![Person mit langen braunen Haaren und blauem Blazer blickt lächelnd auf Smartphone, das sie in Händen hält, blauer Hintergrund](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/166/3200/1800/wien/handel/papier-spielwarenhandel/smartphone-adobestock-vidi-studio-385343265.jpeg)
Papier- und Spielwarenhandel, Landesgremium
Förderung für Online-Aktivitäten
Wir fördern Investitionen für Mitglieder für den Internetauftritt oder Internet- bzw. Social-Media-Werbung.
Lesedauer: 1 Minute
19.12.2023
Die Förderung umfasst Investitionen für
- die Errichtung einer Website oder eines Webshops
- die Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops.
- Internet- bzw. Social-Media-Werbung
Nicht gefördert werden regelmäßig wiederkehrende Lizenzen oder Gebühren.
Das Ausmaß beträgt
- bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten (exklusive USt) und
- maximal 750 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Informationen zu den Richtlinien der Internetförderung sowie das Anmeldeformular dazu, finden Sie im Downloadbereich.