Deutsche Biozid-Meldeverordnung ist in Kraft getreten (Achtung! Meldepflichten für Ex-/Importeure) |
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Am 28. Mai 2005 ist die deutsche
Biozid-Meldeverordnung in Kraft getreten.
Wer als Hersteller, Einführer oder unter Verwendung eines eigenen
Handelsnamens Biozid-Produkte in den Verkehr bringt, hat diese der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bis zum 28. Juli 2005 zu melden.
Dies gilt für alle Biozid-Produkte, unabhängig davon, ob sie für den
industriellen, beruflichen Anwender oder für den Verbraucher bestimmt sind.
Für die Meldung ist ausschließlich ein elektronisches Meldeformular vorgesehen.
Für den Zugriff auf das Meldeformular muss man sich über die Internetadresse
https://195.138.41.34/baua_biozid/login_form.php registrieren. Per E-Mail
werden dann die persönlichen Zugangsdaten zugeschickt. Über diesen Zugang müssen
dann die Daten für das jeweilige Biozid-Produkt in das entsprechende Formular
eingegeben werden.
Wenn alle Daten erfolgreich eingegeben sind (nach dem Absenden des Formulars an
die BAuA besteht keine Korrekturmöglichkeit mehr!), erhält man eine Nachricht
von der BAuA:
Unter der Voraussetzung, dass alle Wirkstoffe in Anhang II und/oder Anhang III
der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 enthalten sind, wird für das gemeldete
Biozid-Produkt eine
Die so erhaltene Registriernummer ist bis zum 28. Februar 2006 auf dem
Biozid-Produkt anzugeben. Die BAuA veröffentlicht alle Biozid-Produkte mit
Angaben des Handelsnamens, Anschrift des Inverkehrbringers, Produktart und
Wirkstoffe im Bundesanzeiger.
Es wird keine Registriernummer vergeben für Biozid-Produkte, die einen oder
mehrere Wirkstoffe enthalten, die weder in Anhang II noch Anhang III der
Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 aufgeführt sind. Produkte mit diesen Wirkstoffen
dürfen seit dem 14.12.2003 nicht mehr vermarktet werden.
Die Meldeverordnung haben wir als Anlage beigefügt. Bei inhaltlichen und
technischen Fragen empfehlen wir, sich direkt an die BAuA zu wenden:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Anmeldestelle Chemikalien / Zulassungsstelle Biozide
Friedrich-Henkel-Weg 1-25,
44149 Dortmund
Tel: (02 31) 90 71 - 0 (Stichwort: Biozid-Meldeverordnung)
E-Mail: chembiozidmeldev@baua.bund.de
Ansprechpartner
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Letzte Aktualisierung: 28.06.2005