Auswahl-, Eignungs- und Zuschlagskriterien - FAQs
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Lesedauer: 2 Minuten
1. Welche Arten von Kriterien kennt das Vergaberecht?
- Auswahlkriterien
- Eignungskriterien
- Zuschlagskriterien sowie
- Beurteilungskriterien (bei Wettbewerben)
2. Was versteht man unter Auswahlkriterien?
Auswahlkriterien sind die vom Auftraggeber in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden, unternehmerbezogene Kriterien, nach welchen die Qualität der Bewerber beurteilt wird. Sie kommen dann zum Tragen, wenn ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung kommt. Das ist ein nicht offenes Verfahren und ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, eine elektronische Auktion mit beschränkter Teilnehmeranzahl oder ein nicht offener Wettbewerb.
In der ersten Stufe werden die Bewerber an Hand dieser Kriterien beurteilt und jene ausgewählt, welche in der zweiten Stufe zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Derartige Kriterien ermöglichen eine Auswahl unter den insgesamt geeigneten Bietern zu dem Zweck, dass nur die "bestgeeigneten“ (und nicht alle geeigneten) Bewerber zur Angebotslegung einzuladen sind.
3. Welche Anforderungen müssen Auswahlkriterien erfüllen?
Auswahlkriterien müssen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegt werden. Sie dürfen nicht diskriminierend und müssen unternehmerbezogen sein, um damit die Qualität der Bewerber beurteilen zu können.
Mögliche Auswahlkriterien sind:
- Referenzen
- Auswahl und Qualifikation des Schlüsselpersonals
- personelle und technische Ressourcen
- Ausstattung des Unternehmens
- und vieles andere mehr
4. Was versteht man unter Eignungskriterien?
Eignungskriterien sind jene Kriterien, welche die Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmers beschreiben. Sie sind im Gegensatz zu Auswahlkriterien k.o-Kriterien, d.h. es handelt sich um Mindestanforderungen an den Bewerber oder Bieter, deren Nichterfüllung einen Ausschluss vom Wettbewerb bedeutet. Im Gegensatz dazu werden Auswahl- und Zuschlagskriterien gewertet und gewichtet.
5. Welche Anforderungen müssen Eignungskriterien erfüllen?
Eignungskriterien
- müssen streng unternehmensbezogen sein,
- sind nicht diskriminierende Mindestanforderungen an den Bewerber oder Bieter,
- können nur erfüllt oder nicht erfüllt werden (ja oder nein)
- als Eignungskriterien "verbrauchte“ Kriterien können nicht mehr als Auswahl- oder Zuschlagskriterien verwendet werden
6. Was versteht man unter Zuschlagskriterien?
Zuschlagskriterien sind die vom Auftraggeber im Verhältnis ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden und auftragsbezogenen Kriterien, nach welchen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Bestbieterprinzip) ermittelt wird.
Nur dann, wenn die Ausnahmeregelung für das Billigstbieterprinzip zur Anwendung kommt, ist als einziges Zuschlagskriterium der Preis zulässig.
Anhand von Zuschlagskriterien ermittelt der Auftraggeber das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot. Sie sind die Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers und sind bereits in der Ausschreibung anzugeben. Dadurch kann sich der Bieter darauf einstellen, welche Besonderheiten seiner Leistung (Preis, Qualität, Folge- und Betriebskosten etc.) wie gewertet werden.
7. Welche Anforderungen müssen Zuschlagskriterien konkret erfüllen?
- Zuschlagskriterien dürfen nicht diskriminierend und müssen auftragsbezogen sein und damit ermöglichen, das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln.
- Sie müssen im relativen Verhältnis zueinander gewichtet bzw. in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegt werden.
8. Was sind mögliche Zuschlagskriterien?
- Qualität
- Preis
- Technischer Wert
- Ästhetik
- Zweckmäßigkeit
- Umwelteigenschaften
- Betriebskosten
- Rentabilität
- Kundendienst und technische Hilfe
- Lieferzeitpunkt und Lieferungs- bzw. Ausführungsfrist
- Reaktionszeit
- Lehrlingsausbildung
9. Was versteht man unter Beurteilungskriterien?
Beurteilungskriterien sind die vom Auftraggeber in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden Kriterien, nach welchen das Preisgericht bei Wettbewerben seine Entscheidungen trifft.
Dabei ist das Preisgericht bei der Auswahl des oder der Wettbewerbsgewinner unabhängig. Es hat diese Auswahl aufgrund von Wettbewerbsarbeiten, die anonym vorgelegt werden, und nur aufgrund der Beurteilungskriterien zu treffen.
Stand: 01.01.2024