Verordnung (EWG) 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisken chemischer Altstoffe

Die Verordnung (EWG) 793/93 des Rates zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisken chemischer Altstoffe legt fest, dass für die Durchführung der Risikobewertung chemischer Altstoffe die mit Vorrang zu prüfenden Stoffe bestimmt werden müssen. Dies erfolgt mittels Prioritätenlisten dessen Nummer 4 nun veröffentlicht und in Kraft ist.

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© Letzte Aktualisierung: 20.11.2000