Sparte Transport und Verkehr

Prüfung für das Güterbeförderungsgewerbe im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterkraftverkehr) und im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterkraftverkehr)

Prüfungstermin ist für die Zeit vom 03. bis 19. April 2023 ausgeschrieben.

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15.11.2023

Gemäß § 6 der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr, BGBl. Nr. 221/1994, in der geltenden Fassung, wird für die Ablegung der Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Güterbeförderungsgewerbe im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterkraftverkehr) und im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterkraftverkehr) beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, ein Prüfungstermin für die Zeit vom 03. bis 19. April 2023 ausgeschrieben.

Ansuchen um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis spätestens 20. Februar 2023 beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Abschrift anzuschließen:

  1. Geburtsurkunde
  2. Heiratsurkunde (falls zutreffend)
  3. Meldenachweis über den Hauptwohnsitz.

Dem Ansuchen sind gegebenenfalls auch Nachweise über diejenigen Prüfungen und Schulabschlüsse (z.B.: Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr, Hochschul- oder Fachhochschulabschlüsse) anzuschließen, die allenfalls den Entfall einzelner Sachgebiete der Befähigungsprüfung rechtfertigen.