Kind spielt mit Klötzen, beisitzend lächelnde Person
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Kinderbetreuungsgeld der Lebensrealität von Unternehmerinnen anpassen

Sowohl die starren Zuverdienstgrenzen während des Bezugs von Kindergeld als auch Regelungen zur Beitragspflicht während des Wochengeldes gehen an den Bedürfnissen von Unternehmerinnen vorbei.

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Aktualisiert am 23.04.2024

„Frau in der Wirtschaft Tirol“ fordert eine Reform beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld bzw. Wochengeld für Selbstständige. Das betrifft einerseits die Regelungen bezüglich der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld, andererseits die Beitragspflicht während des Bezugs von Wochengeld. „Beides geht zu wenig auf die spezielle Situation von selbstständigen Frauen ein und bedarf daher einer Neuregelung“, erklären Wirtschaftskammer–Präsidentin Barbara Thaler sowie die Vizepräsidentin und Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Tirol, Martina Entner.

Zuverdienstgrenzen

Die Zuverdienstgrenzen während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld sind mit einer unternehmerischen Tätigkeit von Frauen nicht vereinbar. Das Einkommen Selbstständiger ist naturgemäß Schwankungen unterworfen. Daher kann es durchaus sein, dass Einkünfte in einem starken Geschäftsjahr über den Zuverdienstgrenzen liegen, während im Folgejahr der Grenzbetrag bei Weitem nicht erreicht wird. „Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld machen daher für Unternehmerinnen weder beim Pauschalmodell noch beim einkommensabhängigen Modell einen Sinn und sollten gänzlich gestrichen werden“, fordern Thaler und Entner.

Wochengeld

Darüber hinaus stehen die Regelungen zum Beitragsentfall beim Wochengeld der Vereinbarkeit von Familie und Beruf selbstständig tätiger Frauen im Weg. Derzeit ist ein gänzlicher Beitragsentfall während des Bezugs von Wochengeld nur bei ruhender Gewerbeberechtigung möglich. Doch die dadurch erzwungene Ruhendlegung der Gewerbeberechtigung von einem Tag auf den anderen ist in zahlreichen Branchen schlicht und einfach nicht möglich. Selbstständige Frauen können in vielen Fällen ihr Gewerbe nicht einfach zusperren, sondern sind gezwungen, intensiv Angebote der Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen und ihre Tätigkeit auf niedrigerem Niveau aufrecht zu erhalten. „Die derzeitige Regelung entspricht nicht den Lebensrealitäten von Unternehmerinnen. Beim Bezug von Wochengeld sollte daher die Beitragspflicht auch bei aufrechter Gewerbeberechtigung entfallen“, fordern die WK-Präsidentin sowie die WK-Vizepräsidentin.