Entwurf einer Giftinformationsverordnung; Begutachtung |
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In der Anlage übermitteln wir Ihnen obigen Verordnungsentwurf zur
Begutachtung.
In Zusammenarbeit mit der Vergiftungsinformationszentrale wurde nun das bisher
verwendete, 4 Seiten umfassende Formblatt überarbeitet. Aus fachlicher Sicht
erschien es dem BMLFUW sinnvoll, sich in diesem Formular auf die wesentlichen
Punkte zu beschränken und den Inhalt zu reduzieren. Die nun vorliegende Form
erstreckt sich über eine Seite und beinhaltet die wesentlichen Informationen.
Weiters werden die Zuständigkeitsbestimmungen der geltenden Fassung des
Bundesministeriengesetzes angepasst und Bezugnahmen auf das
Produktsicherheitsgesetz entfernt.
Um Ihre Stellungnahme per Mail an
dalibor.krstic@wko.at bis spätestens
Mittwoch, 25. Mai 2005 (hier einlangend)
wird gebeten.
Ansprechpartner zurück zu wko.at/up
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Letzte Aktualisierung: 06.05.2005