(ENTWURF) 2. Review-Verordnung zum Biozid-Wirkstoff-Programm der EU

Der Entwurf der 2. Review-VO wurde nun weiter konkretisiert und soll noch im Juni von der EU-Kommission beschlossen werden.

Mit der 2. Review-VO der EU auf Basis Art 16 (2) der Biozidprodukte-RL soll die 2. Phase des Wirkstoffprüfprogrammes eingeleitet werden.

Auf Basis der 1. Review-VO wurden Biozidwirkstoffe, die bereits am 14. Mai 2000 in Verkehr waren, und die von den Herstellern/Importeuren weiterverwendet werden wollen, bis 28. März 2002 identifiziert bzw. notifiziert.

Mit der 2. Review-VO wird nun eine abschließende Liste darüber veröffentlicht, welche Stoffe identifiziert bzw. notifiziert wurden bzw. welchen Produktarten sie zugeordnet sind.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung sind alle WS, die nicht in den Listen aufscheinen, für die Verwendung als Biozidwirkstoff als solches oder in Biozidprodukten verboten und sind ohne weitere Übergangsfrist vom Markt zu nehmen oder im Wege einer Wirkstoffneuzulassung zu reklassifizieren.

Stichtag für das Inkrafttreten soll voraussichtlich der 1. September 2003 sein (so die VO am 10. August veröffentlicht wird).

Damit beginnt aber auch die Ausstiegsphase für jene Wirkstoffe, die nur identifiziert wurden, zu laufen. Diese endet 3 Jahre später, also voraussichtlich am 1. September 2006. Identifizierte WS als solche oder in Produkten müssen zu diesem Termin vom Markt genommen werden oder im Wege eines Neustoffzulassungsverfahrens reklassifiziert werden.

Darüber hinaus werden im Entwurf weitere Bestimmungen für den Umfang der im Rahmen der Überprüfung und Bewertung zu liefernden Dossiers festgeschrieben. Dies ist besonders für die erste Gruppe (Holzschutzmittel und Rodentizide) von Interesse, da diese bereits bis 2004 abzugeben sein werden.

Entwurf

Ansprechpartner zurück zu wko.at/up
© Letzte Aktualisierung: 28.05.2003