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Förderungen für Kärntner Unternehmen: Geld zurück für Investitionen, Personal, Weiterbildung und Co!

Wussten Sie, dass Sie als Kärntner Unternehmer:in eine Förderung bekommen können, wenn Sie eine größere Investition tätigen, als EPU wachsen wollen oder wenn Sie online (noch) sichtbarer werden möchten?

Lesedauer: 8 Minuten

26.01.2024

Welche Förderungen für Sie in Frage kommen und wie Sie am schnellsten dazu kommen, erfahren Sie hier im Überblick!

von Ines Fritz

Wichtig: Dieser Blogartikel ersetzt keine persönliche Förderberatung. Förderprogramme sind oft zeitlich begrenzt und können sich laufend ändern. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Wirtschaftskammer Kärnten auf, wenn Sie denken, dass eines Ihrer Projekte oder Vorhaben gefördert werden könnten und Sie weitere Informationen dazu brauchen. Als Wirtschaftskammermitglied werden Sie umfassend beraten.

 

Förderberatung bei der Wirtschaftskammer Kärnten 

Woher kommt eigentlich das Geld für die Förderungen und wer ist dafür zuständig? 

Die Fördergelder kommen hauptsächlich vom Bund bzw. vom Land und werden von den Förderstellen auf Bundesebene (z. B. ÖHT, AWS) oder Landesebene (z. B. KWF), verteilt. Es gibt Förderprogramme, die über mehrere Jahre laufen, spontane Programme mit einer kurzen Laufzeit und sogenannte „Calls“, die für Projekte zu bestimmten Themen gelten.  

Auch die Förderarten unterscheiden sich und reichen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen über kostengünstige Kredite bis hin zu Beteiligungen und Garantieübernahmen. 

Es ist gar nicht so einfach herauszufinden, welche Förderungen es gibt und wie die Voraussetzungen und Details dafür aussehen!  

Daher hilft Ihnen die Wirtschaftskammer Kärnten als Mitglied dabei, diese Förderungen ausfindig zu machen und berät Sie bei der Antragstellung und Abwicklung.  

Was Sie jetzt schon wissen sollten: In 90 % aller Förderungen ist es wichtig, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie Ihr Vorhaben oder Projekt umsetzen. Bitte erkundigen Sie sich daher auch immer vorher, ob es eine passende Förderung gibt. 


Wer kann Förderungen beantragen?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, auch EPU, Förderungen beantragen – allerdings gibt es in Förderprogrammen immer diverse Voraussetzungen, Kriterien und Einschränkungen.  

Nur in wenigen Fällen sind Unternehmen generell ausgeschlossen (z. B. Insolvenzverfahren und bestehende Rückforderungsansprüche von Förderstellen). 

Als Mitglied können Sie sich bei der Wirtschaftskammer Kärnten jederzeit erkundigen, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

 

Was kann alles gefördert werden?

Es gibt viele Projekte, die Sie als Kärntner Unternehmer:in fördern lassen können.  

Zum Beispiel, wenn Sie eine größere Summe in Ihre Büroausstattung oder Geschäftslokal investieren möchten oder eine Website erstellen lassen möchten. Das umfasst sowohl Erstinvestitionen als auch Modernisierungsmaßnahmen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderungen.

 

Investitionsförderungen 

Unter die sogenannten Investitionsförderungen fallen zum Beispiel Maschinen im Handwerkbereich oder der Gastronomie und bauliche Maßnahmen. In der Regel werden Projekte ab einer Investition von 10.000 Euro gefördert – dabei ist immer die Summe entscheidend!

Fahrzeuge sind generell von den Förderungen ausgeschlossen, zumindest, wenn es sich dabei um einen normalen Pkw handelt, den Sie als Firmenfahrzeug nutzen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, z. B., wenn Sie ein Nutzfahrzeug mit Elektroantrieb anschaffen oder ein Taxiunternehmen oder eine Fahrschule betreiben und Ihren Fuhrpark mit Elektroautos aufstocken.

Im Allgemeinen werden in vielen Förderprogrammen speziell Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert – das häufigste Programm ist KLEINST.INVEST für Investitionen zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

 

Digitalisierung und Marketing 

Haben Sie vor, eine größere Summe in Ihren Online-Auftritt zu investieren und wollen Sie zum Beispiel von einer Werbeagentur einen Webshop aufbauen lassen? Im Rahmen der oben genannten Investitionsförderung können sie auch Projekte für die Online-Sichtbarkeit ab einer Summe von 10.000 Euro fördern lassen.

Der Schutz von Marken, Patenten und Designs ist oft mit hohen Kosten verbunden. KMU können sich 2024 einen großen Teil der Kosten fördern lassen, wie z. B. für Anmeldungen und Rechtsberatung. Alle Infos gibt es hier: EUIPO KMU-Fonds 2024

Personal 

Wenn Sie neues Personal anstellen oder Ihrem Team eine Aus- oder Weiterbildung ermöglichen wollen, können Sie dies fördern lassen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Als EPU gibt es eine attraktive Förderung, wenn Sie erstmals eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen: Mit der „Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen“ bekommen Sie ein Jahr lang einen Teil des Bruttolohns Ihres neuen Teammitglieds zurück können auch noch vom Land Kärnten eine Förderung erhalten!

Bei Personalförderungen gibt es besonders viele Details, Kriterien und Einschränkungen. Einen guten ersten Überblick bekommen Sie auf dieser Seite: Förderbare Projekte zu Personalaufbau und -einstellung

Wie immer gilt: Bitte informieren Sie sich über eine mögliche Förderung, bevor Sie Ihr neues Personal fix einstellen!

 

Aus- und Weiterbildung von Unternehmer:innen

Wenn Sie sich als Unternehmer:in weiterbilden möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung zu bekommen. Nämlich mit dem Programm „Qualifizierungs.IMPULS“ des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF).

Dabei gibt es bestimmte Kriterien, die Sie beachten müssen: Sie müssen hauptberuflich selbstständig sein (andere Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze sind möglich) und die Weiterbildung bei zertifizierten Anbietern in Anspruch nehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mehr als 1000 Euro kosten. Ob Sie diese Förderung überhaupt beanspruchen können, ist auch von der Größe Ihres Unternehmens abhängig.

 

Förderungen für Umwelt und Nachhaltigkeit 

Möchten Sie für Ihr Bürogebäude eine thermische Gebäudesanierung vornehmen lassen, Ihre Ölheizung durch eine Biomasseheizung ersetzen oder auf eine Wärmepumpe umrüsten?

Es gibt viele Programme in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und (erneuerbare) Energien. Darunter fallen nicht nur Umsetzungsleistungen: Auch wenn Sie sich bei diesen Themen von Profis beraten und unterstützen lassen, können Sie teilweise sehr viel Geld zurückbekommen!

 

Förderungen beantragen: 4 wichtige Schritte 

Haben Sie ein konkretes Projekt oder Vorhaben, von dem Sie denken, dass Sie es fördern lassen könnten?

Dann gehen Sie am besten so vor: 

Schritt 1 - Informationen zusammentragen 

Machen Sie sich Notizen zu Umfang und Details Ihres geplanten Projekts (Beratungsleistung, Umsetzungsleistung, Projektbeginn, Projektdauer) und schätzen Sie ab, welche Kosten in welcher Höhe dafür voraussichtlich anfallen werden.  

Schritt 2 – Förderung ausfindig machen & Kriterien checken 

Recherchieren Sie, welche Förderung für Sie in Frage kommen könnte. Sie finden viele Informationen online auf der Kärntner Infoseite über Förderungen und können in der Förderdatenbank der WKÖ gezielt nach Förderungen suchen.

Wenn Sie offene Fragen haben, können Sie sich dich direkt an die jeweilige Förderstelle wenden. Oder Sie vereinbaren einen Termin für eine umfassende Förderberatung bei der Wirtschaftskammer Kärnten.  

Schritt 3: Förderantrag stellen 

In der Regel ist es wichtig, dass Sie den Antrag bei der Förderstelle einreichen, bevor das Projekt losgeht, das heißt, bevor Sie überhaupt jemanden beauftragt haben! Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen können Förderungen auch im Nachhinein beantragt werden.

Wenn Sie Gründer:in sind, braucht die Förderstelle von Ihnen für gewöhnlich auch einen Businessplan mit Ihren geplanten Umsätzen und Kosten für die ersten Jahre.

Achten Sie darauf, Ihr Projekt so gut und genau wie möglich zu beschreiben, damit erhöhen sich die Chancen, dass die Förderung gewährt wird. Beim Ausfüllen des Antrages kann Sie die Wirtschaftskammer Kärnten bis zu einem gewissen Ausmaß beraten.

Wenn die Förderstelle nach Unternehmenswerten fragt, wenden Sie sich am besten an Ihre Steuerberatung.

Den NACE Code finden Sie im Firmenbuch (sofern Sie eingetragen sind) oder in der Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria.  

Schritt 4: Zusage oder Absage der Förderstelle

Jetzt heißt es einmal abwarten! Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung und es wird individuell geprüft, ob die Förderung genehmigt wird. Zumindest bekommen Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Wichtig für Sie: Sobald Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen!

 

Förderungen für Kärntner Unternehmen: wichtige Tipps

Bitte bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise, die Ihr Projekt betreffen, sorgfältig auf – es kann im Nachhinein zu Kontrollen kommen!

Viele Unternehmen lassen wertvolle Gelegenheiten, Geld zurückzubekommen, verstreichen, weil sie gar nicht am Schirm haben, welche Förderungen es überhaupt gibt.

Damit Ihnen das nicht passiert, abonnieren Sie am besten die Newsletter der einzelnen Förderstellen und den Newsletter der Wirtschaftskammer Kärnten, der Sie in Sachen Förderungen immer am Laufenden hält!

 

Häufige Fragen zu Förderungen 

Habe ich einen Anspruch auf eine Förderung, wenn ich alle Voraussetzungen dafür erfülle?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Förderung. Ob Sie die Förderung bekommen, wird von der Förderstelle individuell beurteilt. Zudem kann es bei Förderungen mit begrenztem Budget auch vorkommen, dass der Fördertopf einfach erschöpft ist und Sie dann keinen Antrag mehr stellen können.

 

Kann ich alle Förderungen direkt bei der Wirtschaftskammer Kärnten beantragen?

Der Förderantrag muss von Ihnen immer bei der jeweiligen Förderstelle selbst eingereicht werden. Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt Sie dabei beratend und bis zu einem gewissen Ausmaß auch bei der Antragstellung.

 

Stimmt es, dass ich Förderungen erst vorfinanzieren muss?

Nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten Sie erst nach Projektdurchführung, das heißt, Sie müssen es vorfinanzieren. Bei Krediten sieht es etwas anders aus – mehr erfahren Sie weiter unten.

 

Ich habe letztes Jahr in Summe über 10.000 Euro in bauliche Maßnahmen für mein Bürogebäude und die -ausstattung investiert. Kann ich dafür im Nachhinein eine Investitionsförderung beantragen?

Nein, denn in der Regel müssen Förderungen schon vor Projektbeginn beantragt werden. Nur in wenigen Fällen (hauptsächlich bei Umweltinvestitionen) ist eine Antragstellung im Nachhinein möglich.

 

Wie oft kann ich eine Förderung in Anspruch nehmen? Geht das auch für mehrere verschiedene Projekte hintereinander? Und kann ich auch eine Investitionsförderung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren beantragen?

Grundsätzlich können Sie für jedes Projekt einen Förderantrag stellen, wenn Sie die Voraussetzungen laut Förderrichtlinie erfüllen. Es gibt aber manchmal Einschränkungen, dass z. B. erst nach Ablauf von 12 Monaten seit letzter Antragstellung wieder ein Antrag gestellt werden kann oder nur ein Antrag im Kalenderjahr.

 

Ich möchte für mein Unternehmen ein paar teure Maschinen gebraucht kaufen, um Geld zu sparen. Bekomme ich dafür eine Förderung, wenn ich über 10.000 Euro investiere?

Gebrauchtes ist nicht grundsätzlich von der Förderbarkeit ausgeschlossen. In der jeweiligen Förderrichtlinie ist geregelt, ob nur Neuinvestitionen gefördert werden oder auch Gebrauchtes.

 

Ich habe vor, eine größere Investition zu tätigen, werde aber nicht über 10.000 Euro kommen. Kann ich trotzdem einen Förderantrag stellen?

Im Allgemeinen werden Investitionen ab 10.000 Euro gefördert. Es kann aber immer wieder Ausschreibungen von Förderstellen geben, bei denen die Untergrenze niedriger ist. Am besten kontaktieren Sie vor Projektbeginn die Wirtschaftskammer Kärnten und erkundigen sich, ob es für Ihr geplantes Vorhaben eine Förderung gibt. 

 

Ich bin nebenberuflich selbstständig und beziehe mein Haupteinkommen durch eine Pension bzw. bin Angestellte:r oder Arbeiter:in. Kann ich trotzdem eine Förderung bekommen?

Das hängt von der jeweiligen Förderrichtlinie ab. Von der Voraussetzung, ausschließlich unternehmerisch tätig zu sein (bei KWF-Programmen) bis zur Bestimmung, dass dies unerheblich ist, ist alles möglich.

 

Was bedeutet „De-minimis“?

Laut „De-minimis“-Verordnung können Unternehmen innerhalb von drei Jahren maximal 200.000,- Euro als Förderung bekommen, ohne dass eine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Wenn eine Förderung auf Basis von De-minimis vergeben wird, ist es nur relevant, dass Sie diese EUR 200.000,- noch nicht ausgeschöpft haben.  

 

Was ist ein ERP-Kredit?

Ein ERP-Kredit ist eine Förderung in Form eines kostengünstigen Fixzins-Kredites. Dabei muss der Antrag zuerst bei einer Bank gestellt werden, diese übernimmt die Vorfinanzierung. Nach Projektende löst der ERP-Kredit die Vorfinanzierung der Bank ab. 


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