicht noch nicht angezeigt bzw. genehmigt wurden.

Welche Fehler werden bei der Betriebsanlagengenehmigung oft gemacht?

Erstens: Dass das Baurecht oder die Flächenwidmung im Vorfeld zur Betriebsanlagengenehmigung nicht bedacht werden! Da geht es z.B. um die Widmung: Wohngebiet, Betriebsgebiet oder Industriegebiet – was im Industriegebiet an Geruch zumutbar ist, kann im Wohngebiet ein Versagungsgrund sein. Dann das Baurecht: Wenn z.B. eine Garage in eine KFZ-Servicestation umgebaut wird, muss sie unter anderem gedämmt sein und geheizt werden. Das schreibt das Baurecht vor, weil sich der Verwendungszweck ändert. Das hat noch gar nichts mit der Betriebsanlagengenehmigung zu tun!
Zweitens ist wichtig, dass die Betriebsanlagengenehmigung vor Errichtung und Betrieb der Anlage einzuholen ist, denn genehmigt wird am Papier! Sie als Anlagenbetreiber müssen die nötigen Unterlagen der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) vorlegen. Keine Behörde kommt vorbei, wenn alles fertig ist, und genehmigt das, was da ist. Nehmen Sie also bereits bei der Planung Kontakt mit der Behörde auf, damit es dann nicht zu bösen Überraschungen kommt, wenn alles fertig ist!

Wen kann ich kontaktieren, wenn ich Fragen habe?

Zuerst rufen Sie bei Ihrer Wirtschaftskammer-Bezirksstelle oder unter T 02742/851-16903 an – das ist die Nummer unseres Betriebsanlagenservice in der WKNÖ. Als erstes schauen sich die Expert:innen online das Luftbild an – damit erhält man rasch einen Eindruck, was möglich bzw. notwendig sein wird. Hilfreich sind neben dem Gespräch mit den Expert:innen auch die geförderten Beratungen, die wir anbieten. Mehr dazu unter 
wko.at/noe/beratungsservice
wko.at/noe/bag