Werkverkehrsausnahmen vom LKW-Fahrverbot in Wien und NÖ 

Welche Unternehmer wie und wo Ausnahmen erhalten können

Lesedauer: 1 Minute

In Wien und im Osten von NÖ gibt es seit 1.1.2016 ein Fahrverbot für LKW aller
Gewichtsklassen (also auch Klein- und Fiskal-LKW) die einen Euro 2-
Motor (oder schlechter) eingebaut haben. 

> Nähere Informationen samt Karte des betroffenen Gebiets

Alle LKW, die modernere Motoren eingebaut haben und in Wien und NÖ fahren wollen, müssen seit 1.1.2015 mit einer Abgasklassenplakette gekennzeichnet sein. Diese erhält man für zugelassene Autos bei den Pickerlwerkstätten. 

Vom LKW-Fahrverbot gibt es aber auch Ausnahmen. Die wichtigste:

Ausnahmen für den Werkverkehr

Unternehmen, die im Werkverkehr (Handel, Gewerbe, Industrie, Tourismus etc.) unterwegs sind, können eine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot erhalten, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Werkverkehr (Beförderung eigener Waren durch eigenen Fahrer mit eigenem LKW von der Firma und zur Firma)
  • Die LKW-Flotte der Firma umfasst maximal 4 LKW
  • Die LKW, für die eine Ausnahme beantragt werden können, haben max. 12 t
    höchst zulässiges Gesamtgewicht
  • Die LKW, für die eine Ausnahme beantragt werden können, haben Motoren der Abgasklasse Euro 1 oder besser 

Die zuständige Behörde hat zu prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und dann eine Ausnahme für jeweils 3 Jahre ausstellen. Die LKW, die eine solche Ausnahme haben, sind dann neben den Autonummern mit einer (LKW bis 3,5 t hzG vorne) bzw. zwei (LKW über 3,5 t hzG vorne und hinten) runden weißen Tafel/Aufkleber mit den Buchstaben IG-L zu kennzeichnen, die die Behörde ausgibt. Diese Ausnahme erteilt die Behörde jenes Gebietes, in deren Sprengel die erstmalige Einfahrt in das Sanierungsgebiet erfolgt bzw. in der die Firma ihren Sitz hat.

Wie erhalte ich eine solche Ausnahme?

Sie müssen einen Antrag stellen und erklären, dass max. 4 LKW auf das Unternehmen zugelassen sind. Beilagen: Kopie des Gewerbescheins und der Zulassungsscheine


Achtung:
Bei LKW über 3,5 t hzG muss der Werkverkehr in den Zulassungsschein eingetragen sein.

Mehr Informationen und Formular: LKW Fahrverbote Wien und NÖ

Behörde in Wien 

MA 46 Landesfahrzeugprüfstelle
7.-Haidequerstraße 5
1110 Wien

Behörde in NÖ 

jeweilige Bezirkshauptmannschaft 

Erledigung 

Nach Einreichung aller Unterlagen wird ihnen die MA 46 den Bescheid und die IG-L-Aufkleber zusenden, die sie hinten (bei LKW über 3,5 t hzG auch vorne) neben den Kennzeichen anbringen müssen. Den Bescheid müssen sie im Auto mitführen. 

Stand: 05.06.2019

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