
Infopoint US-Zölle
USA-Zollinformationen und Handelsentwicklungen
Lesedauer: 10 Minuten
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was wurde beschlossen und was wird angekündigt?
- 2. Reziproke Zölle
- 3. Neue US Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
- 4. Zölle auf Stahl/Aluminium
- 5. Welche Branchen sind betroffen?
- 6. Tipps zur Vorbereitung und zum Umgang mit US-Zöllen
- 7. EU-Gegenmaßnahmen
- 8. Ökonomische Auswirkungen
- 9. FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den neuen US-Zöllen
- 10. Kontakte
1. Was wurde beschlossen und was wird angekündigt?
Beschlüsse
Die USA haben unter Präsident Trump eine neue Zollpolitik angekündigt, die darauf abzielt,
Handelsungleichgewichte zu korrigieren und die heimische Industrie zu schützen. Zu den wichtigsten
Maßnahmen gehören höhere Zölle auf Stahl und Aluminium sowie potenzielle, reziproke Zölle auf
weitere Warenkategorien. Die EU prüft derzeit Gegenmaßnahmen und sucht nach
Verhandlungslösungen.
Ankündigungen
US-Zölle ab 2. April 2025: "Liberation Day"
US-Präsident Trump hat den 2. April 2025 als „Liberation Day“ angekündigt – an diesem Tag will er
neue, umfassende Zölle verkünden. Möglicherweise treten diese erst später in Kraft, die
Ankündigung gilt jedoch als fix.
2. Reziproke Zölle
- US-Präsident Trump hat am 13.2.2025 reziproke US-Zölle angekündigt.
- Diese neuen Zölle sollen individuell auf jeden Handelspartner abgestimmt werden.
- Die Reziprozität soll sich nicht nur auf die jeweilige Zollhöhe anderer Länder auf US-Produkte beziehen, sondern auch andere Faktoren wie z.B. Steuern oder nicht-tarifäre Handelshemmnisse miteinbeziehen.
- Die neue Zollregelung soll am 2. April in Kraft treten.
3. Neue US Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile
- Am 26. März 2025 kündigte US-Präsident Trump 25 % Zoll zusätzlich auf US-Importe von Kraftfahrzeugen (Sedan, SUV’s, Crossovers, Minivans, Cargovans) und Kraftfahrzeugteile (Motoren, Getriebe, Teile für den Antriebsstrang und elektrische Komponenten) an.
- Die Zölle sollen ab 3. April 2025 in Kraft treten und basieren (wie die Stahl- und Aluminiumzölle) auf Section 232 of the Trade Expansion Act of 1962 – Gründe der nationalen Sicherheit.
- Eine Ausweitung der Zölle auf weitere Produkte ist möglich.
- Der Grund für die Ausweitung der Zölle auf Autoteile besteht darin sicherzustellen, dass in den US-Automobilwerken nicht nur importierte Teile aus dem Ausland zusammengefügt, sondern möglichst alle Bestandteile in den USA produziert werden sollen.
- Es soll Sonderregelungen bzw. Zollaussetzungen für Produkte geben, die für eine Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des USMCA (US-Mexiko-Canada Freihandelsabkommen) in Frage kommen.
- Details siehe in der Proclamation des Weißen Hausessowie im Factsheet des Weißen Hauses.
4. Zölle auf Stahl/Aluminium
- Neue Zölle in der Höhe von 25 Prozent auf Stahl und Aluminium sind seit 12. März 2025 in Kraft.
- Es gibt aktuell keine Ausnahmen.
- Bestehende Abkommen mit EU, Kanada, Mexiko und anderen Ländern werden beendet.
- Ziel: Schutz der US-Industrie und Reduzierung der Importabhängigkeit.
- HS Codes US-Aluminium
- HS Codes US-Stahl
Die EU wird Mitte April 2025 Gegenzölle zu den US-Zöllen im Wert von 26 Mrd. einführen.
Infos zu den EU-Gegenmaßnahmen5. Welche Branchen sind betroffen?
- Automobilindustrie: Höhere Kosten für importierte Komponenten, mögliche Gegenzölle auf US-Fahrzeuge.
- Maschinen- und Anlagenbau: Betroffen durch steigende Materialkosten (Stahl, Aluminium).
- Technologie- und Elektroniksektor: Eventuelle Zölle auf Halbleiter und IT-Produkte.
- Agrarsektor: US-Zölle auf EU-Lebensmittel und Gegenzölle auf US-Agrarprodukte möglich.
- Pharmaindustrie: Mögliche Auswirkungen auf Handelsströme zwischen EU und USA.
6. Tipps zur Vorbereitung und zum Umgang mit US-Zöllen
- Information: Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert.
- Risikoabschätzung: Analysieren Sie Auswirkungen auf Verträge und Lieferketten.
- Risikostreuung: Diversifizieren Sie Lieferanten und Produktionsstandorte.
- Optimierung: Passen Sie Lagerverwaltung und Wechselkursstrategien an.
- Interessenvertretung: Nutzen Sie Ihre Branchenvertretungen
Weitere Informationen finden Sie in der Downloads auf dieser Seite.
Weitere Strategien:
- Zollklassifizierung überprüfen: Um niedrigere Zollsätze zu nutzen.
- Ursprungsland optimieren: Be- oder Verarbeitung in einem Land mit niedrigeren Zöllen.
- Freihandelsabkommen nutzen: Prüfen, ob Zollausnahmen gelten.
- Zollaufschub erwägen: Nutzung von Freihandelszonen oder Zolllagern.
7. EU-Gegenmaßnahmen
Die EU wird in zwei Etappen mit Gegenmaßnahmen auf die eingeführten US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate reagieren:
- EU-Ausgleichsmaßnahmen von 2018 und 2020 werden Mitte 2025 wieder in Kraft gesetzt (EU-Zölle auf US-Waren wie z.B. Whiskey, Motorräder, Reis, Tabak, Schönheitsmittel, Erzeugnisse aus Eisen und Stahl)
- Weitere EU-Gegenmaßnahmen sollen ebenfalls Mitte April 2025 in Kraft treten
Weitere Maßnahmen als Reaktion auf die angekündigten reziproken US-Zölle werden derzeit von der EU-Kommission ausgearbeitet.
8. Ökonomische Auswirkungen
- Szenario 1: US-Zölle von 10 % (außer China), 60 % auf China → EU-Zölle von 10 % → BIP-Verluste: 420 Mrd. Euro bis 2028
- Szenario 2: US-Zölle von 20 % (außer China), 60 % auf China → EU-Zölle von 20 % → BIP-Verluste: 619 Mrd. Euro bis 2028
- Investitionen und Exporte würden sinken, der globale BIP-Rückgang könnte bis zu 1 Billion USD betragen.
Donald Trump steht in seiner zweiten Amtszeit als Präsident der Vereinigten Staaten. Im Wahlkampf hat er unter anderem umfangreiche Zollerhöhungen angekündigt. Sollten diese tatsächlich eingeführt werden, hat die EU bereits signalisiert, dass sie im Gegenzug ebenfalls mit Zollanhebungen auf US-Einfuhren im selben Ausmaß reagieren würde. Zollkonflikte führen am Ende des Tages zu Einschränkungen des internationalen Handels, die sowohl der US- als auch der europäischen Wirtschaft schaden würden. Mittelfristig die EU sogar stärker treffen.
EU mittelfristig mit -0,9 % des BIP deutlich stärker von Zollerhöhungen betroffen als USA
Auswirkungen von US-Zollerhöhungen und entsprechenden EU-Gegenmaßnahmen auf US-Importe Abweichungen des BIP für das jeweilige Jahr im Vergleich zum Basisszenario in Prozent:

Fazit: Aufgrund der starken Exponiertheit der offenen EU-Wirtschaft gegenüber der US-Zollpolitik ist es im europäischen Interesse, weiterhin alles daran zu setzen, mit der amerikanischen Regierung zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen. Gleichzeitig ist es richtig, dass sich die EU im Sinne einer in geopolitischer Hinsicht robusteren Handelspolitik adäquat auf ein unilaterales Vorgehen der USA vorbereitet. Auch jenseits der transatlantischen Beziehungen ist es mehr denn je geboten, sich für einen offenen und regelbasierten internationalen Handel einzusetzen und eigene Abhängigkeiten durch Diversifizierungsstrategien zu reduzieren.
» zum Chart of the Week (12.11.2024)
Welthandel unter Unsicherheit
Seit dem Amtsantritt von Donald Trump als US-Präsident im Januar 2025, hat die Unsicherheit auf den internationalen Märkten erheblich zugenommen. Dies lässt sich unter anderem am sogenannten „Trade Policy Uncertainty Index“ (TPU) von Caldara et al. (2019) ablesen: Seit Trumps Rückkehr ins Amt sind die Werte des Index zur handelspolitischen Unsicherheit stark angestiegen und erreichten im Februar 2025 mit rund 630 Punkten nahezu das Doppelte des bisherigen Höchststands aus dem Jahr 2019, der während seiner ersten Amtszeit verzeichnet wurde.
Fazit: Die zollpolitischen Rundumschläge der US-Regierung verunsichern Handelspartner:innen und Investoren:innen weltweit. Für die handelsoffenen Volkswirtschaften Europas gilt es nun, eine gemeinsame Antwort auf die umfassenden Zollandrohungen zu finden.
Dabei steht den Europäer:innen mit dem Binnenmarkt ein wirkmächtiges Instrument zur Verfügung: Er bietet den Mitgliedstaaten einen stabilen Rahmen für Freihandel und wirkt dadurch als geoökonomischer Puffer gegenüber globalen Handelsverwerfungen.
» zum vollständigen Chart of the Week (1.4.2025)
9. FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den neuen US-Zöllen
US-Präsident Donald Trump hat am 10. Februar 2025 angekündigt, ab dem 12. März 2025 zusätzliche Zölle in Höhe von 25 % auf Stahl- und Aluminiumimporte aus allen Ländern, einschließlich der EU, Kanada und Mexiko, zu erheben. Diese Maßnahme soll die US-Industrie schützen und stützt sich auf Section 232 des Trade Expansion Act, der Gründe der nationalen Sicherheit anführt – mehr lesen.
Die Zölle betreffen zunächst dieselben Produktgruppen, die bereits 2018 und 2020 während der ersten Amtszeit von Präsident Trump mit Zöllen belegt wurden. Am 18. Februar 2025 wurde die Liste um weitere Stahl- und Aluminiumderivate erweitert. Die genaue Liste der betroffenen Produkte finden Sie in den Proklamationen 10895 und 10896 sowie deren Anhängen – mehr lesen.
Laut Ankündigung des US-Präsidenten sind keine generellen Ausnahmen vorgesehen, mit Ausnahme einer möglichen Sonderregelung für Australien. Bisherige Abkommen mit Ländern wie Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, der EU, Japan, Mexiko, Südkorea, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich werden beendet, und das bisher für die EU geltende Quotensystem wird ab dem 12. März 2025 nicht mehr gelten – mehr lesen.
Die EU hat am 12. März 2025 Gegenmaßnahmen zu den US-Zöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate veröffentlicht. Diese umfassen zusätzliche Zölle auf US-Produkte, um die Interessen der europäischen Industrie zu schützen.
Weitere Maßnahmen als Reaktion auf die angekündigten reziproken US-Zölle werden derzeit von der EU-Kommission ausgearbeitet.
Die EU-Zölle werden ab Mitte April 2025 auf US-Produkte von Booten über Bourbon bis hin zu Motorrädern erhoben:
- Zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren
- Zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren
Die EU hat eine weitere Liste von US-Erzeugnissen veröffentlicht, die ab Mitte April 2025 in seiner Gesamtheit oder als Teilmenge von neuen EU-Zöllen betroffen sein könnten. Bis 26. März 2025, fand dazu eine Konsultation der Europäischen Kommission statt.
Die Zölle würden hauptsächlich die Stahl- und Aluminiumindustrie betreffen. Da diese Materialien in vielen Industriezweigen verwendet werden, könnten auch Branchen wie der Automobilbau, der Maschinenbau und die Bauwirtschaft indirekt betroffen sein.
Unternehmen sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Information: Bleiben Sie über die aktuelle Rechtslage informiert und prüfen Sie, ob für Ihre Produkte Ausnahmen (tariff exclusions) möglich sind.
- Risikoabschätzung: Bewerten Sie, wie sich erhöhte Zölle auf Ihre Verträge und Lieferketten auswirken könnten.
- Risikostreuung: Diversifizieren Sie Ihre Lieferanten und Lieferketten, um Abhängigkeiten zu reduzieren.
- Optimierung: Optimieren Sie Ihre Lagerverwaltung und beobachten Sie Wechselkurse, um auf potenzielle Zollerhöhungen reagieren zu können.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Branchenvertretung in Verbindung, um Unterstützung und aktuelle Informationen zu erhalten.
- Zollklassifizierung überprüfen: Eine korrekte Zolltarifnummer kann zu niedrigeren Zollsätzen führen.
- Ursprungsland ändern: Durch wesentliche Verarbeitung in einem anderen Land mit niedrigerem Zollsatz kann das Ursprungsland geändert und höhere Zölle vermieden werden.
- Freihandelsabkommen nutzen: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter ein Freihandelsabkommen fallen und somit von Zöllen befreit sind.
Schätzungen zufolge könnten die neuen Zölle das BIP der EU in den nächsten Jahren negativ beeinflussen. Investitionen könnten sinken, und Exporte könnten zurückgehen. Die genauen Auswirkungen hängen von der weiteren Entwicklung des Handelskonflikts ab.
Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Kontaktseite Nord- und Lateinamerika
- AußenwirtschaftsCenter der WKÖ: Die AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer stehen für spezifische Fragen zur Verfügung.
- Abteilung für Europapolitik: Die Handelspolitik steht Ihnen für Fragen zu den Gegenmaßnahmen der EU zur Verfügung
Bitte beachten Sie, dass sich die Lage dynamisch entwickeln kann. Es ist daher wichtig, regelmäßig aktuelle Informationen einzuholen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.
10. Kontakte
Für weitere Informationen und Beratung kontaktieren Sie:
- US-Zölle
- Wirtschaftskammer Österreich – AußenwirtschaftsCenter USA
- Wirtschaftskammer Österreich – AUSSENWIRTSCHAFT Inland Nord- und Lateinamerika
- EU-Gegenmaßnahmen
- Wirtschaftskammer Österreich - Abteilung für Europapolitik
- Analysen zu den Auswirkungen
- Wirtschaftskammer Österreich - Abteilung für Wirtschaftspolitik
Stand: 31.03.2025