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Neue Negativliste für ausländische Investitionen in China

Aktuelle Anpassungen und die Auswirkungen für ausländische Unternehmen 

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China Publishing/Media/Werbung Gesundheitssystem & Einrichtungen Life Science & Pharma
25.09.2024

China verfügt über drei sogenannte „Negativlisten“, wovon eine Liste Richtlinien für chinesische als auch ausländische Investitionen festlegt und die zwei weiteren Listen Regeln aufzeigen, welche nur für ausländische Investitionen gelten. Die Negativlisten werden in der Regel jährlich überarbeitet und legen fest, welche Branchen in China für Investitionen verboten bzw. eingeschränkt sind. Branchen, die nicht auf diesen Listen aufgeführt sind, sind im Allgemeinen für Investitionen frei zugänglich (Rödl & Partner: Neue Negativlisten für ausländische Investitionen in China).

Am 1. November 2024 tritt in China eine neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in Kraft. Konkrete Anpassungen und Erleichterungen für ausländische Unternehmen wird es in zwei der aktuell 31 Bereiche geben (China insight:  New Negative List 2024 - China abolishes all restrictions on foreign investment in the manufacturing sector).

Folgende beide Punkte wurden aus der alten Version der Negativliste entfernt:

  1. For the printing of publications, the controlling stake must be held by the Chinese party.
  2. Investment in the application of steaming, stir-frying, moxibustion, calcination and other processing techniques for Chinese herbal medicines, as well as the production of confidential prescription products of proprietary Chinese medicines shall be prohibited.

Zusätzlich zur Negativliste 2024 haben am 8. September 2024 das chinesische Handelsministerium, die Nationale Gesundheitskommission und die Nationale Arzneimittelbehörde eine gemeinsame Mitteilung zu Pilotprogrammen veröffentlicht, um den Gesundheitssektor der VR China weiter für ausländische Investitionen zu öffnen. Insbesondere erlaubt die Mitteilung die Gründung von vollständig ausländisch betriebenen Krankenhäusern in ausgewählten Regionen (d.h. Peking, Tianjin, Shanghai, Nanjing, Suzhou, Fuzhou, Guangzhou, Shenzhen und Hainan) sowie die Beteiligung ausländisch investierter Unternehmen im Bereich der Biotechnologie innerhalb ausgewählter Freihandelszonen ( Mercator Institute for China Studies).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Trend, den Zugang zu ausländischen Investitionen in der VR China weiter zu verbessern und Einschränkungen sowie Verbote kontinuierlich abzubauen, als positiv zu werten ist und neue sowie erweiterte Möglichkeiten für ausländische Investoren bietet. Dennoch wird die vollständige nationale (Gleich-)Behandlung ausländischer Investitionen nicht erreicht werden, solange das System der Negativlisten weiterhin besteht. Laut dem aktuellen Positionspapier der Europäischen Handelskammer in China, das gegenwärtige Herausforderungen europäischer Unternehmen in China beschreibt sowie daraus Handelsempfehlungen für die chinesische Regierung ableitet, resultiert der Rückgang an ausländischen Investitionen in China aber nicht primär aus dem beschränkten beziehungsweise blockierten Marktzugang; vielmehr spielen politische Unsicherheiten und die unvorhersehbare Entwicklung eine entscheidende Rolle (European Business in China Position Paper 2024/2025).

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