Vier Personen stehen dicht nebeneinander in einem Raum und blicken in die Kamera. Die zweite Person von links hält einen großen Pinsel in der rechten Hand. Die Person rechts daneben hält eine Friseurschere. Die Person ganz rechts hält einen Föhn
© Tyler Olson | stock.adobe.com
Friseure, Landesinnung

Lehre bis Meister im Friseurberuf

Information der Wiener Friseure

Lesedauer: 3 Minuten

21.03.2024

Lehre

Friseurinnen (Stylistinnen) und Friseure (Stylisten) schneiden, pflegen und gestalten Haare und Frisuren von Damen, Herren, Jugendlichen und Kindern. Im Herrenservice pflegen sie auch Bärte. Sie vereinbaren Termine mit ihren Kundinnen und Kunden, beraten diese über modische Trends, typgerechte Frisuren und geeignete Haar- und Hautpflegeprodukte und setzen schließlich die Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden um.

Dabei hantieren sie z.B. mit Kämmen, Scheren, Haarschneidemaschinen, Haartrockengeräten, Haarfärbe- und Haarpflegepräparaten und kosmetischen Produkten. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Räumlichkeiten von Friseursalons.  

Der Haarschnitt bzw. die Frisur macht einen wichtigen Teil des äußerlichen Erscheinungsbildes einer Person aus. Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) gestalten Haare in verschiedenen Stilen und Schnitt-Techniken für alle Haarlängen, erstellen Dauerwellen und führen Haarfärbungen, Haarverlängerungen usw. durch. Dabei nehmen die Gestaltungsmöglichkeiten durch neue Pflege-, Färbe- und Mèchentechniken (Farbstreifen ins Haar färben) sowie neue Schnittformen und zahlreiche technische Hilfsmittel, ständig zu. Es ist die Aufgabe von Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) den jeweiligen Modetrends zu folgen und diese, entsprechend den Wünschen ihrer Kundinnen und Kunden, mit handwerklichem Geschick und Kreativität umzusetzen. 

Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) empfangen ihre Kundinnen und Kunden, besprechen das durchzuführende Service, waschen schneiden und färben die Haare und stylen nach abschließendem Ausspülen und Trocknen die gewünschte Frisur.

Die Beratung über aktuelle, typgerechte Schnitte, Farben und Haarlängen zählt dabei ebenso zu den kreativen Herausforderungen des Berufes, wie die Mischung der richtigen Farbtöne oder die Wahl der geeigneten Pflegeprodukte. Zur Kundenorientierung gehört auch das Eingehen auf individuelle Empfindungen, wie z. B. eine angenehme Wassertemperatur beim Waschen oder Föhntemperatur beim Trocknen. 

Zu den laufenden Tätigkeiten von Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseuren (Stylisten) zählen aber auch pflegende und kosmetische Behandlungen wie z. B. Wimpern färben, Augenbrauen zupfen und schneiden und Bart trimmen und pflegen. Auch Nagelpflege und Auftragen von Make-Up wird übernommen. Die Beratung über Schönheitspflege und der Verkauf von Kosmetikartikel zählen ebenfalls zu ihren Aufgaben. Friseur*innen (Stylist*innen) und Friseure (Stylisten) fertigen außerdem manchmal noch von Hand Perücken, Toupets und andere Haarersatzteile an und führen mit Kunst- oder Naturhaar Haarverlängerungen durch. 

Zu ihren Tätigkeiten gehören auch Verwaltungsaufgaben: Sie stellen Rechnungen aus, kassieren den Rechnungsbetrag und halten die Kundenkarteien und -datenbanken aktuell. Außerdem nehmen sie Terminreservierungen entgegen und tragen diese in Datenbanken und Kalender ein.

(Die Berufsbeschreibung wurde mit freundlicher Genehmigung vom BerufsinformationsComputer BIC übernommen.)

Ausbildungsdauer: 3 Jahre 

Lehrstellensuche

  • Beim Suchbegriff „Berufsgruppe“  - „Körperpflege/Schönheit“ eingeben, bei der Frage nach dem Lehrberuf „Friseur (Stylist) / Friseurin (Stylistin)“ eingeben

Informationen für Ausbilder/innen und Lehrlinge

Im Überblick:

Lehrabschlussprüfung

Zwischenprüfung 

Die Zwischenprüfung umfasst Prüfungsthemen, die der Lehrling laut gesetzlichem Ausbildungsplan zumindest nach etwa 1 1/2 Jahren Lehrzeit können müsste bzw. sollte.

Durch die Zwischenprüfung wird festgestellt, ob der Lehrling die er­forderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten laut Berufsbild beherrscht.

Die Zwischenprüfung sollte den fachlichen und theoretischen Unter­bau für die Lehrabschlussprüfung nach 3 Jahren Lehr­zeit darstellen. Absolviert der Lehrling die Zwischenprüfung positiv, so hat dieser einen Teil der Lehrabschlussprüfung (LAP) bereits bestanden.

Ist das Ergebnis der Zwischenprüfung negativ, so muss der Lehr­ling bei der Lehrabschlussprüfung nochmals das gesamte Programm der Lehrabschlussprüfung (nach 3 Jahren Lehre) absolvie­ren.

Keinesfalls verhindert ein negatives Zwischenprüfungs­ergebnis das Antreten zum Lehrabschluss und es stellt auch keinen Kündigungsgrund dar. 

Über die Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgefertigt, das den ermittelten Stand der Fertigkeiten und Kenntnisse wiedergibt. 

Das Antreten zur ZWP ist — wie jede andere Prüfung auch — freiwillig. 

Voraussetzungen zum Antreten:

Die Voraussetzungen für das Antreten als Lehrling variieren je nach der Art der Lehrzeit. Im klassischen Lehrzeitverlauf ist es möglich, ab dem zweiten Lehrjahr zur Zwischenprüfung anzutreten. Bei einer verkürzten Lehrzeit hingegen können Lehrlinge unabhängig vom Lehrjahr nach eigenem Ermessen - wenn der erforderliche Lehrstoff beherrscht wird – zur Zwischenprüfung antreten.

Die Zwischenprüfung dauert durchschnittlich einen halben Tag bzw. ca. 4 Stunden und findet im Kompetenzzentrum in der Mollardgasse 1 | 1060 Wien statt.  

Förderungen

Meister 

Meisterprüfung 

Infos zu weiteren Karrieremöglichkeiten finden Sie hier: Bildungspfad Friseur:in (Stylist:in)