Deutsche Biozid-Meldeverordnung ist in Kraft getreten (Achtung! Meldepflichten für Ex-/Importeure)


Am 28. Mai 2005 ist die deutsche Biozid-Meldeverordnung in Kraft getreten.

Wer als Hersteller, Einführer oder unter Verwendung eines eigenen Handelsnamens Biozid-Produkte in den Verkehr bringt, hat diese der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bis zum 28. Juli 2005 zu melden. Dies gilt für alle Biozid-Produkte, unabhängig davon, ob sie für den industriellen, beruflichen Anwender oder für den Verbraucher bestimmt sind.

Für die Meldung ist ausschließlich ein elektronisches Meldeformular vorgesehen. Für den Zugriff auf das Meldeformular muss man sich über die Internetadresse https://195.138.41.34/baua_biozid/login_form.php registrieren. Per E-Mail werden dann die persönlichen Zugangsdaten zugeschickt. Über diesen Zugang müssen dann die Daten für das jeweilige Biozid-Produkt in das entsprechende Formular eingegeben werden.

Wenn alle Daten erfolgreich eingegeben sind (nach dem Absenden des Formulars an die BAuA besteht keine Korrekturmöglichkeit mehr!), erhält man eine Nachricht von der BAuA:

Unter der Voraussetzung, dass alle Wirkstoffe in Anhang II und/oder Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 enthalten sind, wird für das gemeldete Biozid-Produkt eine

Die so erhaltene Registriernummer ist bis zum 28. Februar 2006 auf dem Biozid-Produkt anzugeben. Die BAuA veröffentlicht alle Biozid-Produkte mit Angaben des Handelsnamens, Anschrift des Inverkehrbringers, Produktart und Wirkstoffe im Bundesanzeiger.

Es wird keine Registriernummer vergeben für Biozid-Produkte, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, die weder in Anhang II noch Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 aufgeführt sind. Produkte mit diesen Wirkstoffen dürfen seit dem 14.12.2003 nicht mehr vermarktet werden.

Die Meldeverordnung haben wir als Anlage beigefügt. Bei inhaltlichen und technischen Fragen empfehlen wir, sich direkt an die BAuA zu wenden:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Anmeldestelle Chemikalien / Zulassungsstelle Biozide
Friedrich-Henkel-Weg 1-25,
44149 Dortmund

Tel: (02 31) 90 71 - 0 (Stichwort: Biozid-Meldeverordnung)
E-Mail: chembiozidmeldev@baua.bund.de
 

Ansprechpartner
© Letzte Aktualisierung: 28.06.2005