Abfallwirtschaftskonzept-Plus

AWK-Plus Workshop


  wko.at/up

Das Abfallwirtschaftskonzept muss gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bzw gemäß Gewerbeordnung 1996 fortgeschrieben werden, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer in der Anlage beschäftigt sind (Betreiberpflicht). Für Anlagen gemäß der Gewerbeordnung, die bereits eine Abfallwirtschaftskonzept erstellen mussten, ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bis spätestens 31. Dezember 2003 vorgesehen. Für alle anderen Anlagen gilt - ab dem 21 Arbeitnehmer - als Aktualisierungstermin der 2. November 2003. Dann ist in weiterer Folge das Abfallwirtschaftskonzept alle 5 Jahre den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Ergebnisse des Workshops:

Programm

Inhaltsverzeichnis

Vorstellung eco4ward

Inhalt und Ziele von AWK-Plus

Kosten-Nutzen-Arbeitsblätter - AWK Vorlage

Checkliste Umwelt

Gesetzliche Anforderungen an ein AWK

Allgemeine Daten, Verfahrensbezogene Darstellung

Abfallrelevante Darstellung

Vorgangsweise zur Ermittlung der abfallrelevanten Rechtsvorschriften

Abfallrechtsregister-Beispiel

Vorgangsweise Kosten-Nutzenermittlung

Erläuterung Kostenkategorien

Gruppenarbeit Abfall:

Integration Rechnungswesen

Grundlagen des Wasser-, Luft-/Lärm-, Energiemanagements

Kosten-Nutzenermittlung in den Bereichen Wasser, Luft/Lärm, Energie, Umweltmanagement

Gruppenarbeit Wasser:

Darstellung/Auswertung der betrieblichen Umweltleistungen im AWK-Plus

Auswertung der Kosten-/Nutzenermittlung

Praktische Arbeiten zur Fertigstellung des AWK-Plus

 

Länderspezifische Informationen

WK Ktn WK NÖ WK Sbg WK Vlbg WK Wien
Kärnten Niederöst. Salzburg Vorarlberg Wien

Für alle anderen Bundesländer liegen keine weiteren Informationen vor.

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© Letzte Aktualisierung: 20.10.2003