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Neue Förderungen für Kärntner Unternehmen im Sommer/Herbst 2023

Haben Sie gerade erst Ihr Unternehmen gegründet oder wollen Sie in Digitalisierung, eine neue Geschäftsausstattung oder Ihre Weiterbildung investieren? 

Lesedauer: 2 Minuten

08.11.2023

von Ines Fritz

In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über interessante Fördermöglichkeiten für Kärntner Unternehmen und wie Sie die Wirtschaftskammer Kärnten als Mitglied in Sachen Förderungen unterstützt!

Wichtig: Dieser Blogartikel ist in Zusammenarbeit mit WKK-Experten Mag. Alfred Puff entstanden und ersetzt keine persönliche Förderberatung. Förderprogramme sind oft zeitlich begrenzt und können sich laufend ändern. Als Wirtschaftskammermitglied werden Sie umfassend beraten. Mehr Informationen finden Sie am Ende des Artikels.

Energiekostenpauschale – Antrag bis 30. November Antrag möglich!

Bis 30. November 2023 können Sie den Antrag für die Energiekostenpauschale stellen. Berechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 400.000 Euro im Jahr 2022.

Sofern Sie einen USP-Zugang besitzen, können Sie den Antrag unkompliziert online stellen. Alle Infos und Antragstellung finden Sie unter: https://www.energiekostenpauschale.at/

Förderungen für die Tourismusbranche

Unterstützung für diese Branche gibt es sowohl von der ÖHT, einer Bundesförderstelle für Tourismusbetriebe, als auch vom KWF (Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds).

Seit mehreren Monaten bieten diese Förderstellen neue Programme an, wobei teilweise die Inanspruchnahme eines kostengünstigen Kredits Voraussetzung für einen Zuschuss ist (bei großen Projekten ab EUR 500.000,-)

Mehr Infos: Tourismusförderungen des KWF und Förderungen und Unterstützungen der ÖHT.

Sowohl für die Tourismusbranche als auch für andere kleine Unternehmen sind die folgenden Förderungen interessant:

Förderungen des KWF

Die Programme des KWF sind teilweise branchenunabhängig, in vielen Fällen werden Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Nachhaltigkeit steht immer mehr im Fokus und wird dementsprechend verstärkt unterstützt.

Seit Anfang August 2023 gibt es neue beantragbare Förderungen. Dabei handelt es sich um einige Nachfolgeprogramme mit teilweise geänderten Fördervoraussetzungen.

Digitalisierungsförderung

Das Programm „Digitalisierungs.IMPULS“ des KWF könnte für Sie interessant sein, wenn Sie eine neue Website erstellen möchten oder eine Modernisierung bzw. einen Ausbau Ihres bestehenden Onlineauftritts planen.

Gefördert werden im Rahmen dieses Programmes unter anderem Webshops, IT-Sicherheit und Projekte, die zur Digitalisierung deines Unternehmens beitragen.

Sie können diese Förderung beantragen, wenn Sie ein Kleinst- oder Kleinunternehmen haben und sich die förderbaren Kosten auf mindestens 5.000,00 Euro belaufen. Dabei können Sie eine Förderung von max. 50 % der Projektkosten und maximal 25.000 Euro Zuschuss bekommen.

Förderungen für Kleinunternehmen

Das Nachfolgeprogramm des Kleinunternehmerzuschusses nennt sich KLEINST.Invest und kommt für viele Investitionen und Branchen in Frage.

Gefördert werden können Projekte ab 10.000 Euro förderbare Kosten, dieser Zuschuss ist mittlerweile jedoch nur noch für Kleinstunternehmen beantragbar. Darunter fallen Unternehmen mit unter 10 Beschäftigten mit bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz.

Was im Gegensatz zum Vorgänger jedoch besser ist: Sie können nun auch Gebrauchtes, wie zum Beispiel eine gebrauchte Geschäftsausstattung, fördern lassen.

Die Förderung beträgt dabei zwischen 5 % und 15 % der Projektkosten, abhängig vom Standort und dem Gründungszeitpunkt deines Unternehmens. Sind Sie zum Beispiel Jungunternehmerin, haben vor zwei Jahren gegründet und Ihre Firma im ländlichen Bereich außerhalb einer Bezirksstadt, beträgt die Förderung 15 %.

Qualifizierungsförderungen

Der KWF fördert weiterhin die branchenrelevante Qualifizierung von Unternehmern und Unternehmerinnen über das Programm „Qualifizierungs.IMPULS“ (früher „Qualifizierungscheck“).

Es sind Aus- und Weiterbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen förderbar und Sie können 50 % der Kosten zurückbekommen. Der Projektzeitraum beträgt bis zwei Jahre und Sie können auch mehrere kleine Aus- oder Weiterbildungen in dieser Zeit absolvieren und fördern lassen.

Die Kosten für die Qualifizierung müssen mindestens 1000,00 Euro betragen,  Gefördert werden Projekte bis maximal 16.000,00 Euro.

Förderungen für Unternehmen: Die Wirtschaftskammer Kärnten ist für dich da!

Fördermöglichkeiten in Kärnten im Bereich Nachhaltigkeit und Ökologisierung findest du HIER. Noch mehr Infos, wie genau Sie eine Förderung beantragen müssen und häufige Fragen finden Sie in diesem Artikel: Förderungen für Kärntner Unternehmen.

Die Wirtschaftskammer Kärnten berät Sie zu allen relevanten Förderungen. Eine Beratung können Sie gerne unter 05 90 904 – 777 buchen.

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