Weiße LKWs fahren durch einen Tunnel
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Kurzinformation Abgasplakette für LKW

Übersicht für Unternehmen

Lesedauer: 2 Minuten

LKW und Sattelkraftfahrzeuge (in manchen Bundesländern aber auch andere Fahrzeugklassen wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen) die durch Sanierungsgebiete (Fahrverbotsgebiete) fahren, müssen in den meisten Bundesländern eine Abgasklassenkennzeichnungsplakette (Abgasplakette) haben. 

Eine Plakettenpflicht besteht derzeit für die Sanierungsgebiete der folgenden Bundesländer: 

  • Burgenland
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Steiermark
  • Oberösterreich
  • Tirol

Ursache sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkw und Sattelkraftfahrzeuge in Wien, Niederösterreich und in der Steiermark. Diese gelten in Wien seit 1.7.2014 für ältere Lkw und Sattel-Kfz der Euroklasse 0 und 1 und ab 1.1.2016 auch für Lkw und Sattel-Kfz der Euroklasse 2. In der Steiermark seit 1.1.2014 für LKW über 7,5 t hzG der Euroklasse 2. Alle jüngeren Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N (also auch in Wien auch unter 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht) der Euroklassen 2 bis 6 müssen aber seit 1.1.2015 mit einer Abgasplakette versehen sein, wenn mit Ihnen in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete gefahren wird.

Diese neue Kennzeichnungspflicht mit einer Abgasplakette betrifft auch die neuesten und modernsten Lkw und Sattelkraftfahrzeuge aller Gewichtsklassen. Betroffen sind nur Lastkraft- und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N, nicht aber andere Kraftfahrzeuge der Klasse N (zB.: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.)

Es sollten alle Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit dieser Abgasplakette gekennzeichnet werden, weil weitere Bundesländer ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt haben und weil die Zulassungsbesitzer der Lkw und Sattelkraftfahrzeuge nicht davor gefeit sind, dass überraschend auch einmal in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete gefahren werden muss. 

Abgasplaketten anderer Staaten, werden in Österreich nicht anerkannt:

  • Österreichische Lkw, die z.B. bereits die deutsche Umweltplakette angebracht haben, brauchen also trotzdem zusätzlich die österreichische Abgasplakette.
  • Einer der Gründe ist, dass sich die österreichische Abgasplakette auf die Fahrzeugidentifikationsnummer bezieht – sie muss im oberen Bereich der Plakette ersichtlich sein - und nicht, wie z. B. die deutsche Umweltplakette, auf das Zulassungskennzeichen.
  • Auch alle ausländischen Lkw benötigen bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasplakette. 

Ausgabestellen der Abgasplaketten sind die § 57a-Begutachtungsstellen

Ausgegeben dürfen die Abgasplaketten nur von zur wiederkehrenden Begutachtung von Kfz nach § 57a KFG ermächtigten Unternehmen und Organisationen werden. Das sind also insbesondere Kfz-Werkstätten, Autofahrerklubs und die Kfz-Prüfstellen der Länder.

Sie müssen die zutreffende Abgasklasse des Kfz feststellen und eine Plakette der auf die Abgasklasse zutreffenden Farbe mit den individuellen Lochungen für das Kfz versehen (letzte 6 Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Bei Kfz bis 3,5 t hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht) muss die Ausgabestelle die Plakette auch direkt am Fahrzeug anbringen, bei Kfz über 3,5 t hzG können die Plaketten auch dem Fahrzeughalter zur eigenständigen Anbringung übergeben werden. Letztlich müssen die Ausgabestellen eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für den Fahrzeughalter ausstellen.


Zulassungsbesitzer sollten sich auch selbst um die Zuordnung ihrer Lkw und Sattel-Kfz zur richtigen Abgasklasse kümmern!


Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeuges gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil

  • bei Kfz über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht jetzt bereits die Höhe des Road Pricings, also der fahrleistungsabhängigen Maut, danach gestaffelt ist;
  • Anzahl und Ausdehnung von Fahrverboten für ältere Kraftfahrzeuge bestimmter Abgasklassen auch in Österreich weiter zuzunehmen drohen und nicht auszuschließen ist, dass nach Vorbild z. B. Deutschlands auch in Österreich derartige Fahrverbote, die derzeit auf Lkw und Sattelkraftfahrzeuge beschränkt sind, künftig auch auf andere Kraftfahrzeuge, wie insbesondere auch auf Pkw ausgedehnt werden.

Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeuges wird also zunehmend bestimmend auch für dessen Wiederverkaufswert! Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass für ein Kraftfahrzeug keine falsche, insbesondere keine zu niedrige, Euro-Abgasklasse festgelegt wird. Deshalb sollten Zulassungsbesitzer bereits vor dem Kontaktieren einer Ausgabestelle der Abgasplaketten die Abgasklasse ihrer Lkw und Sattelkraftfahrzeuge selbst feststellen.

Weiterführende Informationen

Stand: 05.06.2019