Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Aufzüge

Richtlinie

95/16/EG
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.06.1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge (ABL. Nr. L 213 vom 07.09.1995)

zuletzt geändert durch Verordnung 2012/1025/EU (ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012)

gilt für

Aufzüge, die Gebäude und Bauwerke dauerhaft bedienen, und für Sicherheitsbauteile von Aufzügen (z.B. Verriegelungseinrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer).

gilt u.a. nicht für

  • Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s
  • Hebezeuge von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können
  • Hebezeuge zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen
  • in Beförderungsmittel eingebaute Hebezeuge
  • mit einer Maschine verbundene Aufzüge, die ausschließlich für den Zugang zu Arbeitsplätzen - einschließlich Wartungs- ud Inspektionspunkte an Maschinen - bestimmt sind
  • Baustellenaufzüge
  • seilgeführte Einrichtungen einschließlich Seilbahnen
  • Schachtförderanlagen
  • Zahnradbahnen
  • Fahrtreppen und Fahrsteige
  • speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung konzipierte und gebaute Aufzüge

gilt seit

01.07.1999

Die aus der Richtlinie resultierenden Verpflichtungen sind vom Montagebetrieb des Aufzugs bzw. dem Hersteller der Sicherheitsbauteile zu erfüllen.

EU-Dokumente: Richtlinientexte und Leitfaden

RL 95/16/EWG | RL 2006/42/EG | Konsolidierter Richtlinientext | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

BGBl. Nr. 780/1996 Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 - ASV 1996
geändert durch BGBl. II Nr. 274/2008 Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008 (zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 121/2011)

BGBl. II Nr. 210/2009 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 - HBV 2009 (zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 120/2011)

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

 Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.

Benannte Stellen

Die Einbeziehung einer benannten Stelle ist verpflichtend.

 Benannte Stellen in Österreich

Stand: 2.1.2013