Abnehmbare Gelenkwelle
Im Sinne der Maschinenrichtlinie versteht man darunter ein abnehmbares Bauteil zur
Kraftübertragung zwischen einer Antriebs- oder Zugmaschine
und einer anderen Maschine, das die ersten Festlager
beider Maschinen verbindet. Wird die Vorrichtung zusammen
mit der Schutzeinrichtung in Verkehr gebracht, ist
diese Kombination als ein einziges Erzeugnis anzusehen.
Akkreditierung
Die Bestätigung durch die nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen.
Aktives implantierbares medizinisches Gerät
Ein aktives implantierbares medizinisches Gerät ist jedes aktive medizinische Gerät,
das dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise durch einen chirurgischen oder
medizinischen Eingriff in den menschlichen Körper oder durch einen medizinischen
Eingriff in eine natürliche Körperöffnung eingeführt zu werden und dazu bestimmt ist, nach dem Eingriff dort zu verbleiben.
Aktives medizinisches Gerät
Ein aktives medizinisches Gerät ist jedes medizinische Gerät, dessen Betrieb auf eine elektrische Energiequelle oder eine andere Energiequelle als die unmittelbar durch den menschlichen Körper oder die Schwerkraft erzeugte Energie angewiesen ist.
Aufzug
Im Sinne der Aufzugsrichtlinie ist ein "Aufzug" ein Hebezeug, das zwischen festgelegten
Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich
an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten
Führungen entlang fortbewegt und bestimmt ist
- zur Personenbeförderung,
- zur Personen- und Güterbeförderung,
- nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d.h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.
Hebeeinrichtungen, die sich nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen, gelten ebenfalls als Aufzüge im Sinne dieser Richtlinie.
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
Im Sinne der Druckgeräte-Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Ausrüstungsteile mit
Sicherheitsfunktion" Einrichtungen, die zum Schutz des Druckgeräts bei einem Überschreiten der zulässigen Grenzen bestimmt sind. Diese Einrichtungen umfassen
- Einrichtungen zur unmittelbaren Druckbegrenzung wie Sicherheitsventile, Berstscheibenabsicherungen, Knickstäbe, gesteuerte Sicherheitseinrichtungen (CSPRS) und
- Begrenzungseinrichtungen, die entweder Korrekturvorrichtungen auslösen oder ein Abschalten oder Abschalten und Sperren bewirken wie Druck-, Temperatur- oder Fluidniveauschalter sowie mess- und regeltechnische Schutzeinrichtungen (SRMCR).
Auswechselbare Ausrüstung
Im Sinne der Maschinen-Richtlinie bezeichnet der Ausdruck eine Vorrichtung, die der
Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren
Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu
ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist.
Baugruppen
Im Sinne der Druckgeräte-Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Baugruppen" mehrere Druckgeräte, die von einem Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Bauprodukt
Ein Produkt, das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, soweit es für die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke (nach Artikel 3 in Verbindung mit Anhang 1 der Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EWG) Bedeutung hat.
Bereitstellung auf dem Markt
Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
Behälter
Ein Behälter ist im Sinne der Druckgeräte-Richtlinie ein geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte. Ein Behälter kann mehrere Druckräume aufweisen.
Benannte Stelle
siehe notifizierte Stelle
Bevollmächtigter
Jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.
CE-Kennzeichnung
Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union über ihre Anbringung festgelegt sind.
Druckgeräte
Druckgeräte sind gemäß Druckgeräte-Richtlinie Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile. Druckgeräte umfassen auch alle
gegebenenfalls an drucktragenden Teilen angebrachten Elemente, wie z.B. Flansche, Stutzen,
Kupplungen, Trageelemente, Hebeösen usw.
Druckhaltende Ausrüstungsteile
Im Sinne der Druckgeräte-Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Druckhaltende Ausrüstungsteile"
Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen.
Einfacher Druckbehälter
Im Sinne der Richtlinie ist unter einem einfachen Druckbehälter jeder geschweißte Behälter zu verstehen, der einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt und zur relativen Aufnahme
von Luft oder Stickstoff bestimmt ist, jedoch keiner Flammeneinwirkung ausgesetzt wird.
Empfehlungen der Vereinten Nationen
Im Zusammenhang mit der Richtlinie für Explosivstoffe für zivile Zwecke sind Empfehlungen der Vereinten Nationen die von dem Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter erarbeiteten Empfehlungen in der von dieser Organisation veröffentlichten Fassung (Orange-Book) mit den bis zur Annahme dieser Richtlinie beschlossenen Änderungen.
Endeinrichtung
Im Sinne der Telekommunikationsendeinrichtungen-Richtlinie sind Endeinrichtungen Erzeugnisse oder ein wesentlicher Bauteil davon, die an ein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen werden sollen.
Funkanlage
Im Sinne der Telekommunikationsendeinrichtungen-Richtlinie sind Funkanlagen Erzeugnisse oder ein wesentlicher Bauteil davon, die durch terrestrische/satellitengestützte Funkkommunikation Funkwellen ausstrahlen oder empfangen können. Auch elektrische Einrichtungen, die mit Funkwellen Funkkommunikation verhindern, zählen dazu.
Gerät zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Als "Gerät" im Sinne der ATEX-Richtlinie gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energie und zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können.
Händler
Jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Importeurs.
Harmonisierte Norm
Eine Norm, die von einem anerkannten europäischen Normungsgremium im Auftrag der EU-Kommission ausgearbeitet und deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die anerkannten europäische Normungsgremien sind: CEN (Europäisches Komitee für Normung), CENELEC (Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung), ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsstandards).
Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
Rechtsvorschriften der Union zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten.
Hersteller
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln und herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet.
Importeur (Einführer)
Jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt.
Inbetriebnahme
Erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung eines unter eine Harmonisierungsrechtsvorschrift fallenden Produkts im
EWR.
Inverkehrbringen
Erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche (z.B. als Werbeartikel) Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt.
Erläuterungen:
Der Begriff "Inverkehrbringen" bezeichnet nur die erstmalige Bereitstellung eines Produkts. Die Richtlinien gelten daher nur für neue (oder erneuerte) in der Union hergestellte Erzeugnisse und die aus Drittländern importierten neuen (oder erneuerten) oder gebrauchten Produkte.
Ein Produkt kann vom Hersteller, seinem in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten oder dem Importeur in der Union in Verkehr gebracht werden. Auch durch Eigenimport oder Eigen-Anfertigung wird ein Produkt in Verkehr gebracht.
Es handelt sich nicht um ein Inverkehrbringen, wenn
- sich ein Produkt im Lager des Herstellers oder des Importeurs befindet (wenn in der jeweiligen Richtlinie nichts anderes festgelegt ist),
- ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, damit dieser in seinem Auftrag alles Notwendige unternimmt, um die Konformität des Produkts mit der Richtlinie herzustellen,
- ein für die Wiederausfuhr bestimmtes Produkt, beispielsweise im Rahmen der Regelungen für den Veredlungsverkehr, in die Union eingeführt wird,
- ein für den Export in ein Drittland bestimmtes Produkt hergestellt wird,
- ein Produkt bei Messen und Ausstellungen gezeigt (vorgeführt) wird.
Konformität
Bedeutet die Übereinstimmung des Produkts mit den zu erfüllenden Rechtsvorschriften.
Konformitätsbescheinigung
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter wird in EU-Richtlinien aufgefordert, die Konformität seines Produkts mit den jeweiligen Richtlinien zu bescheinigen. Dazu muss zu jedem Produkt eine
Bestätigung des Herstellers (seines Bevollmächtigten oder des Importeurs) erstellt werden, in der Name und Adresse des Herstellers, eine Beschreibung des Produkts, die beachteten Richtlinien und
Normen u.a. angeführt werden. Die Details bezüglich der Daten und der Durchführung sind in den jeweiligen Richtlinien angeführt.
Konformitätsbewertung
Verfahren zur Bewertung, ob spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt worden sind.
Konformitätsbewertungsstelle
Eine Stelle, die Konformitätsbewertungstätigkeiten durchführt (z.B. Kalibrierungen, Prüfungen, Zertifizierungen und Inspektionen).
Konformitätsbewertungsverfahren
Es ist zu prüfen, welchen Richtlinien das jeweilige Produkt unterliegt (ein Produkt kann mehrerer Richtlinien unterliegen) und ob eine benannte Stelle einzuschalten ist. Das genaue Verfahren ist für die einzelnen Produkte in der jeweils zutreffenden Richtlinie geregelt. Erläuterungen: Die
Konformitätsbewertung ist immer durch den Hersteller, seinen in der Union ansässigen Bevollmächtigten oder den Importeur vorzunehmen. In manchen Richtlinien ist die Einschaltung
einer notifizierten Stelle zur Konformitätsbewertung vorgesehen.
Konformitätserklärung = Übereinstimmungserklärung
Erklärung des Herstellers, seines in der Union ansässigen Bevollmächtigten oder des Importeurs, mit der dieser die Übereinstimmung eines Produktes mit den Anforderungen der jeweiligen
Richtlinie bestätigt.
Konformitätsvermutung
Bei der Einhaltung von einzelstaatlichen Normen zur Umsetzung von harmonisierten Normen wird automatisch die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen einer Richtlinie vermutet. Allerdings gibt es keine Verpflichtung zur Anwendung dieser harmonisierten Normen. Die Beweislast für die Konformität geht dann aber auf den Hersteller über.
Lastaufnahmemittel
Im Sinne der Maschinenrichtlinie versteht man darunter
ein nicht zum Hebezeug gehörendes
Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an
der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist,
ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert
in Verkehr gebracht wird. Als Lastaufnahmemittel gelten
auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.
Maschine
Im Sinne der Maschinenrichtlinie ist eine Maschine
- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind,
- eine Gesamtheit im Sinne des ersten Aufzählungspunkts, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden,
- eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Aufzählungspunkts, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist,
- eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Aufzählungspunkts oder von unvollständigenMaschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren,
- eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist.
Medizinisches Gerät
alle einzeln oder miteinander verbunden
verwendete/n Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software,
Stoffe oder anderen Gegenstände samt der Zubehörteile, einschließlich
der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische
und/oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies
Funktionieren des medizinischen Geräts eingesetzten Software,
die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende
Zwecke bestimmt sind:
- Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
- Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
- Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs,
- Empfängnisregelung,
und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.
Nando (New Approach Notified and Designated Organisations) Informationssystem
EU-Website mit den Listen der notifizierten Stellen und Informationen über den Umfang der jeweiligen Notifzierung.
Nationale Akkreditierungsstelle
Die einzige Stelle in einem Mitgliedstaat, die im Auftrag des Staates Akkreditierungen durchführt.
Notifizierte Stelle (notified body)
Eine notifizierte Stelle ist eine Stelle, die der EU-Kommission von einem Mitgliedstaat gemeldet wurde und befugt ist, als unabhängiger Dritter Konformitätsbewertungsaufgaben (Prüfung, Zertifizierung, Überwachung) wahrzunehmen. Synonyme Bezeichnungen in den Harmonisierungsrechtsvorschriften: benannte, zugelassene, gemeldete Stellen
Liste
der notifizierten Stellen: Nando Informationssystem
Rohrleitung
Im Sinne der Druckgeräte-Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden bestimmte Leitungsbauteile, die für den Einbau in ein Drucksystem miteinander verbunden
sind. Zu Rohrleitungen zählen insbesondere Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile,
Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder gegebenenfalls andere druckhaltende Teile. Wärmetauscher aus Rohren zum Kühlen oder Erhitzen von Luft sind Rohrleitungen gleichgestellt.
Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Im Sinne der Aufzüge-Richtlinie sind Sicherheitsbauteile
- Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren,
- Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Fahrkorbs verhindern,
- Geschwindigkeitsbegrenzer,
- energiespeichernde und energieverzehrende Puffer,
- Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden,
- elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.
Schutzklauselverfahren
Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt die geforderte CE-Kennzeichnung nicht aufweist oder dass ein Produkt das bestimmungsgemäß verwendet wird und mit dem CE-Kennzeichen versehen ist, die Gesundheit und/oder die Sicherheit von Personen, Tieren oder Gütern zu gefährden droht, so muss der Mitgliedstaat alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um solche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen, das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme zu verbieten oder den freien Verkehr dieser Produkte einzuschränken.
Der Mitgliedstaat ist verpflichtet, unverzüglich die Kommission von einer solchen Maßnahme zu unterrichten, seine Entscheidung zu begründen und insbesondere anzugeben, ob die Abweichung von den Anforderungen
- auf die Nichterfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie,
- auf die mangelhafte Anwendung von Normen,
- auf einen Mangel der Normen selbst
zurückzuführen ist.
Schutzsystem zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Als Schutzsystem im Sinne der ATEX-Richtlinie werden alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten der definierten
Geräte bezeichnet, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme in den Verkehr gebracht werden.
Sicherheitsbauteil
Ein "Sicherheitsbauteil" ist, soweit es sich nicht um eine auswechselbare Ausrüstung handelt, ein Bauteil, das vom Hersteller oder seinem in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten mit dem Verwendungszweck der Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion in den Verkehr gebracht wird und dessen Ausfall oder Fehlfunktion die Sicherheit oder die Gesundheit der Personen im Wirkbereich der Maschine gefährdet.
Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Im Sinne der Aufzugsrichtlinie sind "Sicherheitsbauteile für Aufzüge"
- Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren
- Fangvorrichtungen gemäß Anhang I Punkt 3.2, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Fahrkorbs verhindern
- Geschwindigkeitsbegrenzer
a. energiespeichernde Puffer- entweder mit nichtlinearer Kennlinie
- oder mit Rücklaufdämpfung
- Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden und
- elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen
Sportboot
Im Sinne der Sportboot-Richtlinie sind Sportboote unabhängig von der Antriebsart sämtliche Boote mit einer nach der einschlägigen harmonisierten Norm gemessenen Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind; Boote, die gleichzeitig auch für Charter- oder Schulungszwecke verwendet werden können, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, sofern sie für Sport- und Freizeitzwecke in Verkehr gebracht werden.
Technische Dokumentation
Die technische Dokumentation muss die detaillierten Pläne und sonstigen genauen Angaben über die für die Herstellung eines Gerätes, elektrischen Betriebsmittels oder Anlage verwendeten Baugruppen umfassen. Alle diese Plänen sind zur Überprüfung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen unerläßlich. Die technische Dokumentation ist jene Dokumentation, die vor der Abgabe der Konformitätserklärung zusammengestellt sein muss und für die Behörde in den Räumen des Herstellers oder Inverkehrbringers (Bevollmächtigter) zum Zweck einer allfälligen Kontrolle verfügbar ist.
Technische Spezifikation
Ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen vorgeschrieben sind, denen ein Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung genügen müssen.
Telekommunikationsendeinrichtung
Im Sinne der Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ist eine Telekommunikationsendeinrichtung ein die Kommunikation ermöglichendes Erzeugnis oder ein wesentliches Bauteil davon, das für den mit jedwedem Mittel herzustellenden direkten oder indirekten Anschluß an Schnittstellen von öffentlichen Telekommunikationsnetzen bestimmt ist.
Unvollständige Maschine
Im Sinne der Maschinenrichtlinie versteht man darunter eine Gesamtheit, die fast eine
Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte
Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine
unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine
ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere
unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut
oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen
mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden.
Wirtschaftsakteure
Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur (Einführer) und Händler
Zertifizierung
Verfahren, bei dem ein Dritter schriftlich bestätigt, dass ein Produkt, ein Verfahren oder eine
Dienstleistung speziellen Anforderungen entspricht.



