Richtlinie |
95/16/EG zuletzt geändert durch Verordnung 2012/1025/EU (ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012) |
gilt für |
Aufzüge, die Gebäude und Bauwerke dauerhaft bedienen, und für Sicherheitsbauteile von Aufzügen (z.B. Verriegelungseinrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer). |
gilt u.a. nicht für |
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gilt seit |
01.07.1999 |
Die aus der Richtlinie resultierenden Verpflichtungen sind vom Montagebetrieb des Aufzugs bzw. dem Hersteller der Sicherheitsbauteile zu erfüllen.
EU-Dokumente: Richtlinientexte und Leitfaden
RL 95/16/EWG | RL 2006/42/EG | Konsolidierter Richtlinientext | Leitfaden
Umsetzung in Österreich
BGBl. Nr. 780/1996 Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 - ASV 1996
geändert durch BGBl. II Nr. 274/2008 Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008 (zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 121/2011)
BGBl. II Nr. 210/2009 Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 - HBV 2009 (zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 120/2011)
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Liste der harmonisierten Normen
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.
Benannte Stellen
Die Einbeziehung einer benannten Stelle ist verpflichtend.
Benannte Stellen in Österreich
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- EU-Website zu Aufzügen



