WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker
© Rita Newman

WKNÖ-Ecker: Fristen für Energiehilfen beachten!

Überbrückungsgarantien, Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) und Energiekostenpauschale zur Abfederung hoher Energiekosten der Unternehmen nur bei fristgerechter Anmeldung 

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Aktualisiert am 31.10.2023

Die anhaltend hohen Energiekosten führen bei vielen Betrieben zu Liquiditätsengpässen. „Wir wissen, dass schon jetzt zehn Prozent der niederösterreichischen Unternehmen ihren Fortbestand aufgrund hoher Kosten, nicht zuletzt im Energiebereich, gefährdet sehen“, beschreibt Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ, die aktuelle Situation und ergänzt: „Die neu geschaffenen Überbrückungsgarantien sind in Kombination mit dem EKZ 2 sowie der Energiekostenpauschale eine wichtige Unterstützung für unsere Betriebe. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten jedenfalls die Anmeldungen für Energiehilfen vor Fristablauf im November nutzen.“

 

Überbrückungshilfen bei Liquiditätsengpässen

Um gezielt kleine und mittlere Betriebe mit Liquiditätsengpässen aufgrund der hohen Energiekosten zu unterstützen, wurde seitens der Bundesregierung die Möglichkeit einer Überbrückungsgarantie in Höhe von 90% für Energiekosten geschaffen. Die Anträge dafür können ab sofort bis 15. November beim aws gestellt werden. Damit erhalten Unternehmen die Möglichkeit, die Zeit bis zur Auszahlung der Energiehilfen zu überbrücken.

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/ueberbrueckungsgarantien-fuer-energiekosten/

 

EKZ 2-Voranmeldung bis 2.11. dringend nutzen

Der EKZ 2 richtet sich an Unternehmen aller Größen und federt jene Mehrkosten ab, die durch die gestiegenen Energiekosten verursacht wurden. Um den Antrag für den EKZ 2 stellen zu können, was voraussichtlich ab 9. November möglich sein wird, ist jedenfalls die Voranmeldung bis 2.11. über die Website des Austria Wirtschaftsservice (aws) notwendig.

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

 

Energiekostenpauschale bis 30.11. für kleine Betriebe

Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen können noch bis 30. November die Energiekostenpauschale beantragen. Anspruchsberechtigt für die Energiekostenpauschale sind Betriebe, die 2022 einen Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro erzielt haben. Die Einreichung des Antrags erfolgt dabei über das Unternehmensserviceportal. www.usp.gv.at

WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker
© Rita Newman „Die neu geschaffenen Überbrückungsgarantien sind in Kombination mit dem EKZ 2 sowie der Energiekostenpauschale eine wichtige Unterstützung für unsere Betriebe“, betont Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ.

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