Täuschende Anrufe zur angeblichen Aktualisierung eines Brancheneintrags der Firmen NetProm bzw. Gewerbedienst
Unerbetene Telefonwerbung samt E-Mail und Aufforderung zur Rücksendung bei Unternehmen
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Wieder kursiert eine unerbetene Telefonwerbung samt E-Mail und Aufforderung zur Rücksendung bei Unternehmen. Das stellt einen reinen Betrugsversuch dar.
Unternehmer aus ganz Österreich erhalten aktuell unerbetene und damit unzulässige Anrufe insbesondere von einem Anbieter wie der Firma NetProm (oder auch Gewerbedienst). Dabei wird am Telefon behauptet, dass man so schnell wie möglich ein per Mail zugesandtes Dokument unterzeichnen müsse, damit ein angeblich bereits laufender Vertrag automatisch auslaufen kann bzw. gekündigt wird.
Im E-Mail selber findet sich dann beispielsweise folgender Text:
Sehr geehrte Frau Muster,
wie besprochen sende ich Ihnen das Layout zu. Ich bitte Sie, dies bestätigt an uns per Mail oder per Fax zurückzusenden. Mit freundlichen Grüßen (PDF im Anhang)
Bei diesem Dokument scheint dann eine Werbeanzeige bzw. Eintragung des angesprochenen Unternehmens auf (teilweise sogar mit Bildlogos etc), welche offenbar von irgendwo rechtswidrig kopiert bzw. erlangt worden ist. In Wahrheit wollen diese Betrüger mit ihrem Drängen auf eine Unterschrift einen ganz neuen kostenpflichtigen und letztendlichen wertlosen Vertrag erschleichen. Ein echter Vertragspartner ist hier nicht ersichtlich, sondern nur Fantasiebezeichnungen und Adressen im Ausland (oft Türkei, teilweise auch Deutschland) angegeben.
Achtung:
Besonders perfide ist diese Vorgangsweise, weil die Notwendigkeit einer Kündigung nicht nur am Telefon behauptet wird, sondern im Dokument selber auch noch mit dem hervorgehobenen Hinweis "Läuft automatisch aus!" dieser falsche Eindruck verstärkt wird.
Wie können Sie sich vor dieser Form von Betrugsversuch schützen:
- Hier sollte Sie keinesfalls etwas unterzeichnen!
- Unbekannten Werbe- oder Eintragungsangeboten von vornherein kritisch gegenüberstehen!
- Dienstnehmer laufend anweisen, keine Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können!
- Kostenpflichtige und verbindliche Einschaltungen – sogenannte „Pflichteinschaltungen“, die das Firmenbuch (früher: Handelsregister) betreffen, - gibt es nur (mehr) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung! Diese schreibt die Gebühr selbst vor. Für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen gibt es im Allgemeinen keine entgeltlichen Pflichteintragungen in Zeitungen und dergleichen – sieht man von Verwaltungsgebühren etwa für die Eintragung im Gewerberegister ab!
Stand: 29.01.2021