Stellungnahme der WKÖ zum
6. EU-Umweltaktionsprogramm KOM(2001) 31

Wien, am 6. Februar 2001

Allgemeines

Die Begutachtung eines derart weitreichenden und nicht immer konkret formulierbaren 10-Jahresprogramms der EU-Umweltpolitik ist nicht nur an sich schwierig, sondern vor allem auch die hier gegebene zweiteilige Form einer Mitteilung der Kommission einerseits und eines Vorschlages für einen Beschluss von Rat und EP andererseits erzwingt eine besondere Vorgangsweise. Denn änderbar ist in der Folge nur der Ratsbeschluss, jedoch dienen die Argumente der wesentlich umfangreicheren Mitteilung (die ja das eigentliche UAP darstellt) der Untermauerung des Ratsbeschluss-Vorschlages. Wir werden uns daher in der Stellungnahme am Ratsbeschluss orientieren, müssen dennoch in der Argumentation immer wieder auf die Mitteilung, die aber im vorgesehenen Verfahren nicht änderbar ist, zurückgreifen.

In unserer beigelegten Stellungnahme zur Evaluierung des 5. UAP im Hinblick auf das 6. UAP haben wir in den Grundzügen drei wesentliche, eher formal orientierte Wirtschafts-Anliegen formuliert, deren ansatzweise Berücksichtigung im 6. UAP wir auch anerkennen wollen:

1. Schlanke EU-Gesetzgebung ("lean legislation"), 2. Freiwilliger Ansatz in der Umsetzung so weit wie möglich ("voluntary approach") und 3. Konsumenten mehr einbeziehen und deren Verhalten beeinflussen ("consumer involvement").

Denn im Vordergrund der aktuellen Umweltpolitik steht nicht mehr das "was", sondern das "wie". Die Probleme wie Klimawandel, Ressourcenschonung, Gefahrenabwehr usw. werden von allen gesellschaftlichen Gruppen bis zu einem gewissen Grad einheitlich anerkannt. Der Weg zum Ziel ist aber umstritten. Aus Sicht der Wirtschaft ist der EU-Weg oft doppelgleisig, widersprüchlich, schwer umsetzbar und mit Bürokratie und Kosten verbunden, die über den ökologischen Zweck hinausgehen. Derartige Legistik-Fehler multiplizieren sich in der Umsetzung 15 mal, oder später mit der Erweiterung vielleicht doppelt so oft. Daher macht Qualität in der EU-Legistik aus vielerlei Gründen Sinn und erspart in der Umsetzung viele Probleme. Denn letztlich beißen diese Fehler den Letzten in der Kette, und dies sind in der praktischen Umsetzung der EU-Umweltvorschriften meist nicht die Konsumenten, sondern die Unternehmen.

Die Wirtschaft Österreichs steht für Umweltschutz in der Substanz gerade. An Beweisen dafür in jüngerer und älterer Vergangenheit mangelt es nicht. Leider sind in den aktuell in Diskussion befindlichen EU-Umweltvorhaben neben den ökologisch relevanten Inhalten auch ein beträchtliches Maß an Bürokratie und Kosten ohne entsprechenden ökologischen "return" enthalten.

Ein Interesse an weniger "leeren Bürokratiekilometern für die Umwelt" sollten eigentlich alle gesellschaftlichen Gruppen haben, die Umweltschutz vorantreiben wollen. Denn weniger Zeit & Ressourcen für - unnötige - Bürokratie verwenden heißt mehr Kapazität für substanziellen Umweltschutz!

Sinn macht die im UAP angesprochene und von Kommissarin Wallström zu Recht immer wieder eingeforderte Umsetzung des derzeitigen EU-Besitzstandes und ist auch im Sinne der von uns formulierten "lean legislation". Auch Freiwilligkeit und Konsumentenverhalten sind im UAP enthalten, in ihrer Bedeutung und Konkretisierung aber weiterhin stark unterschätzt und unterbewertet. In diese Richtung erwartet sich die Wirtschaft vom UAP mehr konkrete Perspektiven.

Besonderer Teil – zu einzelnen Elementen des UAP und des Vorschlages

Konsumenten, Umweltinformation sowie Prinzipien und Konzepte

Nicht "Macht", sondern "Verhalten" der Konsumenten zählt für Umwelt

Präambel Punkt 10, S.77:

Der von der WKÖ immer wieder geforderte Fokus auf das "Verbraucherverhalten" ist hier erfreulicherweise zumindest gleichwertig mit "Produktionsmodellen" enthalten. Der Passus "den Bürgern mehr Macht" zu verleihen, ist hier wohl weniger angebracht. Vielmehr sollte die (ohnehin bereits jetzt gegebene) Marktmacht des Bürgers als Konsument sich auch im Verbraucherverhalten widerspiegeln.

Daher Vorschlag für Umformulierung des letzten Halbsatzes: ... Markt eingeschlagen werden, den Bürgern mehr Macht verliehen wird damit die Nachfragemacht der Konsumenten sich auch im Verhalten widerspiegelt und sinnvollere Raumplanungsentscheidungen ...

Artikel 3 Abs 5, S.83:

Umformulierung auf: Die Gewährleistung eines umweltfreundlicheren Verbraucherbewusstseins und -verhaltens über....

Ökologische Beschaffung

Zu Art 3 Abs 5, S.84, 3. Gedankenstrich 3:

Erste Zeile: Verwendung des Begriffes "Aspekten" statt "Kriterien"

Begründung: Die Berücksichtigung "vergabefremder Kriterien" im Vergabewesen führt zu eingeschränktem Wettbewerb (auf der Anbieterseite). Ein Ausschluss bestimmter Produkte und Leistungen "a priori" ist abzulehnen. Das Bestbieterprinzip ermöglicht ohnehin durch Spezifizierungen hinsichtlich Umweltgerechtheit - zB Entsorgungskosten, Material- und Energieverbrauch (Emissionen), Wartungs- und Schulungskosten usw - das wirtschaftlich günstigste Angebot mittels einer Betrachtung über den Lebenszyklus auszuwählen.

Mit Verbraucherverhalten hat die Initiative zur ökologischen Beschaffung jedoch nach unserer Auffassung wenig zu tun und könnte daher passender in den nächsten Abs 6 "Einbeziehung der Umweltbelange im Finanzsektor" integriert werden.

Insgesamt fehlt diesem Abs 5 der Ansatz einer umfassenden Beeinflussung des Verbraucherverhaltens (nicht nur über Information der Betriebe) sondern im Rahmen einer großen EU-Kampagne für Nachhaltigkeit und Konsum sowie auch einer Info-Offensive über die Umweltpflichten des einzelnen EU-Bürgers.

Umweltinformation "Ja", aber nicht als Selbstzweck

Zu Art 3 Abs 8, Gedankenstrich 1

Der geforderte stärkere Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und nach einer öffentlichen Beteiligung wird von der Wirtschaft sehr zwiespältig gesehen. Eine gewisse Transparenz kann gewissen Befürchtungen sicher entgegenwirken. Auf der anderen Seite ist jedoch zu beobachten, dass die breite Öffentlichkeit äußerst wenig Interesse an diesen Informationen besitzt, in Einzelfällen jedoch diese Möglichkeiten durch Vertreter extremer Positionen in ihrem Interesse benutzt/missbraucht werden. Bei Umsetzung dieser Ziele wird auch darauf zu achten sein, dass die richtige Balance zwischen einer für die Adressaten verständlichen Aufbereitung der Information einerseits und dem Aufwand zur Aufbereitung der Informationen andererseits gefunden wird. Auch müsste die Menge der angebotenen Informationen in einem vernünftigen Verhältnis zur tatsächlichen Nachfrage stehen. Wir brauchen sicher keine "Informationsfriedhöfe".

Daher Vorschlag für Änderung:

Bereitstellung von relevanten Informationen für die Bürger unter Berücksichtigung wichtiger Interessen aller Beteiligter.

Prinzipien versus Konzepte (S.60, 71 und 83)

Die neuen zu prüfenden "Konzepte", wie sie hier genannt werden (und nicht Prinzipien wie in früheren Entwürfen), namentlich das Substitutions-Konzept und das Beweislastumkehr-Konzept sollten sehr vorsichtig in Angriff genommen werden. Die Diskussion zum Vorsorgeprinzip und der dort eingeräumten Möglichkeit, die Beweislast in Einzelfällen von der Behörde zum Unternehmen zu verlagern, stellt die letztmögliche ohnehin kaum mehr akzeptable Belastung für die Wirtschaft dar und wurde nur mit Zähneknirschen akzeptiert mit dem Versprechen, dass die Beweislastumkehr nicht zum Prinzip mit genereller Gültigkeit erhoben wird. Zum Verursacherprinzip und zur Herstellerverantwortung gilt für die Wirtschaft in der Praxis das Postulat einer geteilten Verantwortung und Verantwortlichkeit.

Klimapolitik

Terminisierte & realisierbare Etappenziele auszuhandeln

Zu Artikel 2 Abs 3, S.79 sowie zu S.28:

Auch wenn ein 70-prozentiges CO2-Verringerungsziel nach neuesten Erkenntnissen notwendig sein könnte, so macht diese Formulierung ohne realistische Etappenziele und ohne Endtermin für die Erreichung keinen Sinn. Im Gegenteil, ein unrealistisch hohes Ziel wirkt hier eher kontraproduktiv. Das Ziel 20 bis 40 % bis zum Jahr 2020 an Treibhausgasemissionen einzusparen, scheint unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht erreichbar zu sein, geht über das Kyoto-Ziel weit hinaus und ist international noch nicht akkordiert. Empfohlen wird ein Abwarten des Kyoto-Prozesses, da selbst dieses Ziel ohne gravierende weitere Eingriffe verfehlt werden dürfte.

Wenn der zweite Gedankenstrich des Art 2 Abs 3 auf S.80 auf eine derart international akkordierte Vorgangsweise hindeutet, so scheint er ausreichend zu sein.

Maßnahmen zur Verbesserung von Energie- bzw. Ressourceneffizienz (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung, energiesparende Maßnahmen bei Gebäuden, Förderung erneuerbarer Energiequellen etc) sind sicher zu ebenso begrüßen wie die Möglichkeiten zum EU-weiten Handel mit Treibhausgasemissionen, wenn auch die konkrete Umsetzung nicht einfach ist. Der mögliche Beitrag der Abfallwirtschaft für die Erreichung der klimapolitischen Ziele ist wie folgt anzusprechen:

Artikel 4 Abs 1, S.86 Vorschlag für neuen Gedankenstrich

Luftreinhaltung

Art 6 Abs 5 (S.52,53 und 89)

Die Änderung bzw. die Umsetzung kürzlich geänderter Luftqualitätsnormen ist derzeit in Gang. Die Zeithorizonte für die Einhaltung der vorgesehenen Immissionsgrenzwerte gehen teilweise bis 2010. Eine weitere Verschärfung von Immissionsgrenzwerten innerhalb dieses Zeitraumes sollte jedenfalls vermieden werden, da in manchen Bereichen ohnehin die derzeit anzustrebenden Grenzwerte nur mit größten Anstrengungen erreichbar sein werden. Bezüglich der verstärkten Überwachung der Luftgüte ist festzuhalten, dass die Messstellendichte in Österreich ohnehin bereits sehr groß ist und auf keinen Fall noch mehr Messstellen eingerichtet werden sollen. Die Anschaffung und der Betrieb von Messstellen sind mit enormen Kosten verbunden.

Daher Vorschlag für Änderung im Art 6 Abs 5, S.89, 1. Gedankenstrich:

Indikatoren (S 78)

Bitte keine Informationsfriedhöfe

Zu Präambel Punkt 26 bzw auch Art 3, Abs 2, zweiter Gedankenstrich:

Die mehrmals angesprochenen Indikatoren zur Darstellung des Umweltzustandes sieht die WKÖ sehr zwiespältig. Zum einen ist es eine faszinierende Vorstellung, anhand weniger aussagekräftiger und auf Gemeinschaftsebene vergleichbarer Kennzahlen Leistungen darzustellen.

Abgesehen von der Schwierigkeit zur Festlegung geeigneter Indikatoren und der doch national unterschiedlichen Handhabung sehen wir die Hauptgefahr darin, dass die Betriebe zur Ermittlung solcher Indikatoren mit weiteren Melde- und Berichtspflichten überhäuft werden. Die Verbesserung der Information zieht sich überhaupt wie ein roter Faden durch das gesamte Aktionsprogramm, sodass diese Überlegungen sinngemäß in vielen Bereichen gelten. Eine zusätzliche Belastung von Betrieben durch überbordende Meldepflichten muss jedenfalls vermieden werden, eher sollten Meldepflichten zurückgenommen und durch Daten aus statistischen Auswertungen ersetzt werden.

Abfallwirtschaft (S.81)

Produkte statt Abfälle

Zu Artikel 2, Abs 6, S.81

Hier sind es die Formulierungen, die die Gewichtung ausmachen. Die WKÖ schlägt statt "Ressourcenbewirtschaftung" den breiteren Terminus Ressourcenmanagement vor und plädiert für die Einfügung (nach dem Begriff "rationellere Ressourcennutzung") des Halbsatzes: ... unter dem Motto "Produkte statt Abfälle"...

Zum zweiten Gedankenstrich im Abs 6, vorgeschlagene Einfügung:

...der Menge an Abfällen, die endgültig auf Deponien entsorgt werden müssen...

Zum vierten Gedankenstrich im Abs 6:

Fünfte Zeile: "...Abfälle sollen sicher vernichtet..." werden: Laut Massenerhaltungssatz können auch Abfälle nicht vernichtet sondern lediglich "behandelt, unschädlich gemacht oder inertisiert" werden.

Neuer Gedankenstrich im Abs 6:

Recycling als eine von mehreren Behandlungsarten

Zwei Grundprobleme prägen die Abfallwirtschaft derzeit:

  1. Der Fokus der EU-Rechtsakte auf stoffliche Wiederverwertung (Recycling) bringt Zwänge mit sich, die letztlich gegen die Umwelt arbeiten. So droht z.B. die Recyclingquote in der Altauto-Richtlinie das Design von extrem treibstoffsparenden neuen Fahrzeugen zu unterminieren, weil derartig konzipierte Fahrzeuge ("2-Liter-Auto") aufgrund der Materialzusammensetzung sogar wesentlich weniger stofflich verwertet werden können, als extrem alte Modelle mit hohem Stahlanteil. Daher die Forderung: Recycling als eine von vielen Behandlungsarten betrachten und nicht dogmatisch zur Priorität erheben. Das bedeutet auch, dass die Abfallhierarchie bezüglich des Vorzugs der stofflichen Verwertung zu wanken beginnt, Diskussionsbedarf ist gegeben.
  2. Der Abfallbegriff muss praxisgerechter werden.

Daher Vorschläge zu Artikel 7, S.90

Zu Abs 6: Änderungsvorschlag:

Spezifische Strategie für das Abfallrecycling im fairen Wettbewerb mit anderen Behandlungsarten, darunter Maßnahmen zur Sicherstellung von Sammlung und VerwertungRecycling prioritärer Abfallströme.

Neuer Absatz 7:

Schaffung einer nachvollziehbaren Regelung zur Abgrenzung des Abfallbegriffs (Ab wann entsteht Abfall? Wie lange dauert die Abfalleigenschaft?) zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und gleichmäßiger Anwendung des Abfallrechts in den Mitgliedstaaten.

Ökodesign, Lebensdauer, S 58, 59 bzw 89

Seite 58: 6.2.3: Im Punkt (iii) fehlen nach Auffassung der WKÖ Ausführungen über Produkt-Design, das ein hohes Umweltschutzniveau während des Lebenszyklus gewährleistet und zur Optimierung des Abfallmanagements beiträgt.

S. 59: letzter Unterabsatz: "Lebensdauer verlängern" sollte durch "Lebensdauer optimieren" ersetzt werden. Produkte der "nächsten" Generation können mehr Umweltvorteile (Energieverbrauch, Lärm, Wartungsaufwand,...) besitzen als ein um "jeden Preis" länger genutztes.

Daher Vorschlag zu Artikel 7 Abs 1, S.89, Ergänzung zu 5. Gedankenstrich:

...integrierten Produktpolitik (Öko-Design von Neuprodukten, Lebensdauer-Optimierung)

Abfallwirtschaft-Indikatoren

Kommentar zu S.55, Punkt. 6.1.1

Statt "biologische Vielfalt und Fischen" sollte eine Formulierung "sonstige Flora und Fauna" verwendet werden.

Der Text sollte auf die Europäische Situation abzielen (Wüstenbildung usw). Als Indikatoren den Elefantenbestand zu zitieren erscheint für Europa nicht zweckmäßig (eher Bodennutzungsflächen, Versiegelungen usw)

Chemie (S.45-47 bzw S.88)

Schwergewicht auf Risiko-Bewertung der relevanten Chemikalien

Die auf S. 45 und 46 genannte Zahl von 30.000 Stoffen stimmt mit unseren Erhebungen nicht überein, wonach sich mindestens 40.000 Stoffe in einer Menge > 1 Jahrestonne derzeit am EU-Markt befinden, mit einem jährlichen Austausch von ca. 10 %, was in einem 10-Jahreszeitraum zu insgesamt ca. 70.000 Stoffen führt (diese Zahl wird auch in einem OECD Bericht genannt).

Artikel 2 Punkt 5, 2. Gedankenstrich (Seite 80)

sollte aber eine Priorität setzen und die Bewertung von Chemikalien auf die ca 5.000 bis 10.000 EU-relevanten Substanzen innerhalb von 10 Jahren beziehen und nicht auf alle – je nach Betrachtungsweise - 30.000 bzw 70.000 Stoffe.

Neu- und Altstoffe sind nur "die halbe Miete"

Bei der Beschreibung des bestehenden EU-Regelwerks (Seite 46, 1. Absatz) wird nur auf die Neustoff- und Altstoffregelungen Bezug genommen. In der EU existieren jedoch weit über 100 Bestimmungen, die sich auf Chemikalien und Stoffe beziehen. Um zu einem in sich schlüssigen System zu gelangen, müssten bei einer Neugestaltung des Chemikalienregelwerks sinnvoller Weise alle relevanten Regelungen mit einbezogen werden.

Es ist sachlich unrichtig, dass bei Neustoffen sichergestellt ist, dass die Risiken ordnungsgemäß erfasst und bewertet werden können. Auch bei Neustoffen liegen analog zu Altstoffen nur die Verwendungs- und Expositionsinformationen der Hersteller und nicht der Anwender vor. Insofern können die tatsächlich zu erwartenden Risiken nicht ermittelt werden. Zudem berücksichtigen die automatisch nur auf bestimmte Expositionssituationen abgestellten Prüfanforderungen bei Neustoffen nicht die tatsächlich in der Praxis erforderlichen Daten und führen stattdessen zu unnötigen Tierversuchen.

Im letzten Absatz auf Seite 46 werden unter Bezugnahme auf den vorangegangenen Absatz Ziele der Konventionen von OSPAR und HELCOM als Gesamtzielsetzung der EU-Chemikalienstrategie angesprochen. Dies ist nicht akzeptabel, da der Umweltministerrat eindeutig die Nachhaltigkeit, unter Einbeziehung eines hohen Schutzniveaus und des Erhaltes des Binnenmarktes für die Chemikalienstrategie der EU eingefordert hat.

Daher Vorschlag für Artikel 6 Punkt 2, 1. Gedankenstrich (S.88):

Das einheitliche Gesamtsystem ist nicht nur für neue und existierende Substanzen (Neu- und Altstoffe) sondern für alle Stoff- und Produktregelungen vorzusehen.

Risiko bei bestimmungsgemäßer Verwendung bewerten statt Stoff an sich verteufeln

Im Folgenden wird auf Seiten 43 bis 46, insbesondere S 43 Absatz 2 und Absatz 3 (2. und 3. Gedankenstrich) sowie auf die Überschrift S 45, und das Gesamtziel auf S 46 Bezug genommen.

Im 6. UAP ist besonders im Chemie-Teil immer wieder von "gefährlichen" oder "giftigen" Stoffen" die Rede. Man solle diese substituieren bzw letztlich eine "giftfreie" oder "nicht toxische" Umwelt schaffen. Klarzustellen hiebei ist: Alles Leben ist Chemie, entscheidend ist nicht die Existenz von Stoffen an sich, auch nicht der Umstand dass der Mensch sie verwendet, sondern wie er sie verwendet und welche Risiken sich daraus ergeben. Viele sogenannte "Gifte" stellen das Überleben von Organismen sicher. In geringen Konzentrationen ist z.B. Kochsalz unverzichtbar für den Menschen, umfangreicher Konsum in Form von Meerwasser wirkt jedoch tödlich. In diesem Lichte erscheint uns die Forderung nach der Eliminierung bestimmter Stoffe allein aufgrund intrinsischer Eigenschaften keinem wie auch immer gearteten Interesse entgegenzukommen.

Zu Artikel 6, Nr 2, 2. Gedankenstrich (S.88)

Abweichend zum Kapitel 5.4. fehlt hier die Berücksichtigung der "bestimmungsgemäßen Verwendung" für Testanforderungen. Maßgeblich soll die vorgesehene Verwendung (Exposition) bleiben, damit Tierversuche so weit wie möglich unterbleiben können.

Zusammenfassung

"Substanzieller Umweltschutz statt belastende Bürokratie" ist das Motto, das sich verstärkt durch das neue UAP ziehen sollte. Die Wirtschaft braucht Orientierung und Planungssicherheit, daher sollte eine Änderung des UAP auf halbem Wege (Art 10 Abs 1, S.91)unterbleiben, einer Evaluierung des Erreichten steht aber aus unserer Sicht nichts im Wege.

 

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© Letzte Aktualisierung: 23.04.2001