Corona Virus Infopoint
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Coronavirus-FAQ: WKÖ Informationen für Unternehmen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um COVID-19 im betrieblichen Alltag

Lesedauer: 1 Minute

12.03.2023

COVID-19-Bestimmungen ausgelaufen

Mit dem COVID-19-Überführungsgesetz sind per 30.6.2023 die letzten Bestimmungen außer Kraft getreten.

Allgemeine Infos zu Corona und zur Schutzimpfung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums



FAQ - Fragen und Antworten 

Stand: 4.4.2024

Übersicht

Wer sich impfen will, muss dies – wie bei einem Arztbesuch – außerhalb der Arbeitszeit tun.

Ist das nicht möglich (z.B. bei einem vorgegebenem Impftermin) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die erforderliche Zeit unter Entgeltfortzahlung frei zu geben. Es liegt ein persönlicher Dienstverhinderungsgrund vor.

Bevorzugt empfohlen wird die Impfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitserlauf. Grundsätzlich kann jedoch jeder:jede, der:die sich schützen möchte laut Zulassung ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Es sollten ausschließlich gegen XBB gerichtete Variantenimpfstoffe verwendet werden.

Nähere Details:

Finanzielle Unterstützung für Betriebe

Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sind ausgelaufen. 




Alle Rechtsauskünfte werden von der WKO nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen. Die WKO übernimmt für die Zuverlässigkeit der Auskünfte keine Haftung.

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