VEREINBARUNG
mit Frau / Herr
Im beiderseitigen Interesse nehmen Sie an folgender Ausbildungsmaßnahme teil:
Die Ausbildungsmaßnahme dauert q vom q bis
Die Ausbildung ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Abgesehen von der Entgeltfortzahlung ergeben sich folgende Aufwendungen Zusatzkosten:
Falls Sie die Ausbildung aus von Ihnen zu vertretenden Gründen vorzeitig beenden, schulden Sie uns nicht nur den Ersatz der Zusatzkosten, sondern auch das fortgezahlte Bruttoentgelt samt einem Nebenkostenpauschale von 27,2 Prozent.
Die Ausbildung wird in der Erwartung vorfinanziert, daß Sie nach Abschluss der Maßnahme noch mindestens drei Jahre in unseren Diensten verbleiben. Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit durch Selbstkündigung, grundlosen Austritt oder verschuldete Entlassung, so sind Sie zum Ersatz der beschriebenen Zusatzkosten im folgenden Ausmaß verpflichtet:
q Bei Ausscheiden im ersten Jahr besteht volle Ersatzpflicht.
q Bei Ausscheiden im zweiten Jahr verringert sich die Ersatzpflicht auf zwei Drittel.
q Bei Ausscheiden im dritten Jahr verringert sich die Ersatzpflicht auf ein Drittel.
q Mangels anderer
Vereinbarung besteht die Ersatzpflicht bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
nur zur Hälfte.
Die vorstehenden Ersatzleistungen werden auf die pfändbaren Bezüge der Endabrechnung aufgerechnet. Verbleibende Beträge sind binnen drei Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses nachzuzahlen; bei weiterem Verzug schulden Sie auch noch 10,5 Prozent Zinsen.
Für den Arbeitgeber:
Als ArbeitnehmerIn:
Ort und Datum