Abfallwirtschaftskonzept-PlusAWK-Plus Workshop |
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Das Abfallwirtschaftskonzept muss gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 bzw gemäß Gewerbeordnung 1996 fortgeschrieben werden, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer in der Anlage beschäftigt sind (Betreiberpflicht). Für Anlagen gemäß der Gewerbeordnung, die bereits eine Abfallwirtschaftskonzept erstellen mussten, ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bis spätestens 31. Dezember 2003 vorgesehen. Für alle anderen Anlagen gilt - ab dem 21 Arbeitnehmer - als Aktualisierungstermin der 2. November 2003. Dann ist in weiterer Folge das Abfallwirtschaftskonzept alle 5 Jahre den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Ergebnisse des Workshops:
Gesetzliche Anforderungen an ein AWK
Allgemeine Daten, Verfahrensbezogene Darstellung
Vorgangsweise zur Ermittlung der abfallrelevanten Rechtsvorschriften
Vorgangsweise Kosten-Nutzenermittlung
Gruppenarbeit Abfall:
Grundlagen des Wasser-, Luft-/Lärm-, Energiemanagements
Kosten-Nutzenermittlung in den Bereichen Wasser, Luft/Lärm, Energie, Umweltmanagement
Gruppenarbeit Wasser:
Darstellung/Auswertung der betrieblichen Umweltleistungen im AWK-Plus
Länderspezifische Informationen
| Kärnten | Niederöst. | Salzburg | Vorarlberg | Wien |
Für alle anderen Bundesländer liegen keine weiteren Informationen vor.
Ansprechpartner zurück zu wko.at/up
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Letzte Aktualisierung: 20.10.2003