Handelsabkommen und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten

Überblick über die von der EU in den letzten Jahren und Jahrzehnten abgeschlossenen, angewendeten und derzeit verhandelten bilateralen und regionalen Handels- und Investitionsabkommen

Lesedauer: 7 Minuten

17.01.2024

Eine der wichtigsten Prioritäten der EU war und ist es neue Marktchancen für europäische Unternehmen im Ausland zu eröffnen. Eine Möglichkeit, dies zu gewährleisten, ist durch Aushandlung von Handelsabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern der EU. 

Auch Österreich braucht heute den internationalen Handel mehr denn je. Als wirtschaft­lich hoch entwickelte kleine Volkswirtschaft sind wir einerseits von Importen für Produktion und Konsum abhängig. Andererseits benötigen wir Exportmärkte, um unsere Waren und Dienstleistungen absetzen zu können. Ein möglichst ungehinderter Zugang zu Auslandsmärkten ist vor allem für KMU entscheidend. Für sie ist es beson­ders herausfordernd, in neue Märkte vorzudringen, da damit häufig bürokrati­sche Hindernisse und nicht selten die Einhebung von Spitzenzöllen verbunden sind. Internationale Handelsabkommen schaffen Abhilfe. 


Factsheets der WKÖ


Mittlerweile sind 

Darüber hinaus wurde das Spektrum der Verträge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, um eigenständige Investitions(schutz)abkommen erweitert. Einige davon wurden bereits ausverhandelt und sollen so bald wie möglich anwendet werden, wie z.B. China, Singapur und Vietnam, andere werden derzeit noch verhandelt, wie z.B. Myanmar, Japan, etc. 

Darüber hinaus schloss und schließt die EU auch nicht-präferentielle Handelsabkommen als Teil breiter angelegter Übereinkünfte wie z.B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PCA) ab.

Nachfolgend finden Sie


Überblick über Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten

Handelsabkommen EU-Afrika-Karibik-Pazifik (AKP)

  • Contonou-Abkommen und dessen Modernisierung sowie Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit sieben Gruppen der Afrika-Karibik-Pazifik(AKP)-Länder 
    • Karibik (Cariforum): Antigua und Barbuda, den Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, der Dominikanischen Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und den Grenadinen, St. Kitts und Nevis, Suriname sowie Trinidad und Tobago
    • Ostafrika (EAC): Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda
    • Pazifik: Cook-Inseln, Fidschi, Kiribati, Osttimor, Marshall Inseln, Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Amerikanisch Samoa, Samoa, Salomon Inseln, Tonga, Tuvalu und Vanuatu
    • Südliches Afrika (SADC): Angola, Botswana, Lesotho, Masambik, Namibia, Südafrika und Swaziland
    • Südost-Afrika (ESA): Äthopien, Dschibuti, Eritrea, Komoren, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Sambia, Simbabwe, die Seychellen und den Sudan
    • West-Afrika: Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo
    • Zentral-Afrika: Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Dem. Rep. Kongo, São Tomé und Principe, Tschad und Zentralafrikanische Republik

Handels- und Investitionsabkommen EU-Asien-Ozeanien


Handelsabkommen EU-EFTA


Handelsabkommen EU-Lateinamerika


Handelsabkommen EU-Mittelmeer


Handelsabkommen EU-Naher Osten-Golf


Handelsabkommen EU-Nordamerika

Kanada: Vertieftes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) 


Handelsabkommen EU-Osteuropa und Zentralasien


Handelsabkommen EU-Westbalkan

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit


Was wird verhandelt?

Die EU hat bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich zahlreiche präferentielle Handelsabkommen abgeschlossen, wie z.B. die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Westbalkanländer, alle Europa-Mittelmeer-Abkommen, Abkommen der EU mit Mexiko über wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit sowie Assoziierungsabkommen der EU mit Chile, Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) mit Südafrika, etc.).

Die Bezeichnungen der Handelsabkommen unterscheiden sich aufgrund des Inhalts der Abkommen:

  • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen dienen in erster Linie der Entwicklungsförderung,
  •  Freihandelsabkommen beruhen auf einer gegenseitigen Marktöffnung,
  • Assoziierungsabkommen sind breiter angelegte politische Übereinkommen.

Lag bisher der Fokus vorwiegend auf den Abbau der Zölle, so wird bei den neuen vertieften und umfassenden Abkommen, die die EU seit 2006 abgeschlossen hat und zum Teil bereits anwendet bzw. derzeit verhandelt sowie demnächst verhandeln wird, das Augenmerk auf den Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse, auf den Handel mit Dienstleistungen und Investitionen, dem öffentlichen Beschaffungswesen, dem Schutz geistigen Eigentums, dem Wettbewerb, den regulatorischen Fragen sowie der nachhaltigen Entwicklung (Umwelt- und Sozialstandards) gelegt.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Dezember 2009, ist die Zuständigkeit für den Bereich der ausländischen Direktinvestitionen auf die die Europäische Union übergegangen. Während bis zu diesem Zeitpunkt von den Mitgliedstaaten etwa 1.400 bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Nicht-EU-Ländern abgeschlossen worden waren, werden Investitionsverträge seit diesem Zeitpunkt auf europäischer Ebene verhandelt. Sie können Teil eines Freihandelsabkommens sein oder als reines Investitionsabkommen verhandelt werden. Ziel ist eine umfassende europäische Auslandsinvestitionspolitik, die EU-Investoren möglichst umfassende Rechtssicherheit und bestmöglichen Schutz gewährleistet und die Europäische Union als bevorzugten Investitionsstandort für ausländische Direktinvestitionen erhält.

Der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat in seinem Gutachten vom Mai 2017 zum ausverhandelten Text des Freihandelsabkommen der EU mit Singapur, festgestellt, dass von der alleinigen Zuständigkeit der EU andere Investitionen als Direktinvestitionen und die Beilegungen von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat mit den Mitgliedstaaten als Beklagten ausgenommen sind. Nach einer anschließenden ausführlichen Debatte mit dem Rat und dem Europäischen Parlament wurde die Struktur des ausgehandelten Textes angepasst, um zwei eigenständige Abkommen, nämlich ein Freihandelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen zu schaffen.

Da der EuGH-Entscheid für alle zukünftigen Abkommen bindend ist, spricht die Europäische Kommission in Zusammenhang mit den in Verhandlung befindlichen Abkommen, wie. z.B. Indonesien, Philippinen, etc. von „Handels- und Investitionsabkommen“, da nach Abschluss der Verhandlungen diese Abkommen in zwei Abkommen, nämlich ein Freihandelsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen, gesplittet werden.


Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegung

» Kurzdarstellung aus Sicht der österreichischen Wirtschaft

Wie wird verhandelt?

Es ist die Europäische Kommission, die Handelsabkommen im Namen der Europäischen Union und aller ihrer Mitgliedstaaten auf Basis eines Mandates des Rates der EU (EU-Mitgliedstaaten) verhandelt.

In Factsheets, anhand einer Infografik und eines Videos erläutert die Europäische Kommission, wie die Verhandlungen und deren Abschluss Schritt für Schritt ablaufen und wie die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Stakeholders, Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft in den Prozess der Verhandlungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Abkommen die Ansichten der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten wiederspiegeln:

Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (Sustainability impact assessment)

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Handelsabkommen beauftragt die Europäische Kommission eine unabhängige Studie, ein sogenanntes Sustainability impact assessment, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des zukünftigen Abkommens untersuchen soll.

Vor der Veröffentlichung wird der Entwurf der Studie von der Zivilgesellschaft geprüft und in den "Civil Society Meetings" diskutiert.

Die Ergebnisse der Folgeabschätzung werden in den Vorbereitungen für die Verhandlungen einbezogen und während der Verhandlungen berücksichtigt.