Leitfaden "Die Biozid-Wirkstoff-Verordnung der EU - Pflichten, Termine und Konsequenzen"Neuerscheinung aus "Rechtsinfo" |
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Dieser neue Leitfaden, verfasst von Mag. Robert Feierl, Abteilung für Umweltpolitik der Wirtschaftskammer Österreich in Zusammenarbeit mit DI Wolf-Dietrich Türk, FV der chemischen Industrie, bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr 1896/2000 der Kommission (auch "Biozid-Wirkstoff-Verordnung" oder "1. Review-Verordnung" genannt) vom 7. September 2000, über die erste Phase des Programms des Art 16 Abs 2 der RL 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Biozid-Produkte ("Biozid-Produkte-Richtlinie", BPRL).
In dieser ersten Phase des Prüfprogramms soll es der Kommission ermöglicht werden, die alten Wirkstoffe von Biozid-Produkten zu identifizieren, um jene Wirkstoffe zu spezifizieren, die hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in die Anhänge I, IA oder IB der BPRL bewertet werden sollen.
Da mit einer Vielzahl alter Wirkstoffe zu rechnen ist, die für eine solche Aufnahme in Frage kommen, sind Informationen erforderlich, um Prioritäten für eine spätere Phase des Prüfprogramms festsetzen zu können.
Wie das Verfahren abläuft, welche Pflichten und Konsequenzen die Hersteller, Importeure, Formulierer und Händler von Wirkstoffen bzw Biozid-Produkten erwarten müssen, ist Inhalt dieser Broschüre.
Kostenbeitrag für Mitglieder der
Wirtschaftskammern: ATS 110,-- (7,99 EUR)
für Nichtmitglieder: ATS 220,-- (15,99 EUR)
Die neue Publikation kann im Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich, Telefon 01/501 05/DW 5050, Fax: 01/501 05/DW 236, e-mail: mservice@wko.at sowie über Internet http://wko.at/mservice bestellt werden.
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Letzte Aktualisierung: 27.03.2001