Änderung der Emissionsregisterverordnung 2017
Ergänzung von „Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)“ bei Herkunftsbereich Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen
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Mit der Änderung wird im Eintrag 1.1 der Anlage C für den Herkunftsbereich „Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen für Siedlungsgebiete sowie für Einzelobjekte mit einem Bemessungswert größer 10 000 EW60“ in der Spalte „relevante prioritäre Stoffe“ noch „Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)“ ergänzt.
Von der Änderung betroffen sind Betreiber von IPPC-Anlagen, Abwasserreinigungsanlagen kommunaler Abwässer nicht kleiner als 2000 EW60 und Direkteinleiter größer als 4000 EW60 aus dem Lebensmittelbereich.
Die Novelle wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und tritt mit 30. Juni 2023 in Kraft.
Links
- BGBl. II Nr. 205/2023 – Änderung der Emissionsregisterverordnung 2017
- EmRegV-OW 2017 − BGBl. II Nr. 207/2017
- Industrieemissions-RL
- WRG 1959
- BML-Infos zum nationalen Wasserrecht
Stand: 05.07.2023